Meinung: Über das Schächten in Deutschland

Was ist Schächten?

Beim Schächten handelt es sich um eine spezielle Methode des Schlachtens, die im Judentum und im Islam grundsätzlich vorgeschrieben ist. Wesentlicher Hintergrund ist, dass beide Religionen den Verzehr von Blut verbieten, beim Schächten blutet das Schlachttier weitgehend aus.

Den Tiere werden dazu mit einem speziellen Messer mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite die großen Blutgefäße, die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Das Tier stirbt und blutet dabei aus.

Die Rechtslage und Diskussion in Deutschland

Regeln  zum Schlachten enthalten die §§ 4, 4a Tierschutzgesetz. Grundsätzlich darf ein Tier nicht ohne Betäubung geschlachtet werden (§4 TierschutzG) und muss auch vor dem Ausbluten betäubt werden (§4a Abs. 1 Tierschutzgesetz). Hiervon sind aber Ausnahmen möglich, § 4a Absatz 2 Nummer 2 lautet:

[wenn] die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen…

Unter welchen Voraussetzungen solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, kann man exemplarisch für Baden-Württemberg hier nachlesen.

An sich ist also alles klar: Sogar die Religionsgruppen, die das betäubungslose Schächten für erforderlich halten – Judentum und viele Richtungen des Islam, müssen derzeit – Stand August 2019 – also grundsätzlich auf geschächtetes Fleisch nicht verzichten.

Allerdings hat sich inzwischen wieder eine Diskussion entwickelt, ob das betäubungslose Schächten nicht doch zu untersagen ist. Wir bewegen uns hier im Spannungsumfeld zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit – Art. 4 GG – und dem Staatsziel Tierschutz, der sich insbesondere aus Artikel 20a GG ergibt.

Wie ist das Schächten ohne Betäubung zu beurteilen?

Ganz unproblematisch wäre das Schächten ohne Betäubung, wenn es für das Tier nicht mehr Schmerzen als die herkömmliche Form der Schlachtung verursachen würde. Dies ist aber tatsächlich umstritten, die Studienlage ist unübersichtlich.

Es spricht jedoch viel dafür, dass ein professionell durchgeführtes Schächten für ein Tier nicht unbedingt deutlich schmerzhafter und grausamer ist als herkömmliches Schlachten in industriellen Schlachtbetrieben.

Wie sollte also mit dem Schächten in Deutschland umgegangen werden?

Nach derzeitiger verfassungsrechtlicher Lage hat das Grundrecht der Religionsfreiheit einen sehr hohen wert, das Staatsziel Tierschutz ist demgegenüber deutlich schwächer.

Auch wenn nach hier vertretener Ansicht die derzeit weitgehende Gewährung der Religionsfreiheit nicht mehr zeitgemäß ist und der verfassungsgebende Gesetzgeber hier dringend notwendig werden sollte – an dieser verfassungsrechtlichen Realität kommt man wohl nicht vorbei.

Und so sehe ich nach derzeitiger Rechts- und Tatsachenlage keine Möglichkeit, §4a Tierschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass es keine Ausnahmeregelungen mehr für das Schächten – auch ohne Betäubung – gibt.

Sinnvoll und sogar für verfassungsrechtlich geboten hielte ich allerdings strengere Voraussetzungen, z.B. dass es keine Ausnahmegenehmigungen für privates Schächten z.B. beim Opferfest mehr gibt und dass Schächtungen z.B. von einer offiziellen Stelle begleitet werden müssen.

Sollte es hingegen eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage dafür geben, dass das Schächten ohne Betäubung deutlich belastender für das Tier ist, als normale Schlachtung, wäre wahrscheinlich schon nach derzeitiger Rechtslage, auf jeden Fall aber bei Hinzufügung eines Vorbehalts zu Artikel Art. 4 GG, ein Verbot des Schächtens möglich. Dabei darf nicht vergessen werden, dass zum einen ja eine vegetarische Ernährung oder im Zweifel auch ein Import geschächteten Fleischs möglich wäre.

Fazit

Derzeit sollten die Voraussetzungen verschärft werden, unter denen das Schächten ohne Betäubung möglich ist.

Weitergehend sollte eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden, um die Frage abschließend beurteilen zu können.

Und zuletzt sollte grundsätzlich auch aus anderen Erwägungen eine Abschwächung von Art. 4 Grundgesetz in Betracht gezogen werden.

10 Fakten zu Artikel 20a Grundgesetz – Staatsziel Schutz der Lebensgrundlagen und Tiere

  1. Artikel 20a Grundgesetz lautet:
    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
  2. Die Norm wurde zum 15. November 1994 ins Grundgesetz aufgenommen. Dem ging eine lange Diskussion voraus, die schon in den 1970er Jahren begann. Zum 1. August 2002 wurde der Artikel um das Staatsziel Tierschutz ergänzt.
  3. Seit den 1970er Jahren kennen auch viele Landesverfassungen entsprechende Staatsziele. Interessanterweise kommt der Umweltschutz im weitesten Sinne aber sogar schon in der Weimarer Reichsverfassung vor, in deren Artikel 150 es u.a. heißt: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates.
    Im übrigen ist aber auch schon vorher durch einzelne Artikel des Grundgesetzes deutlich geworden, dass der Staat der Umwelt nicht gleichgültig gegenübersteht, insbesondere aus den Kompetenzzuordnungen des Art. 74 GG (Pflanzenschutz und Tierschutz; Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung; Naturschutz und Landschaftspflege).
  4. Artikel 20a begründet bewusst kein subjektives „Grundrecht auf Umweltschutz“ und auch keinen unmittelbaren Verfassungsauftrag, jedoch eine Leitlinie, die durch einfache Gesetze ausgestaltet werden muss. Die Ziele Umwelt- und Tierschutz können damit auch gewisse Einschränkungen auf an sich schrankenlose Grundrechte haben.
  5. Interessant ist, dass der Verfassungsgeber die Formulierung „natürliche Lebensgrundlagen“ und nicht einfach „Umwelt“ gewählt hat. Damit kann der Art. 20a so aufgefasst werden, dass damit nur die Lebensgrundlagen des Menschen gemeint sind, was sogar dem grundsätzlichen anthropozentrischen Ansatz unserer Verfassung entspricht. Es ist also durchaus umstritten ob auch die Umwelt, die eben keine Lebensgrundlage des Menschen darstellt, von Art. 20a umfasst wird. Vereinfacht gesagt: Wasser ist zu schützen, aber ist es auch das Edelweiß?
  6. „und die Tiere“ ist erst 2002 ergänzt worden. Dadurch werden keine individuelle Eigenrechte einzelner Tiere begründet. Deren besondere Stellung wird so aber nochmals hervorgehoben. Auf jeden Fall ist klargestellt, dass von der Norm alle Tierarten und nicht nur die, die auch eine Lebensgrundlage für den Menschen bilden – wie z.B. die Honigbiene im Gegensatz zur Katze.
  7. Besonders hingewiesen wird auf die Verantwortung für „künftige Generationen“. Dies unterstreicht, dass Art. 20a eben die Lebensgrundlagen des Menschen schützen soll und dass Ressourcen erhalten werden sollen.
  8. Mit der Verpflichtung zu „schützen“ ist gemeint, dass eben nicht nur „nicht geschädigt“ werden soll, sondern ganz gezielt auch aktive Schutzmaßnahmen ergriffen werden können und sollen.
  9. Verpflichtet zum Schutz wird der Staat, eine unmittelbare Drittwirkung für (nicht staatliche!) Unternehmen und Privatleute entfaltet Art. 20a nicht. Allerdings ist der Gesetzgeber durch Art. 20a gehalten, durch Gesetze Private ggf. zum Schutz der Lebensgrundlagen und Tiere zu verpflichten.
  10. Gerade bei diesem Artikel möchte ich mit einer etwas ausführlicheren kritischen Würdigung schließen. Auch wenn die Aufnahme dieses Staatsziels grundsätzlich positiv zu sehen ist, kann man Art. 20a im Detail durchaus auch negativ sehen. Nach hier vertretener Auffassung hätte das Staatsziel besser in Art. 20 selbst untergebracht werden können. Zudem ist die gesamte Formulierung unglücklich, da sie überflüssige Beschränkungen enthält. So ist es an sich selbstverständlich, dass das Staatsziel „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ umzusetzen ist. Diese Einschränkungen könnte man sogar so weit auslegen, dass der gesamte Art. 20a zu einer reinen floskelhaften, augenwischenden Plattitüde ohne echte Wirkung verkäme. Auf das Problem, ob wirklich die gesamte Umwelt Ziel des Schutzes ist, habe ich bereits hingewiesen (siehe oben Punkt 5). Alles in allem halte ich es für wünschenswert, dass der Verfassungsgeber Art. 20a abschafft und Art. 20 Absatz 1 ergänzt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, der auch dem Schutz der Umwelt verpflichtet ist.

Wahlplakat 2019: Tierschutz in Bonn

Die Linke will mit Bonnern am 25. Juni 2019 über Tierschutz in Bonn diskutieren.

Bemerkenswerte Paragraphen: § 90a BGB – Tiere sind keine Sachen

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Ursprünglich wurden im deutschen Zivilrecht Tiere genau wie Sachen (§90 BGB) behandelt. Im Zuge des sich verändernden Zeitgeists wurde dies zusehends kritisch gesehen, so dass das BGB 1990 um den § 90a erweitert wurde.

Er stellt fest, dass Tiere keine Sachen sind und unter besonderem Schutz der Gesetze stehen. Das ändert aber nichts daran, dass die sachenrechtlichen Vorschriften auf sie angewandt werden.

Insoweit ist § 90a an sich nur Kosmetik. Viel entscheidender und für die Rechtstsstellung der Tiere und Tierhalter wichtiger sind andere gleichzeitig eingeführte Änderungen:

  • § 251 Abs. 2 BGB Satz 2 stellt Fest: „Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.“
  • § 903 BGB gibt dem Eigentümer einer Sache – also an sich auch eines Tieres – das Recht „mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Der 1990 angefügte Satz 2 weist einschränkend darauf hin, dass die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten sind. Auch diese Erweiterung hat eher kosmetischen Charakter.
  • § 765a ZPO legt fest, dass der bei einer Zwangsvollstreckung „das Vollstreckungsgericht bei der von ihm vorzunehmenden Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen“ hat.
  • Schließlich legt §811c ZPO fest, dass „Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden“ nicht gepfändet werden können. Ausnahmen gibt es nach Abs. 2 nur dann, wenn bei sehr wertvollen Tieren das Vollstreckungsverbot eine zu große Härte für den Gläubiger darstellen würde. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Geld aus einem Betrug oder anderem Delikt für den Ankauf von Zuchtpferden genutzt wurde.

Lasst den Tieren Ruhe!

„Lasst den Tieren Ruhe. Bleibt auf den Wegen!“

Gesehen im Kottenforst zwischen Bonn Ückesdorf und Brüser Berg.

Meinung: Rote Karte für Wiesenhof und Atze Schröder

bruzzler-atze-nicht-kaufen

Ich finde den aktuellen Wiesenhof Werbespot mit Atze Schröder für „Bruzzzler Atze´s großes Finale“ schon von der ganzen Art her scheiße. Atze im EM Dress prahlt mit seiner langen Wurst. Mal reinlesen?

hier ist das dingen –  wie groß meine wurst wirklich ist… 20cm… wer lang hat, der legt lang auf den grill..

Und so weiter, und so weiter. Derbst prollig. Als ob das aber nicht schon reicht, wird hier nicht nur mit der Größe des Gemächts geprahlt, sondern sich dann auch über Gina-Lisa Lohfink lustig gemacht:

danach müssen gina und lisa erst mal in die traumatherapie…

Ja richtig gelesen. Eine Anspielung auf Gina-Lisa Lohfink, die augenscheinlich vor laufender Kamera vergewaltigt wurde. Wer die Geschichte nicht mitbekommen hat, kann sie hier nachlesen. Geht gar nicht.

Ich habe ohnehin keine Wiesenhof Produkte gekauft, da sie erstens nicht schmecken und zweitens der Tierschutz bei Wiesenhof wohl besonders klein geschrieben wird. Jetzt gibt es für mich einen Grund mehr, um Wiesenhof einen großen Bogen zu machen.

Und um Atze Schröder jetzt sowieso.

Es wäre auch ein schönes Zeichen, wenn die großen Supermarktketten zumindest Bruzzzler Atze´s großes Finale aus dem Sortiment nehmen würden. Einfach mal anschreiben…

Nachtrag 1

Ach ja, und wenn ich drauf aufmerksam gemacht werde, dass der Spot schon am 30.03.2016 hochgeladen worden sei, als der Fall Gina-Lisa noch gar nicht bekannt gewesen sei, so ist dem zu entgegnen,

  1. dass die Aussage mit der „Traumatherapie“ in dem Zusammenhang so oder so unsäglich ist,
  2. dass man den Spot spätestens nach dem Bekanntwerden des Vorfalls hätte zurückziehen müssen und
  3. dass die Vorwürfe schon vorher bekannt waren – es gab nur nicht die breite mediale Aufmerksamkeit.

Nachtrag 2

Inzwischen hat Wiesenhof das Video ohne weiteren Kommentar aus seinem Youtube Kanal gelöscht.

Nachtrag 3

Atze Schröder hat sich auf facebook inzwischen entschuldigt.

Nachtrag 4

Inzwischen hat sich auch Wiesenhof Marketing-Geschäftsführer Ingo Stryck geäußert:„Dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen und haben das Video sofort aus dem Netz genommen.“

Stellen, an denen man sich beschweren kann

Produkte, die ich nicht mehr kaufe

Hier eine Liste von Wiesenhof Produkten, die ich jetzt erst recht nicht mehr kaufen werde:

  • Bruzzzler Atze´s großes Finale (das ist Wurst, um die es geht)
  • WIESENHOF Family BBQ à la francaise

(da ich gerade unterwegs bin, wird die Liste später ergänzt).

Die Agentur

Nicht vergessen die Agentur, die sich diese sexistische Werbung ausgedacht hat.

kdp-wiesenhof

Warum das Dschungelcamp 2014 ohne mich stattfindet

Ja, ich hatte mich schon gefreut – ein Jahr lang gab es kein „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“ mehr. Trash-Entzug pur. Seit der ersten Staffel 2004 habe ich kaum eine Folge verpasst und in den letzten Jahren auch leidenschaftlich auf facebook und twitter mitdiskutiert und gelästert. Genau das hatte ich auch diesmal vor und habe vorbereitend natürlich meine obligatorische Google Auswertung der IBES Kandidaten gemacht.

Allein – schon nach der Bekanntgabe der Insassen des RTL Lagers kühlte meine Stimmung merklich ab. Und als es am Freitag dann soweit war und der Einzug der Z-Promis anstand, habe ich nur kurz reingeschaltet und bin dann zügig eingeschlafen. Am Samstag war ich in der Oper (Tosca in Bonn, sehr sehenswert), hätte mir den Schluss der Dschungelshow beim RTL durchaus noch ansehen können, war aber nicht motiviert. Sonntag hatte ich partout keine Lust, habe mich auf facebook kurz entschuldigt und dann lieber gelesen, das gleiche ebenso am Montag – diesmal nur ohne mich zu verabschieden.

Das Dschungelfieber hat mich diesmal nicht gepackt, ganz im Gegenteil: die wenigen Momente, die ich diesmal gesehen habe, haben mich geheilt.

Früher war IBES wunderbar anarchistisches Unterschichtfernsehen, das der Gesellschaft hintergründig einen Spiegel vorgehalten hat. Vom Feuilleton verachtet, vom Boulevard missachtet. Werbung schalten wollte keiner, weswegen es für RTL Verhältnisse erfreulich kurze Unterbrechungen gab. Mitgemacht haben durchaus Charakterköpfe wie eine Desiree Nick, Rainer Langhans oder Ingrid van Bergen, Sympathieträger wie Ross Anthony, Überraschungen wie Joey Heindle oder gar Daniel Küblböck. Echte Frauen, starke Männer und widerliche Kotzbrocken. Politik, Kirchen und Tierschützer protestieren in trauter Einheit. Letztere waren kurz davor, für teilkastrierte einhodige Kängurus auf die Straße zu gehen.

Und jetzt? Vielleicht von Winfried Glatzeder und Tanja Schumann abgesehen sind eigentlich nur noch sich vorhersehbar selbst inszenierende Eigengewächse des Boulevards dabei. Fick und Fotzi, die Boulevardnymphomaninen samt Entourage im Ekelbumsbomber nach Australien – zwecks Förderung von dem, was heute vom Prekariat für Karriere gehalten wird.

Das ganze Schauspiel wird dazu noch massiv von den anderen Medien hochgeschrieben – rufe ich bild.de auf, scheint das mehr als vorhersehbare freiwillige Ausscheiden vom „Wendler“ das wichtigste Ereignis des Tages zu sein:

dschungelcamp-ibes-bild

Klar, von der ersten Staffel an wurde IBES immer kommerzieller und immer mehr Mainstream. Aber diesmal ist es so gesichtslos und weichgespült, dass ich es mir nicht antun werde. Punkt.

Und auch wenn der RTL jetzt Guido Westerwelle auf einem Pegasus reitend in den australische Urwaldcamp einfliegt – an meinem Entschluss wird das nichts mehr ändern.

Den verbleibenden Zuschauern wünsch ich dennoch viel Spaß – und nichts für ungut. Aber vielleicht bin ich ja 2015 wieder an Bord.