Köpfe: Ayla Kiran (vormals Ayla Mayer)

Warum dieser Kopf?

Wahrscheinlich wundern Sie sich, warum es hier einen kleinen Blogbeitrag über Ayla Kirna, vorher bekannt als Ayla Mayer, gibt. Die Erklärung ist ganz einfach – ich habe mich einmal wahnsinnig über einen tweet der Ressortleiterin Social Media bei SPIEGEL ONLINE geärgert und darüber auch geschrieben – und seitdem gibt es regelmäßig Besucher, die dort mit der Suchanfrage „Ayla Mayer“ bzw. jetzt Ayla Kiran landen. Besonders an den Tagen, an denen sie das Morning-Briefing bei SPON schreiben darf.

Und da ich glaube, dass die, die nach ihr suchen, mehr lesen wollen, also nur einen Rant über sie, hier erst einmal ein paar grundlegende biographische Informationen.

Die Fakten zu diesem Kopf

Geboren wurde sie 1980 in Hamburg und hat dann Geschichte, Politik und Amerikanistik in Hamburg, Cincinnati und Northampton (Massachussetts) studiert. Danach war sie freie Mitarbeiterin u.a. bei „11 Freunde“ und „Die Welt“, hatte ein Volontariat an der Axel Springer Akademie in Berlin und war Sportredakteurin bei „Bild.de“, ab 2011 sogar als stellvertretende Ressortleiterin. Es folgte ein kurzer Ausflug ins Marketing als „Head of Content&Social Media“ bei „Jung von Matt/sports“. Seit Juli 2015 arbeitet sie im Ressort „Social Media“ bei SPIEGEL ONLINE und seit Oktober 2017 sogar als Ressortleiterin.

Auf twitter ist sie auch aktiv, als @santapauli1980.

Meine Meinung zu diesem Kopf

Ayla Kiran ist für mich die Personifizierung dessen, was im Journalismus in Deutschland gerade falsch läuft. Scheinbildung, ideologisch und nicht fähig zur Selbstkritik.

 

Der Krankenhaus tweet von Ayla Mayer – Karl Lauterbach setzt einen drauf

Ich hatte ja schon gestern einen kleinen Rant über den Krankenhaus tweet von Ayla Mayer (jetzt Ayla Kiran) geschrieben, in dem sie das Foto von zwei Abendessen in einem Krankenhaus als Beleg für eine Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten Patienten hinzuzieht. Nur dass dieses Foto in dem konkreten Fall aus mehreren Gründen als Beleg dafür nicht geeignet ist, allein schon, da es sich beim Essen vom Vater um keine Leistung der GKV handelt. Im Detail kann man das hier nachlesen.

Karl Lauterbach setzt mit einem tweet jetzt aber noch einen drauf, siehe oben.

Lieber Karl Lauterbach:

  1. Es handelt sich um ein Abendessen.
  2. Das reichhaltige Essen gehört der Mutter, die privat versichert ist.
  3. Das karge Essen gehört dem Vater, der gesetzlich versichert ist, aber das Essen hier konkret selbst zahlen musste.

Der tweet ist damit mehr als ungeeignet auf ein – ansonsten sicher bestehendes – Problem hinzuweisen.

Erschreckend finde ich aber, dass ein Akademiker, der Gesundheitsexperte einer Regierungspartei ist, einen in sich schon problematischen tweet weiterverbreitet und kommentiert, ohne diesen augenscheinlich gelesen zu haben.

Meinung: Warum ich mich so richtig über Ayla Mayer geärgert habe – und über mindestens 8.076 Menschen auf twitter

Auf twitter bin ich über obigen Tweet von Ayla Mayer (jetzt Ayla Kiran), ihres Zeichens immerhin Ressort-Leiterin Social Media bei Spiegel Online und ausgebildete Journalistin, gestoßen. Er suggeriert, gesetzlich versicherte Patienten würden ein deutlich schlechteres Abendessen erhalten als privat versicherte. Reflexhaft mag man nun denken: Skandal – mal wieder diese Privatpatienten.

Dabei taugt dieses Bild aus zahlreichen Gründen gar nicht zum Skandal. Aber der Reihe nach:

  1. Was man zum Abendessen bekommt, hängt in allen Krankenhäusern die ich kenne, davon ab, was man sich bestellt. Und das grundsätzlich unabhängig davon, wie man versichert ist. Sprich, auch der Ehmann hätte sich die untere Variante bestellen können. Das haben dann auch die Asklepios Kliniken klargestellt und bestätigt: Natürlich kann sich jeder zum Abendessen bestellen, was er mag. Auch Gurken, Salat und ungesunde Chips. Allein schon ab diesem Punkt könnte man die Diskussion jedenfalls schon beenden. Aber:
  2. Im Familienzimmer muss der Partner bei einer Geburt ohnehin selbst bezahlen – das übernimmt keine gesetzliche oder private Krankenkasse, da der Aufenthalt ja nicht medizinisch indiziert ist. Dass der Selbstzahler – der ja im Regelfall wie ein Privatpatient bezahlt und behandelt wird – weniger bekommt, ist unlogisch. So oder so handelt es sich beim kargen Essen für den Vater um keine Leistung, die in irgendeiner Form mit seinem Versichertenstatus zu tun hat – auch deswegen läuft der Vergleich ins Leere.
  3. Und selbst wenn ein Privatpatient je nach Tarif mehr bekäme, wäre das kein Skandal, im Rahmen seines Tarifs bezahlt er im Zweifelsfall ja auch mehr.
  4. Weiter wurde ich darauf Aufmerksam gemacht, dass in manchen Krankenhäusern Schwangere und Wöchnerinnen anderes Essen bekommen, was ja durchaus auch angemessen wäre – das ist hier konkret aber nicht der Fall.

Mich ärgert einfach, dass eine Journalistin eine tendenziöse, vermeintlich zum Skandal taugende  Behauptung einfach in den Raum stellt, ohne sie zunächst zu hinterfragen. So bleibt aber nur viel Lärm um gar nichts. Bedenklich ist auch, dass so ein tweet von über 8.000 Menschen gedankenlos geliked wird.

Und was das ganze so oder so mit Flüchtlingen zu tun hat oder haben soll, erschließt sich mir sowieso überhaupt nicht – auch wenn ich weiß, was die Verfasserin des Tweets damit bewirken will. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

Übrigens, Karl Lauterbach setzt auf den tweet dann noch was drauf

* Nachtrag: Ich hatte die Asklepios Klinik um eine Stellungnahme gebeten, die ich hier dokumentiert habe. Der Vater hätte sich dieser zufolge als Selbstzahler ohne Probleme genau das gleiche Abendessen bestellen können.