Staudamm Bou Heurtma: Warum Bonn deutsche Entwicklungshilfe 1970 international ausschrieb

Für den Staudamm Bou Heurtma in Tunesien hatte Bonn Kapitalhilfe zugesagt. Abgeordnete kritisierten, dass die Bauarbeiten international statt nur unter deutschen Firmen ausgeschrieben werden sollten (Kleine Anfrage, Drucksache 6/898). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage; die Antwort (Drucksache 6/954) übersandte Entwicklungsminister Erhard Eppler am 16. Juni 1970.

Die Ausgangslage

Laut den Fragestellern hatte der Interministerielle Referentenausschuss für Kapitalhilfe am 10. April 1970 beschlossen, das Projekt international auszuschreiben, obwohl zunächst eine auf deutsche Bauunternehmen beschränkte Ausschreibung vorgesehen gewesen sei. Sie gaben zu bedenken, dass ausländische Firmen im Empfängerland die Leistungsfähigkeit ihres eigenen Landes statt der Bundesrepublik zeigten, und fragten, ob nicht die nationale Ausschreibung die Regel sein solle.

Die Antwort

  • Bewährte Linie: Lieferungen und Leistungen aus dem Darlehen für Bou Heurtma seien international öffentlich auszuschreiben. Das entspreche der seit Langem vertretenen Auffassung, etwa in Antworten vom 15. Februar 1967 und 16. Januar 1969, dass internationale Ausschreibungen die entwicklungspolitische Wirkung der Kapitalhilfe erhöhten.
  • Entwicklung vor Werbung: Entwicklungspolitische Notwendigkeiten gingen anderen Gesichtspunkten vor. Es sei wünschenswert, die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu zeigen, aber nicht um den Preis einer unangemessenen Beschränkung des Wettbewerbs, deren Nachteile bei Qualität und Preis das Entwicklungsland trüge.
  • Mehrkosten gebundener Hilfe: Die Regierung zitierte den Pearson-Bericht, wonach die direkten Mehrkosten gebundener Hilfe für Empfängerstaaten häufig mehr als 20 Prozent betrügen.
  • Über 80 Prozent aus Deutschland: Trotz weitgehender Lieferungebundenheit kämen mehr als 80 Prozent der mit deutscher Kapitalhilfe finanzierten Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik. Die Politik habe Anerkennung und Sympathien in den Entwicklungsländern eingebracht.
  • Grundsatz bleibt: Lieferbindung sei stets die Ausnahme gewesen, so habe es die Regierung auch auf den Welthandelskonferenzen, in OECD und EWG erklärt. Im multilateralen Bereich gingen bis zum Doppelten der deutschen Beiträge als Aufträge an die deutsche Wirtschaft.
  • Erfolg in der OECD: Auf der OECD-Ministerratstagung vom 20. bis 22. Mai 1970 hätten sich die USA bereit erklärt, an einem weltweiten Abbau der Lieferbindung mitzuwirken. Die Regierung wolle den Grundsatz nicht ausgerechnet jetzt aufgeben, wo er sich international durchzusetzen beginne.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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