Escobars Familie in Frankfurt: Was die Bundesregierung 1993 zur Zurückweisung sagte

Am 2. Dezember 1993 wurde der Drogenboss Pablo Escobar in Medellín getötet (Wikipedia). Wenige Tage zuvor war seine Familie laut den Fragestellern in Frankfurt gelandet, noch auf dem Rollfeld von Beamten des Bundesgrenzschutzes in Empfang genommen und zurückgeschickt worden. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 12/6452) vom 13. Dezember 1993 fragte nach. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/6518) übermittelte das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 28. Dezember 1993.

Die Darstellung der Fragesteller

Laut den Fragestellern war Escobar von zahlreichen Schüssen in den Rücken getroffen worden; nach anderen Berichten wurde sein Aufenthalt erst über einen zurückverfolgten Anruf bei einem Radiosender festgestellt. Der Familie sei Asyl verweigert worden, da „keinerlei Asylgründe erkennbar gewesen“ seien, wie Bundesinnenminister Manfred Kanther zitiert wird. Escobar habe angekündigt, sich zu stellen, sobald seine Familie in Sicherheit sei.

Woher der BGS Bescheid wusste

Das Grenzschutzamt Frankfurt am Main wurde laut Antwort vom Bundesinnenministerium informiert, das seinerseits vom Auswärtigen Amt unterrichtet worden war.

Kein Asylverfahren

Die vorgetragenen Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Einreiseverweigerung zu verhindern. Ein wirksames Asylersuchen setze voraus, dass sich jemand auf drohende oder erlittene politische Verfolgung beruft. Das hätten die Betroffenen bei der Befragung durch das Grenzschutzamt „auch nicht ansatzweise“ getan.

Kontakte nach Bogotá

Nachdem die Reisepläne bekannt geworden waren, gab es Kontakte zwischen der deutschen Botschaft in Bogotá und kolumbianischen Regierungsstellen – mit dem Ziel, „den Antritt des Fluges nach Deutschland zu verhindern“. Zu Kontakten mit US-Behörden äußerte sich die Antwort nicht.

Ob die kolumbianischen Behörden Escobars Aufenthaltsort schon vorher kannten, dazu lagen der Regierung „keine Erkenntnisse“ vor. Die Vermutung, es sei weniger um eine Festnahme als um das Ausschalten eines unbequemen Informationsträgers gegangen, teilte sie nicht: „Nein.“

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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