Wie riskant ist es, Schlupfwespen, Raubmilben und Fadenwürmer massenhaft auf Felder und in Gewächshäuser zu bringen? Das fragte eine Kleine Anfrage zur biologischen Schädlingsbekämpfung (Drucksache 15/1941) vom 5. November 2003. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/2240) übermittelte das Bundesverbraucherschutzministerium mit Schreiben vom 10. Dezember 2003.
Worum es ging
Laut Fragestellern handelte es sich bei den in Deutschland eingesetzten Nützlingen meist um nicht heimische Arten, die in großen Mengen gezüchtet und freigelassen werden. Das könne die Artenzusammensetzung verfälschen, zurückholen lasse sich ein freigelassenes Insekt nicht. Als Beispiel nannten sie die Schlupfwespe Trichogramma brassicae: Sie stamme aus Moldawien und werde gegen den Maiszünsler eingesetzt, mit rund 150 000 Tieren pro Hektar. Die Wespen legen ihre Eier in die Eier des Schädlings und töten ihn so.
Keine Zulassung für Nützlinge
Die überraschendste Antwort war die kürzeste: Eine Zulassung für Nützlinge sei in Deutschland nicht vorgesehen, im Einklang mit dem EU-Recht. Anders bei Mitteln auf Basis von Mikroorganismen und Viren: Sie müssen wie chemische Pflanzenschutzmittel zugelassen sein. Damals waren das etwa Präparate mit verschiedenen Unterarten von Bacillus thuringiensis gegen Raupen, Kartoffelkäfer und Mücken sowie Granuloseviren gegen den Apfelwickler.
Nach Bundesnaturschutzgesetz brauchte das Ansiedeln gebietsfremder Tiere eine Genehmigung. Für den biologischen Pflanzenschutz galt jedoch eine Ausnahme, die bei gebietsfremden Arten an eine pflanzenschutzrechtliche Regelung geknüpft war. Die hatte das Ministerium aber nie erlassen. Daher brauche es bei solchen Arten eine Genehmigung des Landes. Dass Länder solche Genehmigungen erteilt hätten, war der Bundesregierung nicht bekannt. Spezielle Auflagen für Nützlinge in der Nähe von Naturschutzgebieten gab es nach ihrer Kenntnis nicht.
Mehr als 60 Prozent heimisch
Von 66 damals angebotenen Nützlingsarten seien mehr als 60 Prozent heimisch, so die Antwort. Die fremden stammten meist aus den Tropen und Subtropen und würden überwiegend unter Glas bei Zierpflanzen eingesetzt. Im Freiland könnten sie sich grundsätzlich nicht etablieren. Habitatverfälschungen seien nicht bekannt geworden. Die gebietsfremden Arten seien nicht so eng mit heimischen verwandt, dass eine Bastardisierung drohe.
Hauptziele unter Glas waren Weiße Fliegen, Thripse, Blattläuse, Schild- und Schmierläuse sowie Spinnmilben. Im Freiland ging es vor allem um Maiszünsler, Dickmaulrüssler und Engerlinge. Wie groß die Anteile von Insekten, Nematoden oder Mikroorganismen sind, ließ sich laut Antwort nicht beziffern.
Ein Marienkäfer als Warnsignal
Eine Ausnahme nannte die Bundesregierung selbst: den Asiatischen Marienkäfer Harmonia axyridis. Er war im Rhein-Main-Gebiet und in Hamburg freigesetzt worden und breitete sich dort aus, mit mehreren Kilometern pro Jahr. In den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Italien wurde er als Nützling verkauft und hatte sich an mehreren Stellen angesiedelt. Fadenwürmer zur Schädlingsbekämpfung dagegen breiten sich im Jahr der Ausbringung nur wenige Meter aus.
Was über Trichogramma bekannt war
Zur Schlupfwespe gab die Antwort ein differenziertes Bild:
- Trichogramma brassicae ist nicht nur in Moldawien heimisch. Nachgewiesen wurde sie unter anderem in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Ungarn.
- Sie bevorzugt den Maiszünsler und das Maisfeld. Außerhalb davon fand man sie nur direkt nach Massenfreilassungen, maximal 40 Meter entfernt.
- Eine Ansiedlung in Mitteleuropa ist grundsätzlich möglich. Eine Studie von 2003 geht von einer Etablierung im Tessin aus.
- Im Labor ohne Auswahl befiel die Wespe auch andere Insekteneier. Eier des Zweipunkt-Marienkäfers wurden nur selten parasitiert, die des Siebenpunkt-Marienkäfers gar nicht. Bei Schwebfliegen-Eiern lag die Akzeptanz im Labor bei 70 Prozent, im Gewächshaus die Parasitierung aber nur bei 0,4 Prozent.
- Laut dem EU-Projekt ERBIC gefährdet die Freilassung keine Bestände von Schmetterlingen oder anderen Insektengruppen.
Gegenüber chemischer Bekämpfung koste der Trichogramma-Einsatz etwa 30 bis 60 Euro mehr pro Hektar. Bei Bt-Mais konnte die Bundesregierung keine Kosten schätzen, weil er in Deutschland damals nicht in Verkehr gebracht werden durfte.
Chancen und Risiken
Biologischer Pflanzenschutz kann laut Antwort chemische Mittel reduzieren, sie aber nur in Einzelfällen ganz ersetzen. Vorteile seien unter anderem keine Rückstände, weniger Resistenzen und keine Wartezeiten. Die Risiken für die Natur seien im Vergleich zu chemischen Mitteln gering. Gebietsfremde Nützlinge ohne ausreichende Risikoabschätzung anzusiedeln sei aber „nicht vertretbar“. Das Ministerium prüfte deshalb eine bundeseinheitliche Regelung.
Späterer Stand
Beim Asiatischen Marienkäfer hat sich die Sorge bestätigt. Laut einem Informationsblatt des Julius Kühn-Instituts von 2010 ist er inzwischen in ganz Deutschland und fast ganz Europa verbreitet. Für den Weinbau kann er zum Problem werden, wenn Käfer ins Lesegut geraten und den Geschmack des Weins verderben.
Die Grundregel gilt bis heute. Nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz braucht das Ausbringen von Tieren eine Genehmigung. Für den biologischen Pflanzenschutz gilt eine Ausnahme bei Arten, die in den letzten 100 Jahren im Gebiet vorkamen. Bei anderen Arten gilt sie nur, wenn eine pflanzenschutzrechtliche Genehmigung den Artenschutz berücksichtigt.
Einordnung
Die Anfrage zeigt, wie wenig der Nützlingseinsatz 2003 geregelt war. Und sie zeigt am Asiatischen Marienkäfer, wie schnell aus einem Helfer eine invasive Art werden kann. Um Schädlinge und gebietsfremde Arten ging es auch bei der Rosskastanien-Miniermotte und bei der Anfrage zur Ambrosia.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 15/1941 vom 05.11.2003
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 15/2240 vom 16.12.2003
- Julius Kühn-Institut: Asiatischer Marienkäfer – Schädling oder Nützling? (2010)
- Bundesnaturschutzgesetz, § 40
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
