Wie viel Geld geben Bundesministerien eigentlich für Fotografen, Visagisten und Friseure aus? Genau das wollten Abgeordnete um Stephan Brandner, Joachim Bloch und Rainer Galla in einer Kleinen Anfrage wissen (Drucksache 21/8318). Die Bundesregierung hat geantwortet (Drucksache 21/8718 vom 19. Oktober 2026) und listet die Ausgaben der obersten Bundesbehörden für den Zeitraum vom 5. August 2025 bis zum 1. Oktober 2026 auf. Ergebnis: knapp eine Million Euro für Fotografie und gut 94.000 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Friseure.
Worum es den Fragestellern ging
Die Anfrage ist eine Fortsetzung. Schon im Sommer 2025 hatten die Fragesteller dasselbe Thema für den Start der neuen Bundesregierung abgefragt; die Antwort darauf steht in Drucksache 21/1311 und deckt die Zeit vom 6. Mai bis 4. August 2025 ab. Die neue Anfrage knüpft nahtlos am 5. August 2025 an, das steht ausdrücklich in ihrer Vorbemerkung (Drucksache 21/8318, S. 1).
In derselben Vorbemerkung erinnern die Fragesteller an die vergangene Wahlperiode und an die damalige Außenministerin Annalena Baerbock, die nach ihrer Darstellung in einem Jahr bis zu 137.000 Euro für Visagistendienstleistungen ausgegeben habe. Das ist die Sicht der Fragesteller, keine Angabe der Bundesregierung; in der aktuellen Antwort kommt diese Zahl nicht vor (Drucksache 21/8318, S. 1).
Gefragt wurde in sechs Punkten: wo Fotografen angestellt oder beauftragt sind, was das kostet und welche Reisekosten anfallen, und dasselbe noch einmal für Visagisten, Kosmetiker, Friseure und „sonstige körpernahe Dienstleistungen“ wie Masseure. Außerdem wollten die Fragesteller wissen, welche Personen – also etwa Minister oder Staatssekretäre – die Dienste jeweils in Anspruch nehmen (Drucksache 21/8318, Fragen 1 bis 6).
Wer die Fotografen bestellt: die Ministerien, nicht die Minister
Bei den Namen bleibt die Bundesregierung bei ihrer bekannten Linie. Eine „personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme“ von Fotografen durch Regierungsmitglieder oder Staatssekretäre gebe es nicht; die Häuser beauftragten Fotografen für die verfassungsrechtlich gebotene Öffentlichkeitsarbeit, etwa bei Gesprächen mit ausländischen Regierungsvertretern, Tagungen oder Dialogforen. Für Visagisten, Kosmetiker und Friseure gilt dasselbe: Sie würden vom jeweiligen Ministerium, dem Kanzleramt oder dem Presseamt in Anspruch genommen, nicht persönlich von Regierungsmitgliedern (Drucksache 21/8718, S. 2 und S. 6).
Der Begriff „sonstige körpernahe Dienstleistungen“ wurde nicht abgefragt, weil er laut Bundesregierung nicht allgemeingültig definiert ist. Masseure tauchen in der Antwort deshalb gar nicht auf (Drucksache 21/8718, S. 6).
Fotografen: knapp eine Million Euro in 14 Monaten
Fest angestellte Fotografen gibt es laut Antwort nur im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA): vier Personen unbefristet, eine weitere war bis zum 31. Dezember 2025 befristet angestellt. Sie begleiten Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten; ihr Einkommen nennt die Regierung aus Datenschutzgründen nicht (Drucksache 21/8718, S. 2).
Dazu kommen extern beauftragte Fotografen. Hier listet die Antwort 17 oberste Bundesbehörden mit ihren Gesamtausgaben auf. Zusammengerechnet sind das 992.518,07 Euro. Die Einzelwerte (Drucksache 21/8718, S. 2 bis 5):
| Behörde | Gesamtausgaben |
|---|---|
| Auswärtiges Amt | 198.437,79 Euro |
| Bundesministerium der Finanzen (einschließlich Beauftragte) | 145.497,94 Euro |
| Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 103.390,53 Euro |
| Presse- und Informationsamt der Bundesregierung | 81.627,74 Euro |
| Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | 81.375,13 Euro |
| Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien | 80.065,10 Euro |
| Bundesministerium für Gesundheit | 71.409,00 Euro |
| Bundesministerium des Innern | 38.963,00 Euro |
| Bundesministerium für Arbeit und Soziales (einschließlich Beauftragte) | 38.772,90 Euro |
| Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 33.830,85 Euro |
| Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 29.296,00 Euro |
| Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | 23.368,83 Euro |
| Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt | 18.210,49 Euro |
| Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 18.024,56 Euro |
| Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung | 14.062,67 Euro |
| Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (einschließlich Beauftragte) | 11.165,37 Euro |
| Bundeskanzleramt (einschließlich Beauftragte) | 5.020,17 Euro |
| Summe (von uns addiert) | 992.518,07 Euro |
Spitzenreiter ist das Auswärtige Amt mit 198.437,79 Euro, gefolgt vom Finanzministerium mit 145.497,94 Euro und dem Entwicklungsministerium mit 103.390,53 Euro. Am unteren Ende steht ausgerechnet das Bundeskanzleramt mit 5.020,17 Euro – zur Einordnung: Termine des Kanzlers begleiten die angestellten Fotografen des Presseamts. Beim Finanzministerium sind laut einem Hinweis in der Antwort die Ausgaben der Ostbeauftragten enthalten, deren Etat seit dem 1. Januar 2026 im Einzelplan des Finanzministeriums steht (Drucksache 21/8718, S. 2 bis 3).
Nicht in den Zahlen enthalten sind Fotografen, die das Presseamt für Besuchergruppen von Bundestagsabgeordneten auf politischen Informationsfahrten bucht (Drucksache 21/8718, S. 5).
Reisekosten: 44.000 Euro, gerundet
Für die angestellten BPA-Fotografen nennt die Bundesregierung Reisekosten von 44.000 Euro im abgefragten Zeitraum, aus Datenschutzgründen auf volle Tausend gerundet. Bei den externen Fotografen lassen sich Honorar und Reisekosten nicht für alle Behörden trennen, weil in den Honoraren meist Reisepauschalen stecken. Reisekosten im Rahmen offizieller Delegationsreisen werden nicht gesondert erfasst. Den Teil der Frage, ob „sonstige Kosten“ aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, hält die Regierung für „unverständlich“ und beantwortet ihn nicht (Drucksache 21/8718, S. 5 bis 6).
Visagisten, Kosmetiker und Friseure: gut 94.000 Euro
Angestellte Visagisten, Kosmetiker oder Friseure gibt es in keiner obersten Bundesbehörde. Extern beauftragt wurden sie in neun Behörden, zusammen für 94.332,70 Euro (Drucksache 21/8718, S. 6 bis 8):
| Behörde | Gesamtausgaben |
|---|---|
| Bundeskanzleramt (einschließlich Beauftragte) | 34.270,72 Euro |
| Bundesministerium der Finanzen (einschließlich Beauftragte) | 19.986,98 Euro |
| Bundesministerium für Gesundheit | 13.415,00 Euro |
| Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 12.379,00 Euro |
| Presse- und Informationsamt der Bundesregierung | 5.913,60 Euro |
| Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt | 4.630,50 Euro |
| Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 3.130,00 Euro |
| Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 309,40 Euro |
| Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien | 297,50 Euro |
| Summe (von uns addiert) | 94.332,70 Euro |
Hier liegt das Bundeskanzleramt mit 34.270,72 Euro vorn, gefolgt vom Finanzministerium (19.986,98 Euro) und dem Gesundheitsministerium (13.415,00 Euro). Am anderen Ende stehen das Landwirtschaftsministerium mit 309,40 Euro und der Kulturstaatsminister mit 297,50 Euro. Das Auswärtige Amt, das bei den Fotografen vorne liegt, taucht in der Visagisten-Liste nicht auf (Drucksache 21/8718, S. 7 bis 8).
Eine kleine Kuriosität am Rande: Beim Forschungsministerium nennt die Antwort als Zeitraum unter anderem den „29.10.2026“ – ein Datum, das nach dem Datum der Antwort liegt (Drucksache 21/8718, S. 7). Für Reisekosten gilt dasselbe wie bei den Fotografen: Sie stecken meist in den Honoraren und werden nicht getrennt ausgewiesen (Drucksache 21/8718, S. 8).
Zum Vergleich: die ersten drei Monate
Die frühere Antwort in Drucksache 21/1311 umfasste nur rund drei Monate (6. Mai bis 4. August 2025). Damals listete die Regierung 15 Behörden mit Fotografie-Ausgaben auf, zusammen 172.608,83 Euro (von uns addiert). Für Visagisten, Kosmetiker und Friseure kamen 58.738,41 Euro zusammen; den größten Posten hatte damals das Wirtschaftsministerium mit 19.264,76 Euro, davon 8.324,11 Euro Reisekosten (Drucksache 21/1311, S. 3 bis 8). In der neuen Antwort steht das Wirtschaftsministerium bei den Visagisten nicht mehr auf der Liste.
Wer die beiden Zeiträume vergleicht, sollte bedenken, dass zu Beginn einer Wahlperiode Sonderaufgaben anfallen: Das Presseamt weist in der älteren Antwort ausdrücklich darauf hin, dass damals „insbesondere die Portraits der neuen Regierung angefertigt“ wurden (Drucksache 21/1311, S. 8).
Einordnung
Die Antwort liefert, was sich aus den Haushaltsstellen ablesen lässt: Summen pro Behörde, keine Namen, keine einzelnen Reisen. Wer wissen will, welche Minister besonders oft gepudert oder fotografiert werden, erfährt es hier nicht. Wer wissen will, wo das Geld für Bilder und Make-up im Regierungsapparat landet, bekommt dagegen eine ziemlich vollständige Liste – inklusive der Haushaltsstellen, die in der Antwort zu jedem Ressort angegeben sind.
Weitere Kleine Anfragen und Antworten der Bundesregierung seit 1949 finden Sie in unserer Übersicht über alle Wahlperioden; worum es bei dem Projekt geht, erklärt unser Projektartikel.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 26.10.2026
