Die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang liegt mitten im Nationalpark Eifel und gehört dem Bund. Als dort 2010 ein „Krimi-Hotel“ geplant wurde, fragte eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4141) vom 7. Dezember 2010 nach den Zielen des Eigentümers. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/4351) kam mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. Dezember 2010.
Worum es ging
Die Fragesteller beschreiben Vogelsang als Täterort: In den 1930er-Jahren sollte dort der Führungsnachwuchs der NSDAP, die sogenannten Ordensjunker, ausgebildet werden, ein Schwerpunkt war „Rassenkunde“. Nach dem Krieg nutzten britische und später belgische Streitkräfte das Gelände bis 2005 als Kaserne und Truppenübungsplatz mit über 3.000 Hektar.
Die Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV), an der der Bund über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beteiligt ist, vermarkte das Gelände laut Fragestellern wie ein Gewerbegebiet. Neuester Plan sei ein „Krimi-Hotel“ mit 300 Betten im belgischen Kasernenbau „Van Dooren“ aus den 1950er-Jahren. Der steht auf den Grundmauern des nie vollendeten NS-„Hauses des Wissens“. Sie fanden das, diplomatisch formuliert, geschmacklos.
Der Bund als Verkäufer
Die Antwort macht klar, wie der Bund seine Rolle sieht:
- Das Gelände gehört der BImA. Deren gesetzlicher Auftrag ist es, entbehrliche Liegenschaften wirtschaftlich zu veräußern.
- Mit der Vermarktung ist die SEV beauftragt, die seit 2005 die Konversion steuert. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen die BImA, das Land Nordrhein-Westfalen und die Region (Kreise Euskirchen, Aachen, Düren und Stadt Schleiden).
- Eine Rahmenvereinbarung vom 30. Mai 2007 sieht Nutzungen vor, die mit Nationalparkzentrum, NS-Dokumentationszentrum, Jugendherberge und anderen Einrichtungen der ersten Stufe verträglich sind und der BImA sinnvolle Verwertung ermöglichen.
- Ob ein Hotel zulässig ist, entscheidet letztlich die Stadt Schleiden als Planungsträgerin. Für den Denkmalschutz sei das Land zuständig.
- Ausgeschlossen seien nur Nutzungen, die planungsrechtlich nicht zulässig sind.
Ob die Bundesregierung das Krimi-Hotel für angemessen hält, beantwortet sie damit nicht. Zum Autoverkehr bis in den Adlerhof heißt es nur, eine zivile Nachnutzung sei ohne Verkehr nicht möglich.
Kosten und Investitionen
Von 2005 bis 2010 hatte die BImA laut Antwort folgende Kosten für die Liegenschaft:
- Bauunterhalt: 269.360,64 Euro
- Bewachung: 1.431.613,61 Euro
- Betriebskosten: 1.339.457,25 Euro
- Dem standen erstattete Betriebskosten von 180.566,40 Euro und Mieteinnahmen von 28.093,75 Euro gegenüber.
Investiert wurden seit 2005 unter anderem 474.867,04 Euro in Wasser, Strom und Telekommunikation, 815.778,32 Euro in die Hangsanierung und 301.130,74 Euro in neue Heizungen im Adlerhof und im Schwimmbad. Diese Vorleistungen müsse die BImA über Grundstücksverkäufe refinanzieren.
Der Nationalpark-Teil
Der Bereich der ehemaligen Ordensburg, laut Fragestellern rund 100 Hektar Freiflächen, wurde laut Antwort schon in der Nationalparkverordnung des Landes vom 17. Dezember 2003 ausdrücklich ausgeklammert. Deshalb seien diese Flächen zu verwerten. Die rund 3.000 Hektar des früheren Truppenübungsplatzes liegen dagegen im Nationalpark, blieben aber beim Bund, weil bei der Auswahl für das Nationale Naturerbe schon über einen Flächentausch mit dem Land verhandelt wurde. Seit 2005 nahm die BImA dort 1.167.710 Euro ein, davon 873.555 Euro aus Holz und 190.243 Euro aus der Jagd, bei Betriebsausgaben von 260.580 Euro. Konflikte mit der Nationalparkverwaltung gebe es nicht.
Für die geplante Ortsumgehung Dreiborn (L 207n) auf einem Teil der ehemaligen Panzerringstraße gab es seit 2006/2007 Gespräche über einen Verkauf, grundsätzlich zum Verkehrswert. Die Prüfung der Verträglichkeit mit dem Nationalpark liege beim Land.
Späterer Stand
Laut Wikipedia wurde von 2012 bis 2016 das Forum Vogelsang IP als Gedenkort ausgebaut. Im September 2016 eröffnete dort die Dauerausstellung „Bestimmung: Herrenmensch“. Die Zukunft des Kasernenbaus Van Dooren gilt dort weiterhin als unklar.
Einordnung
Die Antwort zeigt das Grundproblem vieler Konversionsflächen: Die BImA muss wirtschaftlich verwerten, die Bewertung, was an einem historisch belasteten Ort passt, liegt bei Kommune und Land. Eine ähnliche Gemengelage zeigt unser Beitrag zum Branntweinmonopol-Gelände in München.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 17/4141 vom 07.12.2010
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 17/4351 vom 23.12.2010
- Wikipedia: Ordensburg Vogelsang
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
