Sehschärfe am Steuer 1969: Keine Busse für Einäugige

Anders als andere europäische Staaten kannte die Bundesrepublik 1969 keine gesetzlichen Mindestwerte für die Sehschärfe von Autofahrern. Abgeordnete fragten die Bundesregierung danach (Kleine Anfrage, Drucksache 05/4025). Der Bundesminister für Verkehr antwortete im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen mit Schreiben vom 15. April 1969 (Antwort (Drucksache 05/4096)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller beriefen sich auf Feststellungen, die das „Deutsche Grüne Kreuz“ auf Grundlage von Erhebungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbands der Augenärzte veröffentlicht habe. Danach hätten zehn europäische Staaten die nötige Sehschärfe gesetzlich geregelt, die Bundesrepublik nicht. Sie fragten, ob es weiter vertretbar sei, dass Einäugige Busse und Lastwagen steuern dürfen, und ob man dafür erst ein Gutachten des Bundesgesundheitsamts brauche, das seit Jahren in Auftrag sei.

Was die Regierung antwortete

  • Schrift unbekannt: Eine solche Veröffentlichung des Deutschen Grünen Kreuzes sei der Regierung nicht bekannt. Auch das Grüne Kreuz selbst habe sie nicht bestätigen können. Die Regelungen der anderen europäischen Staaten kenne die Regierung aber.
  • Eignung wird geprüft: Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfe keine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn Bedenken gegen die Eignung bestünden. Jeder Bewerber müsse einen Sehtest machen. Bei Zweifeln sei ein Gutachten eines Augenarztes oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle nötig, meist auf Grundlage der DOG-Richtlinien.
  • Keine Busse für Einäugige: In der Praxis werde bei Einäugigkeit die Eignung für Omnibusse grundsätzlich verneint. Bei den übrigen Klassen komme es darauf an, ob der Bewerber den Mangel ausgleichen könne.
  • Richtlinien umstritten: Die DOG-Richtlinien von 1961 seien nicht unbestritten, deshalb habe die Regierung ihnen keinen Gesetzescharakter gegeben. Eine Arbeitsgruppe beim Bundesgesundheitsamt mit Augenärzten und Fachleuten anderer Gebiete prüfe auch die relative Fahrtauglichkeit Sehbehinderter und ob Sehmängel überhaupt Unfälle verursachten.
  • Kein Mehrrisiko erkennbar: Bisher gebe es keine Anhaltspunkte, dass Fahrer mit Sehmängeln die Verkehrssicherheit in Deutschland stärker beeinträchtigten als in Staaten mit gesetzlichen Mindestwerten.

Die Zahl von zehn europäischen Staaten und die Angabe, dort erhielten Einäugige keine Bus- und Lkw-Fahrerlaubnis, stammen aus der Anfrage. Zu Lastwagen äußerte sich die Antwort nicht ausdrücklich.

Späterer Stand

Heute schreibt das Fahrerlaubnisrecht Mindestsehschärfen vor. Laut Wikipedia müssen Bewerber für Pkw- und Motorradklassen einen Sehtest machen, Bewerber für Lkw- und Busklassen eine augenärztliche Untersuchung mit Zeugnis oder Gutachten vorlegen.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Kreisverkehr-Zeichen 215 oder zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.