Im Juni 2004 eröffnete Verkehrsminister Manfred Stolpe im Berliner Verkehrsministerium die Fotoausstellung „Traffic“ des Künstlers Michael Reh. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/5411) stellte dazu 33 Fragen zu Kosten, Zuständigkeiten und Aktenführung. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/5520) kam mit Schreiben des Verkehrsministeriums vom 12. Mai 2005.
Worum es ging
Die Fragesteller bezifferten die Kosten der Ausstellung unter Berufung auf das Ministerium auf 86 229,91 Euro, bezahlt aus Steuermitteln. Sie wollten wissen, wer das Projekt verantwortet hat, wie der Künstler mit dem Ministerium in Kontakt kam, auf welcher Grundlage gezahlt wurde und was die Innenprüfung des Hauses festgestellt hat. Ein Kernpunkt: Was hat eine Ausstellung über die Drogenszene mit Verkehrs- und Baupolitik zu tun?
Warum Drogen im Verkehrsministerium?
Zur Begründung verwies die Antwort auf eine frühere Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf eine schriftliche Frage (Drucksache 15/4574, Frage 84). Das Ministerium befasse sich auch mit den Folgen von urbaner Entwicklung und Mobilität für die Menschen, dazu gehöre das Thema Drogen. Der Bezug zum Verkehr ergebe sich etwa aus der Verkehrssicherheit: Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom April 1998 habe der Gesetzgeber auf die Wirkung von Drogen auf Autofahrer reagiert. Außerdem würden an Verkehrsknotenpunkten wie großen Bahnhöfen häufig illegal Drogen gehandelt.
Darüber hinaus nannte die Antwort das Programm „Soziale Stadt“, mit dem das Ministerium Projekte gegen Jugendarbeitslosigkeit, Verwahrlosung, Gewalt und Drogenmissbrauch in vernachlässigten Stadtteilen fördert. Vor diesem Hintergrund habe Stolpe die Schirmherrschaft übernommen, laut Antwort mit Schreiben vom 29. Januar 2004.
Was es kostete
In der damals zitierten Antwort von Gleicke steht auch die Gesamtsumme: 86 230 Euro. Begründet wurde sie mit der kostenintensiven Vergrößerung der Fotos und dem Druck eines Katalogs, weil die Ausstellung danach in öffentlichen und sozialen Einrichtungen gezeigt werden sollte.
Die Fragesteller nannten zwei Einzelposten: 33 680 Euro für Herstellung und Druck der Fotos und des Katalogs sowie 4 145,82 Euro Auslagen des Künstlers. Zu Letzteren erklärte die Bundesregierung, es handle sich um die Erstattung von Kosten, die dem Künstler nachweislich entstanden seien. Der Haushaltsbeauftragte des Ministeriums war nicht beteiligt, weil das Referat Öffentlichkeitsarbeit die Mittel eigenverantwortlich bewirtschaftete.
Kein Vertrag, keine Vergabe
Federführend war laut Antwort das Referat Öffentlichkeitsarbeit. Der Minister wurde Ende August 2003 vom Leiter seines Persönlichen Büros über das Projekt informiert. Den Kontakt zum Künstler gab es über den Tag der offenen Tür 2003: Die Veranstaltungsagentur hatte ihn damals für Fotos engagiert.
Mehrere Fragen zielten auf eine „Leistungsvergabe“ an den Künstler. Die Bundesregierung wies das zurück:
- Das Ministerium habe keine Leistung an den Künstler vergeben, deshalb habe es auch keinen Anlass gegeben, persönliche Beziehungen zu prüfen.
- Verträge mit dem Künstler gebe es nicht. Mit einem Schreiben vom 6. November 2003 habe das Ministerium seine Bereitschaft erklärt, die Ausstellung durchzuführen. Dieses Schreiben ging laut Antwort an die dem Ministerium bekannte Anschrift des Künstlers.
- Verpflichtungen gegenüber dem Künstler sei das Ministerium nicht eingegangen.
- Die Danksagung an Mitarbeiter im Katalog habe der Künstler formuliert, der Katalog sei nicht im Ministerium konzipiert worden.
Die Ausstellungsstücke gehören laut Antwort dem Ministerium, versichert waren sie nicht, weil der Bund als Eigenversicherer handelt. Die Ausstellung war bis Ende August 2004 öffentlich zugänglich, für den 1. bis 28. September 2005 war eine Station in Rostock angekündigt. Transport und Zwischenlagerung zahlt der Künstler.
Was die Innenprüfung fand
Die Innenprüfung hielt die einzelnen Kostenpositionen laut Antwort für angemessen und wirtschaftlich vertretbar. Sie stellte aber auch fest, dass ein Schreiben des Künstlers vom 5. November 2003 nachträglich handschriftlich ergänzt worden war: „Nein, das geht nicht“. Der Vermerk bezog sich auf den Wunsch des Künstlers, das Ausstellungssystem des Ministeriums für zwölf Monate zu bekommen, dem wurde nicht entsprochen. Das Schriftstück sei nicht aus den Akten entfernt worden, nachweisen ließ sich der Vorgang über das Registraturprogramm DORIS.
Straf-, arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen und Regressansprüche sah die Bundesregierung nicht. Bestätigt wurde, dass der Leiter des Ministerbüros innerhalb des Hauses umgesetzt wurde, nach Angaben der Antwort in gegenseitigem Einvernehmen. Die Arbeit des Referats Öffentlichkeitsarbeit gab aus Sicht der Bundesregierung keinen Anlass zu Beanstandungen.
Einordnung
Die Antwort zeigt, wie viel Spielraum ein Ministeriumsreferat damals bei Kunstprojekten aus dem Etat für Öffentlichkeitsarbeit hatte. Um Kunst und Kosten an Bundesadressen ging es bei uns auch beim Projekt „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue, um Drogenpolitik etwa bei den Legal Highs.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 15/5411 vom 19.04.2005
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 15/5520 vom 17.05.2005
- Schriftliche Fragen mit Antworten, Drucksache 15/4574 vom 17.12.2004 (Frage 84)
- Manfred Stolpe, Wikipedia
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
