Warum brauchen kleine Fisch- und Krabbenkutter plötzlich eine Black Box, und wer bezahlt sie? Das fragte eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/1151) vom 4. Juni 2003. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/1404) übermittelte das Verbraucherschutzministerium mit Schreiben vom 7. Juli 2003.
Worum es ging
Eine EU-Verordnung von Dezember 2002 (Nr. 2371/2002) schrieb laut den Fragestellern vor, dass Kutter von 18 bis 24 Metern ab 1. Januar 2004 und Kutter von 15 bis 18 Metern ab 1. Januar 2005 ein Gerät zur Satellitenüberwachung an Bord haben müssen. Solche Kutter betrieben Küstenfischerei, der Sinn sei also nicht offensichtlich. Außerdem hätten größere Schiffe über 24 Meter nach Presseberichten ihre Geräte erstattet bekommen, die kleinen sollten selbst zahlen.
Wozu die Satellitenüberwachung dient
Laut Antwort lässt sich mit den Satellitendaten besser kontrollieren, ob Fischereiregeln eingehalten werden. Das Gerät meldet Datum, Uhrzeit, Position, Kurs und Geschwindigkeit. So könnten Logbuch-Angaben überprüft und Sperrgebiete oder Begrenzungen der Seetage lückenlos überwacht werden. Radar diene dagegen vor allem der Sicherheit des Seeverkehrs. Gerichtsfest abgleichen lasse sich die tatsächliche Fahrt mit dem Logbuch nur per Satellit.
Als Beispiel nannte die Regierung einen Fall bei Hochseekuttern: Heringsfänge, die laut Logbuch nördlich des 62. Breitengrades gemacht wurden, stammten tatsächlich aus der Nordsee weiter südlich. Ein Verfahren wurde im Oktober 2002 eingeleitet und war noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Die Verstöße in deutschen Gewässern
Die Regierung listete die festgestellten Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik auf:
- 1999: 320 (284 von Fahrzeugen unter 24 Metern, 36 über 24 Metern)
- 2000: 304 (272 und 32)
- 2001: 367 (340 und 27)
- 2002: 298 (264 und 34)
- 2003 bis 31. Mai: 89 (79 und 10)
Geringer Nutzen bei Krabbenkuttern
Bemerkenswert offen war die Regierung bei den kleinen Kuttern. Betroffen seien in Deutschland vor allem Kutter, die küstennah meist nicht quotierte Arten wie Krabben fangen, und zwar in Tagesfischerei. Die Liegezeiten im Hafen kontrollierten ohnehin die Hafenbehörden. Für diese Fischerei verspreche sie sich daher „nur geringe zusätzliche Erkenntnisse“.
Deutschland habe sich deshalb in den Verhandlungen wiederholt dafür eingesetzt, Tages- und Küstenfischerei auszunehmen, aber keine Unterstützung bei den anderen Mitgliedstaaten gefunden. Einen späteren Antrag auf eine Ausnahme habe die EU-Kommission abgelehnt: Die Überwachung werde eher akzeptiert, wenn sie für alle Schiffe ab einer bestimmten Länge gilt. Ursprünglich habe die Kommission sogar alle Schiffe über 10 Meter erfassen wollen. Bei der Durchführungsverordnung wollte sich Deutschland weiter für eine Ausnahme einsetzen.
Kosten und Zuschüsse
Laut Antwort kostet die günstigste Anlage rund 2.000 Euro plus etwa 450 Euro für Einbau und Programmierung. Ein leistungsfähigeres Inmarsat-C-Gerät kann rund 4.000 Euro kosten. Laufend kommen für Krabbenkutter etwa 23 Euro im Monat dazu.
Die Erstattung lief über die EU, nicht national. 2003 übernahm sie Kosten bis 1.500 Euro voll und darüber bis zu einem Kaufpreis von 4.500 Euro zur Hälfte. Für die 78 deutschen Schiffe, die bis 1. Januar 2004 ausgerüstet werden mussten, war ein EU-Beitrag von 234.000 Euro vorgesehen. Eine volle Erstattung sei wegen EU-Haushaltsregeln nicht möglich. Den großen Schiffen sei früher mehr erstattet worden: 1998 voll bis 4.000 ECU je Anlage, danach sanken die Höchstbeträge schrittweise. Für 2004 plante die Kommission eine vergleichbare Regelung.
Ein weiteres Meeresthema bei uns: verlorene Fischernetze im Meer.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 15/1151 vom 04.06.2003
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 15/1404 vom 09.07.2003
- Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 bei EUR-Lex
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
