Wie viele Rodeos gibt es in Deutschland, und quälen sie Tiere? Das fragte eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/3772) vom 22. September 2004. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/3915) übermittelte das Verbraucherschutzministerium mit Schreiben vom 8. Oktober 2004.
Die Kritik der Fragesteller
Die Fragesteller zählten auf, was bei Rodeos so alles geboten wird: Bullenreiten, Wildpferdreiten, Kälberfangen mit dem Lasso, Schafreiten, Wildschweinfangen bis hin zum Wildkuhmelken. Tiere würden dabei häufig zur Belustigung des Publikums gequält.
Vor allem den Flankengurt kritisierten sie. Er werde zu Beginn eng festgezogen und verursache dem Pferd Schmerzen, damit es buckelt. Bei Rindern quetsche er zusätzlich die Harnröhre ein. Sporen würden beim Rodeo unkontrolliert eingesetzt. Sie verwiesen auf § 3 Nr. 6 Tierschutzgesetz, der verbietet, Tiere zu einer Schaustellung heranzuziehen, wenn das mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Außerdem besuchten oft Kinder solche Veranstaltungen.
Die Zahlen
Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind die Länder zuständig. Die Regierung stützte sich deshalb auf eine kurzfristige Umfrage bei den Ländern. Das Ergebnis laut Antwort:
- Statistisch erfasst werden Rodeos nicht. Nach der Umfrage finden jährlich etwa 20 Rodeo-Veranstaltungen statt.
- Bei den amtstierärztlich überwachten Rodeos gab es in den letzten Jahren keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen oder Verbote. Vereinzelte Strafanzeigen führten, soweit bekannt, zu keiner Verurteilung.
- Verletzte oder getötete Tiere: keine, soweit Informationen vorliegen.
- Verletzte Menschen: ein Erwachsener, sonst keine bekannten Fälle.
- Dass Minderjährige an Rodeos teilnehmen, war der Regierung nicht bekannt.
- Gezeigt wurden laut den Ländern Bullenreiten, Saddle Bronc Riding, Bareback Riding, Calf Roping, Barrel Race, Wild Horse Race, Rescue Race und Pole Bending.
Flankengurt und Sporen
Eine eigene Bewertung zu Angst und Stress bei den Tieren hatte die Regierung nicht. Sie verwies auf eine laufende Erhebung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, deren Ergebnissen sie nicht vorgreifen wolle. Die Länder seien bereits mehrfach gebeten worden, die Überwachung zu intensivieren.
Ob Flankengurt und Sporen gegen § 3 Nr. 6 verstoßen, müssten die Behörden im Einzelfall beurteilen. Gurte müssten breit und gepolstert, Sporen stumpf sein. Die Tierschutzrelevanz des Flankengurts werde noch untersucht. Bei Abend- und Nachtrodeos müssten die Behörden für eine gute, gleichmäßige Beleuchtung des ganzen Geländes sorgen und zusätzliche Lichtquellen bereithalten lassen.
Kontrolle und Gesetz
Alle Rodeos werden laut Antwort amtstierärztlich überwacht. Geprüft werde auch, ob die nötige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorliegt. Die Sachkunde werde bei der Erlaubnis geprüft und normalerweise nicht an jedem Gastspielort neu kontrolliert. Ob die Kontrolle durch die Veterinärämter ausreicht, bewertete die Regierung nicht direkt: Die Länder führten Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus und seien dabei an keine Weisungen gebunden.
Gesetzlichen Handlungsbedarf sah die Regierung vorerst nicht. Die Behörden könnten bei Verstößen nach § 16a Tierschutzgesetz die nötigen Maßnahmen anordnen. Sollte sich aber zeigen, dass Rodeos das Wohlbefinden der Tiere insgesamt nachhaltig beeinträchtigen, werde sie „nicht zögern, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen“.
Die Paragrafen im Wortlaut gibt es im Tierschutzgesetz. Ein weiteres Tierschutzthema bei uns: Brieftauben und ihre Verluste bei Preisflügen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 15/3772 vom 22.09.2004
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 15/3915 vom 14.10.2004
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
