1 974 Zootiere exportiert: Wohin geschützte Tiere aus deutschen Zoos gingen

Wohin gehen geschützte Tiere, die in deutschen Zoos geboren werden? Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/7098) vom 12. November 2007 fragte nach Importen, Exporten und Kontrollen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/7292) kam mit Schreiben des Bundesumweltministeriums vom 27. November 2007 und enthält seitenlange Tabellen mit einzelnen Arten.

Worum es ging

Die Fragesteller nannten Fälle, die aus ihrer Sicht zeigen, dass Verstöße gegen Tier- und Artenschutzrecht in deutschen Zoos nicht auszuschließen sind: die Abgabe von Affen aus einem städtischen Tierpark an ein Versuchslabor, die illegale Schlachtung von Zootieren zum Verzehr in Erfurt und den Verkauf von Tigern an „dubiose Zuchtfarmen in China“. Gefragt wurde ab 1990. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kann seine Datenbank aber nur für die Jahre 1996 bis 2006 auswerten.

Importe aus der Wildnis

Von 1996 bis 2006 importierten deutsche Zoos mit Genehmigung des BfN 122 der Wildnis entnommene Tiere geschützter Arten aus Drittstaaten. Die Tabelle in der Antwort listet unter anderem Gorillas, Asiatische und Afrikanische Elefanten, Fischotter, Malaienbären und Papageien. Importiert haben 28 Einrichtungen, von Wuppertal und Frankfurt bis zum Otter-Zentrum Hankensbüttel.

Exporte gezüchteter Tiere

Im selben Zeitraum führten Zoos gezüchtete Tiere der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung aus:

  • 150 Amphibien
  • 65 Reptilien
  • 537 Vögel
  • 1 222 Säugetiere

Insgesamt waren es 1 974 Tiere. 239 davon gingen mit dem Zweck „Zucht in Gefangenschaft“, 81 zur Wiederansiedlung. Diese Ausfuhren gingen laut Antwort teilweise nicht direkt in das Land der Wiederansiedlung. Ziele waren zoologische Einrichtungen weltweit. Alle Exporte liefen direkt über die Zoos, nicht über Händler, und keiner ging an Privatpersonen.

Kein Tierschutz-Check im Ausland

Ob deutsche Zootiere im Ausland nach deutschen Standards gehalten werden, prüft niemand. Spezifische Vorschriften für die Ausfuhr von Zootieren gibt es laut Antwort nicht, die Standards der EU-Zoorichtlinie gelten nur in der EU. Die Regierung setzte stattdessen auf den Wert der Tiere: Es sei „davon auszugehen, dass die Handelsbeteiligten gemeinsam darauf achten, dass die Tiere entsprechend ihren Bedürfnissen gehalten werden“.

Ob es Verfahren gegen Zoos wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz gab, wusste die Regierung nicht. Der Vollzug ist Sache der Länder.

Einordnung

Die Zahlen sind detailliert, die Kontrolle danach ist es nicht. Den von den Fragestellern genannten Fällen ging die Antwort nicht nach. Der Handel mit geschützten Tieren läuft nach den Regeln des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Mehr dazu in unseren Beiträgen zum Reptilienschmuggel aus Mexiko und zu Wilderei und Wildtierhandel.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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