Bauernspione? Was aus der verdeckten Feldbeobachtung des UBA werden sollte

Schickt das Umweltbundesamt heimlich Beobachter auf die Felder, um Landwirte beim Spritzen zu kontrollieren? Darum ging eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4687) vom 19. Januar 2005. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/4802) übermittelte das Bundesumweltministerium mit Schreiben vom 1. Februar 2005.

Worum es ging

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte ein Projekt ausgeschrieben: Auf gewässernahen Acker-, Obst- und Weinbauflächen in ganz Deutschland sollte verdeckt beobachtet werden, ob beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern eingehalten werden, gegebenenfalls ergänzt durch Boden- und Pflanzenproben vom Feldrand. So beschrieben es die Fragesteller.

In den Medien lief das Projekt laut Anfrage unter der Überschrift „Bauernspione“. Die Fragesteller gingen davon aus, dass Umwelt- und Agrarministerium Ende 2004 umgeschwenkt seien und die Beobachter ihre Arbeit nicht aufnehmen sollten.

Die Antwort: Das Projekt läuft weiter

Das sah die Bundesregierung anders. Auf die Frage, ob das Projekt vollständig gestoppt sei, antwortete sie knapp: „Nein.“

Zur Begründung erklärte sie, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sei oft an Abstandsauflagen zu Gewässern gebunden. Ohne diese Auflagen könnten manche Mittel gar nicht zugelassen werden. Die Auflagen seien aber kritisiert worden, entweder weil sie die Natur nicht ausreichend schützten oder weil sie zu praxisfern seien. Das Forschungsvorhaben solle belastbare, repräsentative Zahlen dazu liefern, wie oft die Abstände nicht eingehalten werden, und so die Diskussion versachlichen.

Im Herbst 2004 habe das UBA gehofft, die nötigen Daten lägen bereits bei den Ländern vor. Dann hätten die Beobachtungen entfallen oder abgespeckt werden können. Die Länder verfügten aber offenbar nicht über die erhofften Daten, deshalb werde das Vorhaben wie geplant durchgeführt.

Kosten und Zeitplan

  • Bisher ausgegeben: rund 178.000 Euro.
  • Die Vergabe von etwa der gleichen Summe war laut Antwort in Planung und Vorbereitung.
  • Den Auftrag hatte ein deutsches Umweltforschungszentrum bekommen.
  • Die Beobachtungsflächen sollten im Februar 2005 per Zufallsziehung ausgewählt werden; Flächen mit Sondergebietsstatus waren ausgenommen.
  • Start: mit Beginn der Vegetationsperiode 2005.

Was die Länder lieferten

Das Umweltministerium hatte die Länder mit Schreiben vom 23. September 2004 um ihre Daten gebeten. Aus 12 Ländern kamen laut Antwort Rückmeldungen, übereinstimmend mit dem Ergebnis, dass die erbetenen Daten nicht vorliegen. Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland hätten nur pauschale Zahlen zu festgestellten Verstößen geliefert. Für eine repräsentative Aussage reichten diese nicht.

Ländervertreter waren nach Angaben der Bundesregierung bei einer Vorbereitungsveranstaltung am 31. Januar 2003 und bei Sitzungen des Begleitkreises am 6. Mai und 6. September 2004 dabei. Zum Fachgespräch im September 2004 waren neben Bundeseinrichtungen und Ländern auch der Deutsche Bauernverband, der Industrieverband Agrar und landwirtschaftlich orientierte Forschungsnehmer eingeladen.

Spione oder Statistik?

Die Fragesteller wollten wissen, ob die Regierung verdeckte Beobachtung in einem Rechtsstaat für vertretbar hält, da „verdeckte Ermittler“ nur gegen Schwerkriminalität vorgesehen seien. Die Bundesregierung antwortete, die Beobachtungen sollten unangekündigt stattfinden, um ein repräsentatives Bild für Deutschland zu bekommen. Mit einer Kontrolle einzelner Landwirte oder gar einer Kriminalisierung habe das nichts zu tun.

Ob sich Umweltminister, Agrarministerin und UBA-Präsident bei Landwirten, Winzern und Gärtnern für die Aufregung entschuldigt hätten, beantwortete die Regierung so: Die Aufregung und vor allem die „unsachlichen Diskussionen und Darstellungen in der Öffentlichkeit“ seien sehr bedauerlich. Ob sich die erhofften positiven Effekte einstellen, lasse sich erst nach Projektende sagen.

Späterer Stand

Lange lief das Projekt nicht mehr. In einem Papier vom 10. Januar 2006 teilte das Umweltbundesamt mit, dass es die unangekündigten Feldbeobachtungen seit Oktober 2005 nicht weiterführt. In der Beobachtungsperiode März bis Juni 2005 hatte es bei 42 Beobachtungen 22 Verstöße festgestellt, 18 davon allein durch Beobachtung, 4 weitere durch Probenanalyse. Die Zwischenergebnisse seien nicht repräsentativ, deuteten aber auf eine Fehlanwendungsquote von etwa 50 Prozent hin. Weitere, bis 2007 geplante Beobachtungen hielt das UBA deshalb nicht mehr für gerechtfertigt; nun gehe es um einfachere Anwendungsbestimmungen und eine bessere Einhaltung der Vorschriften (UBA: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, 2006).

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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