Im Sommer 1968 fürchteten Obstbauern nach Problemen bei Äpfeln und Süßkirschen auch eine Absatzkrise bei Zwetschen. Abgeordnete fragten, ob die Regierung vorgesorgt habe (Kleine Anfrage, Drucksache 5/3179). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 5/3224) auf die Kleine Anfrage kam am 19. August 1968 aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in Vertretung unterzeichnet von Staatssekretär Fritz Neef.
Die Ausgangslage
Laut den Fragestellern wurde eine Zwetschenernte von 4,55 Millionen Doppelzentnern erwartet, mindestens 50 Prozent mehr als im Vorjahr und mindestens 16 Prozent über dem langjährigen Durchschnitt. Bei Mirabellen und Reineclauden rechneten sie mit 28 Prozent über dem Durchschnitt. Sie fragten nach Schutz vor Einfuhren aus Drittländern, nach Qualitätskontrollen und Preisermittlung sowie nach Erleichterungen für das Brennen von Obstbranntwein.
Die Antwort
- Ernteschätzung: Die Ernte an Pflaumen und Zwetschen werde auf 485 000 Tonnen geschätzt, nur etwa 5 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 1961 bis 1966 (460 700 Tonnen). Die Vorjahresernte von 304 000 Tonnen sei eine der schlechtesten gewesen und tauge nicht zum Vergleich. Bei Mirabellen und Reineclauden würden 42 300 Tonnen erwartet, der Fünfjahresschnitt liege bei 38 100 Tonnen.
- Wenig für den Markt: Die Hälfte der Ernte wachse in Haus- und Kleingärten und diene der Selbstversorgung. Nur etwa 30 Prozent kämen auf den Frischmarkt, 20 Prozent in die Verarbeitung.
- Vorsorge: Vorkehrungen gegen Absatzkrisen seien in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft und ihrer Organisationen.
- Einfuhren: Ein einseitiges Einfuhrverbot müsste alle Drittländer treffen und würde Handel und Export schaden. Nach Verhandlungen verzichteten die Exportländer im August auf Lieferungen von Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen, Reineclauden und Tafeläpfeln. Über September werde Ende August weiter gesprochen.
- Kontrollen und Preise: Die Qualitätskontrolle nach Verordnung 80/64/EWG werde sorgfältig durchgeführt. Eine lückenlose Preisermittlung sei nicht möglich, die Feststellungen an den Großmärkten seien aber repräsentativ.
- Brennereien: Auf Antrag Baden-Württembergs habe das Finanzministerium mit Runderlass vom 9. August 1968 Erleichterungen gewährt. Landwirtschaftliche Brennereien dürften Pflaumen und Zwetschen der Ernte 1968 über die Grenze des § 5 der Brennereiordnung hinaus verarbeiten. Der Branntweinaufschlag könne auf Antrag bis zu drei Monate zinslos gestundet werden, wenn er 50 DM übersteigt.
Nach eigener Umrechnung entsprechen die 4,55 Millionen Doppelzentner der Fragesteller 455 000 Tonnen. Die Schätzung der Regierung lag also sogar darüber, ihr Vergleichsmaßstab war aber der langjährige Durchschnitt statt des schwachen Vorjahres.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 5/3179 vom 23.07.1968
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 5/3224 vom 19.08.1968
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
