Im Herbst 1972 erließ die DDR eine Amnestie, nach der auch Häftlinge in die Bundesrepublik entlassen wurden. Im Juni 1973 fragten Abgeordnete nach Zahlen, Haftgründen und Kosten (Kleine Anfrage, Drucksache 7/775). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Ministerium für innerdeutsche Beziehungen schickte die Antwort (Drucksache 7/869) am 25. Juni 1973.
Die Ausgangslage
Die Fragesteller wollten wissen, wie viele Häftlinge seit Ende September 1972 aus der DDR in die Bundesrepublik gekommen waren, aus welchen Gründen sie verurteilt worden waren, welche familiären Bindungen sie hatten und was ihre Aufnahme kostete.
Die Antwort
- 2087 Entlassene: Im Rahmen der vom Staatsrat der DDR am 6. Oktober 1972 beschlossenen Amnestie seien 2087 Häftlinge in die Bundesrepublik entlassen worden. 316 von ihnen, die meist schon vor der Haft im Westen gewohnt hatten, seien als Einzelreisende gekommen, 1771 in Sammeltransporten über Herleshausen nach Gießen.
- Haftgründe: Von den in Gießen Befragten seien 1213 aus politischen Gründen in Haft gewesen. 315 seien wegen politischer und eng damit verbundener nichtpolitischer Delikte verurteilt worden, 232 ausschließlich wegen Delikten, die auch nach rechtsstaatlichen Maßstäben strafbar gewesen wären.
- Haftbefehle: 11 Personen seien in der Bundesrepublik sofort in Haft genommen worden, weil gegen sie ein Haftbefehl vorlag.
- Verwandte: Etwa 20 Prozent hätten Verwandte ersten Grades im Bundesgebiet genannt, rund 50 Prozent sonstige Verwandte, 30 Prozent machten keine Angaben.
- Freiwilligkeit: Nach den Angaben im Notaufnahmeverfahren sei niemand gegen seinen Willen entlassen worden. Zwei Personen seien aber kurz darauf in die DDR zurückgekehrt.
- Bundesmittel: Gezahlt worden seien rund 300 000 DM Begrüßungsgabe und rund 750 000 DM Entlassungsgeld und Übergangsbeihilfe, dazu Arbeitslosengeld in nicht feststellbarer Höhe.
- Häftlingshilfe: Rund 1700 Personen hätten Ansprüche über etwa 10 Millionen DM nach dem Häftlingshilfegesetz geltend gemacht. Voraussichtlich könnten rund 1200 Personen Leistungen von etwa 6 Millionen DM erwarten.
- Prüfung der Angaben: Amtliche Unterlagen über Straftaten fehlten. Die Regierung stütze sich auf mehrfache Befragungen der Entlassenen, die sich meist als zuverlässig erwiesen hätten, sowie auf Erkenntnisse des Ministeriums, des Gesamtdeutschen Instituts und der mit dem Rechtsschutz beauftragten Berliner Anwälte.
- Lastenausgleich: Leistungen kämen nur für als Sowjetzonenflüchtlinge nach § 3 BVFG Anerkannte in Frage, also für politisch Inhaftierte. Ins Gewicht fallende Kosten seien nicht zu erwarten.
- Straffälligkeit: Zur Frage, ob Amnestierte in der Bundesrepublik straffällig geworden seien, lägen keine Erhebungen vor.
Die drei Gruppen der Befragten ergeben zusammen 1760 Personen und damit 11 weniger als die genannten 1771. Die Antwort erklärt diese Differenz nicht.
Hintergrund
Die DDR erließ mehrere sogenannte Jubelamnestien. Zum 23. Jahrestag ihrer Gründung veranlasste der Staatsrat im Oktober 1972 die Entlassung von mehr als 30 000 Gefangenen, politischer wie anderer Häftlinge (Wikipedia: Amnestie).
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 7/775 vom 13.06.1973
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 7/869 vom 28.06.1973
- Wikipedia: Amnestie
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
