Dokumentiert: Erklärung des Mitgliedsausschusses der Bundespressekonferenz zu Boris Reitschuster

Boris Reitschuster wurde von der Bundespressekonferenz ausgeschlossen. Er geht von einer beginnenden Säuberungsaktion aus.

Der Mitgliedsauschuss erklärt jedoch:

Der Mitgliedsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 die Mitgliedschaftsvoraussetzungen unseres Mitglieds Boris Reitschuster überprüft.

In den vergangenen Wochen ist Herr Reitschuster mehrfach aufgefordert worden darzulegen, wie es sich mit der Angabe im Impressum der von ihm verantworteten Webpage reitschuster.de verhält.

Schon im Spätsommer hatte sich dort der Firmensitz von Berlin nach Montenegro verändert. Nach kurzer Rückkehr zu einer Berliner Adresse lautet die Impressumsangabe seit einigen Wochen erneut Montenegro.

Nach §12 Abs. 3 der Satzung der Bundespressekonferenz erlischt die Mitgliedschaft, wenn die in §2 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Der Mitgliedsausschuss stellte bei seiner Überprüfung fest, dass das bei Herrn Reitschuster der Fall ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus 52 der Satzung der Bundespressekonferenz geht hervor, dass Mitglieder der Bundespressekonferenz für ein in Deutschland ansässiges Medium arbeiten und deren Tätigkeit ausschließlich oder weit überwiegend in Bonn oder Berlin ausgeübt wird.

„Solche Überprüfungen nimmt der Mitgliedsausschuss in regelmäßigen Abständen bei vielen Mitgliedern vor. Herr Reitschuster hat in seinen Erklärungen nicht glaubhaft aufklären können, wie es sich mit der Impressumsangabe verhält. Dem Mitgliedsausschuss blieb keine andere Möglichkeit, als festzustellen, dass die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr zutreffen“, so Jörg Blank, Vorsitzender des Mitgliedsausschusses.

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