Karpfen aus dem Osten: Bonns Zahlen zu Karpfenimporten 1972

Bayerische Teichwirte bekamen 1972 Konkurrenz durch Karpfen aus Osteuropa und der DDR. Die Fragesteller wollten wissen, wie viele Karpfen eingeführt wurden und wann die EWG-Fischmarktordnung den Markt regeln würde (Kleine Anfrage, Drucksache 06/3340). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 26. April 1972 (Antwort (Drucksache 06/3412)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Nach Angaben der Fragesteller waren die Erzeugerpreise für nordbayerische Speisekarpfen wegen der Einfuhren aus Osteuropa und der DDR seit zehn Jahren nicht gestiegen, eine wichtige Nebenerwerbsquelle der bayerischen Landwirtschaft drohe zu erliegen. Sie fragten nach den Einfuhrmengen, ob wegen mangelhafter Gewichtskontrollen als Satzkarpfen deklarierte Speisekarpfen schon vor dem Einfuhrtermin 15. November auf den Markt kämen, ob Fischseuchen eingeschleppt würden, wann Durchführungsbestimmungen zur Marktorganisation für Fischereierzeugnisse kämen und ob die Regierung einen von Frankreich angeblich vorgeschlagenen Einfuhrpreis von 2,80 DM je Kilogramm unterstütze.

Was die Regierung antwortete

  • Mengen: Die Einfuhr lebender Speisekarpfen habe 1969/70 1827 Tonnen, 1970/71 2445 Tonnen und 1971/72 bis zum 31. März 2419 Tonnen betragen. Die DDR-Bezüge lagen jedes Jahr vorn (637, 714 und 610 Tonnen), gefolgt von Jugoslawien (475, 679, 581), Ungarn (287, 497, 514), Polen (290, 352, 446) und der ČSSR (138, 203, 268). Eine eigene Nachrechnung bestätigt die Summen.
  • Satzkarpfen: Eine Umgehung über den 15. November sei nicht bekannt. Karpfen unter 750 Gramm dürften nicht als Speisekarpfen, solche über 750 Gramm nicht als Satzkarpfen eingeführt werden. Der Zoll überwache das ausreichend.
  • Genehmigungen: Für Satzkarpfen seien Einfuhren im Wert von 30 000 DM (1969), 190 000 DM (1970), 211 400 DM (1971) und 235 000 DM (Januar bis April 1972) genehmigt worden.
  • Seuchen: Fischseuchen würden nicht laufend eingeschleppt. Das Bundesgesundheitsamt mit dem Robert-Koch-Institut habe einen Forschungsauftrag, ein Fischseuchengesetz sei erst mit Schnelltests möglich.
  • EWG: Die Bundesrepublik habe einen gemeinschaftlichen Einfuhrpreis nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung 2142/70 beantragt. Eine französische Preisvorstellung sei nicht bekannt.
  • Zoll und Dumping: Der Zoll von 8 Prozent sei 1965 auf französischen Antrag im GATT gebunden worden. Ein einheitliches Veterinärrecht sei nicht in Sicht, Dumping nicht festgestellt.

Die Anfrage nannte die Verordnung als „2142/72″, die Antwort als „2142/70″.

Späterer Stand

Laut Wikipedia konzentriert sich die Karpfenteichwirtschaft in Deutschland heute vor allem auf den mittelfränkischen Aischgrund, außerdem auf Sachsen und Brandenburg.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Koi-Herpesvirus in der Teichwirtschaft oder zum Europäischen Aal.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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