Hochspannungsleitungen 1972: Bonn sah keine Gefahr durch Felder

Bürger protestierten Anfang der 1970er-Jahre gegen neue Hochspannungsleitungen in Wohngebieten. Abgeordnete fragten deshalb, ob elektromagnetische Felder dem Menschen schaden (Kleine Anfrage, Drucksache 06/2889). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 2. Februar 1972 (Antwort (Drucksache 06/3105)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Nach Angaben der Fragesteller waren die wichtigen Punkte zu möglichen Schäden in einem neuen Gutachten eines Münchner Wissenschaftlers von einem elektrophysikalischen Institut zusammengefasst, das auch der Regierung vorlag. Sie fragten, welche Bedeutung die Regierung dem Gutachten beimesse, ob es Gegenbelege oder Forschungen bis in die Humangenetik gebe und wie sie die unterschiedlichen Grenzwerte beurteile: 10 mW/cm² in den USA und der Bundesrepublik, 1 mW/cm² in Schweden und 0,01 mW/cm² in der UdSSR. Außerdem wollten sie wissen, wie nah die tatsächliche Belastung an den Grenzwert komme und ob Leitungsprojekte bis zur Klärung zurückgestellt werden sollten.

Was die Regierung antwortete

  • Gutachten: Die Regierung messe dem Gutachten keine Bedeutung bei. Befürchtungen über Umweltbelastungen durch Felder der üblichen Hochspannungsfreileitungen seien sachlich unbegründet. Sie bedauere, dass durch Aktionen und Äußerungen in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Gefährdung entstanden sei. Mehrere Gutachten anerkannter Fachleute wiesen nach, dass Freileitungen den Menschen nicht schädigten.
  • Forschung: Viele Staaten forschten seit langem zur biologischen Wirkung. In der Bundesrepublik geschehe das etwa am Institut für Hochspannungs- und Anlagentechnik der TU München und an der Forschungsstelle für Elektropathologie in Freiburg. Hinweise auf schädliche Einflüsse gebe es bisher nicht.
  • Grenzwerte: Die genannten Werte hätten nichts mit Stromleitungen bei 16 2/3, 50 oder 60 Hz zu tun. Sie beträfen Mikrowellen, etwa nahe Radarsendern oder Richtfunkstrecken. Einen verbindlichen deutschen Grenzwert gebe es nicht, man halte sich an 10 mW/cm² nach einem US-Gesetz von 1968. Eine vom Gesundheitsministerium veranlasste Sachverständigengruppe arbeite seit etwa einem Jahr an Grenzwerten für Mikrowellen und solle auch die tatsächliche Belastung ermitteln.
  • Kein Baustopp: Da es keine Anhaltspunkte für Belastungen durch bestehende oder geplante Leitungen gebe, halte die Regierung Empfehlungen zum Zurückstellen geplanter Bauten nicht für vertretbar.

Die Antwort druckt den Vorspann der Anfrage einschließlich der Einleitung „Wir fragen daher die Bundesregierung“ wörtlich mit ab. Im Bezug ist die Drucksache als „VI/289″ statt VI/2889 wiedergegeben. Unterzeichnet wurde „in Vertretung“.

Späterer Stand

Laut Wikipedia gilt seit 1997 die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV), die auch niederfrequente Felder etwa der Stromübertragung erfasst. Stromtrassen, die nach dem 22. August 2013 errichtet wurden, dürfen Wohngebäude nicht mehr überspannen.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen oder zur Umstellung der Netzspannung auf 230 Volt.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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