Missionare im Sudan 1964: Was Bonn zur Ausweisung sagte

Was wusste die Bundesregierung 1964 über die Ausweisung christlicher Missionare aus dem Sudan, und sollte sie die Entwicklungshilfe stoppen? Das fragten Abgeordnete am 5. Oktober 1964 (Kleine Anfrage, Drucksache 04/2581). Der Bundesminister des Auswärtigen antwortete im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Schreiben vom 23. Oktober 1964 (Antwort (Drucksache 04/2670)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Nach Darstellung der Fragesteller schränkt die Regierung des Sudan die Missionstätigkeit „unter Mißachtung der Menschenrechte“ ein und weist Missionare aus, „darunter neuerdings auch deutsche“. Sie fragten, ob die Bundesregierung stärker eingreifen will als bei der Fragestunde vom 6. März 1964, und ob sie die Entwicklungshilfe für den Sudan einstellen will. Die Behauptung, es seien auch Deutsche ausgewiesen worden, stammt von den Fragestellern.

Was die Regierung antwortete

  • Ausweisung: Seit der Ausweisung der ausländischen Missionare aus den drei Südprovinzen im Februar, unter ihnen keine Deutschen, habe die sudanesische Regierung keine neuen Maßnahmen gegen Missionare getroffen. Weitere Ausweisungen seien nicht erfolgt.
  • Nordsudan: Dort arbeiteten nach wie vor etwa 280 ausländische Missionare, ebenfalls keine Deutschen. Es bestehe erheblicher Missionsbesitz an Schulen und kleinen Krankenhäusern. Die Tätigkeit der Kirchen sei nicht behindert.
  • Priestermangel: Die Regierung des Sudan habe sich in Gesprächen mit der katholischen Kirche einverstanden erklärt, dass einheimischer Priesternachwuchs zur Ausbildung ins Ausland geschickt wird. Außerdem solle eine Anzahl afrikanischer Geistlicher aus anderen Ländern Afrikas in den Sudan kommen.
  • Haltung: Die Entwicklung lasse Ansätze für eine Lösung erkennen, die der Kirche wie der sudanesischen Regierung gerecht würde. Es bestehe daher kein Anlass, von der Haltung der Fragestunde vom 6. März 1964 abzuweichen.
  • Entwicklungshilfe: Die Bundesregierung halte weder Maßnahmen noch eine Einstellung der Entwicklungshilfe für angebracht. Das entspreche auch der Haltung anderer westlicher Regierungen, insbesondere solcher Länder, die unter den ausgewiesenen Missionaren in größerer Zahl eigene Staatsangehörige hatten.

Die Antwort nennt das Jahr der Ausweisung im Februar nicht. Aus dem Bezug auf die Fragestunde vom 6. März 1964 ergibt sich nach eigener Einordnung das Jahr 1964.

Späterer Stand

Laut Wikipedia dauerte der erste Bürgerkrieg im Sudan von 1955 bis 1972. Im Februar 1972 wurde in Addis Abeba ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet, das dem Süden Autonomie gewährte. Der Südsudan wurde am 9. Juli 2011 nach einem Referendum unabhängig.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Bewerbungen beim Deutschen Entwicklungsdienst.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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