Die angekündigte unangekündigte Inspektion: EU-Kontrolle am Flughafen München 2007

Eine Sicherheitskontrolle bringt wenig, wenn die Kontrollierten sie schon kennen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/6360) vom 12. September 2007 fragte nach einer EU-Inspektion am Münchner Flughafen, die vorab durchgesickert sein soll. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/6531) kam mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25. September 2007.

Worum es ging

Laut Fragestellern prüften Auditoren der EU-Kommission vom 7. bis 12. Mai 2007 den Münchner Flughafen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 1. Juni 2007 fanden sie gravierende Mängel in den Zuständigkeitsbereichen von Lufthansa, LTU und Deutsche BA. Den Auditoren sei es gelungen, Messer, Schusswaffen und Sprengsätze in die Sicherheitsbereiche zu schmuggeln.

Den Fragestellern lag nach eigenen Angaben ein Schreiben vor, das eine Fluggesellschaft schon am 3. Mai 2007 an ihre Cockpit- und Kabinencrews verschickt hatte. Darin seien Art und Umfang der Kontrollen genau beschrieben worden, samt Tipps, wie man Kontrollvorgänge erkennt. Weil die Inspektion „nicht offiziell“ angemeldet sei, sollten die Beschäftigten die Auditoren „auf gar keinen Fall“ ansprechen. Trotzdem stellten die Prüfer Mängel fest.

Was die Regierung bestätigte

Auf die Frage, ob dieser Sachverhalt im Wesentlichen zutrifft, lautete die Antwort schlicht: „Ja“.

Wann und von wem die Fluggesellschaft informiert wurde, wusste die Regierung laut Antwort nicht. Über die Pressemeldungen hinaus lägen keine Erkenntnisse vor. Ob weitere Airlines vorab informiert wurden, beantwortete sie mit „Nein“.

Was daraus folgen sollte

  • Alle beteiligten Behörden seien im Vorfeld darauf hingewiesen worden, dass die Inspektion gegenüber Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreibern nicht angekündigt werden darf.
  • Die deutschen Behörden führten nach der Verordnung (EG) Nr. 1217/2003 regelmäßig eigene Audits, Inspektionen und Tests an Flughäfen und bei Airlines durch. Das solle sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen unabhängig von EU-Inspektionen dauerhaft umgesetzt werden.
  • Nach Artikel 7 dieser Verordnung werde die Einhaltung der Vorschriften sowohl angemeldet als auch unangemeldet überwacht.
  • Zur Frage, wie die Mängel abgestellt werden, verwies die Regierung auf ihre Antwort zu „Berichte über Sicherheitslücken am Münchner Flughafen“ (Drucksache 16/5890).

Einordnung

Das bemerkenswerteste Wort der Antwort ist das „Ja“: Die Regierung widersprach der Darstellung nicht, konnte aber nicht sagen, wo das Leck war. Um Fragen der Flugsicherheit geht es auch in unserem Beitrag zum Treibstoffschnellablass.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.