Am 24. Juli 1964 stellten die Fragesteller vier Fragen zur Telefongebührenerhöhung und zur Finanzlage der Deutschen Bundespost (Kleine Anfrage, Drucksache 4/2484). Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 20. August 1964; die Antwort (Drucksache 4/2538) kam aus dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, in Vertretung unterzeichnet von Bornemann.
Die Ausgangslage
Die Fragesteller sorgten sich, dass eine Gebührenerhöhung die grundsätzlichen Probleme der Rentabilität der Deutschen Bundespost nicht löst. Sie fragten, ob die Regierung diese Sorge teilt (Frage 1), ob die Erhöhung mit ihrer Konjunktur- und Währungspolitik vereinbar ist (Frage 2), ob sie alle Konsequenzen aus der vom Bundestag geforderten Untersuchung der Bundespost durch Sachverständige ziehen will (Frage 3) und ob ein staatlicher Monopolbetrieb als Ausgleich für die fehlende Besteuerung eine Abgabe an den Staat leisten muss (Frage 4).
Die Antwort
- Frage 1, Sorge geteilt: Die Bundesregierung teile die Sorge, dass eine Gebührenerhöhung die Probleme der Rentabilität nicht löse. Sie habe daher Vorschläge in Aussicht genommen, um Rentabilität und Finanzstruktur der Bundespost zu verbessern.
- Begrenzte Ablieferung: Die gesetzliche Ablieferung der Bundespost solle für die Rechnungsjahre 1964 bis 1966 durch die Haushaltsgesetze auf je 520 Millionen DM begrenzt werden. Der Bund verzichte damit auf einen durch Gebührenerhöhung und Verkehrsanstieg bedingten Zuwachs an Ablieferungen „in der Größenordnung von mehr als 200 Mio DM“.
- Kapitalaufstockung: Für 1965 und 1966 wolle die Regierung dem Bundestag eine Kapitalaufstockung von jährlich 300 Millionen DM vorschlagen, indem der Bund den Kapitaldienst für Anleihen in dieser Höhe übernimmt. Nach einer eigenen Rechnung wären das für beide Jahre zusammen 600 Millionen DM.
- Weitere Schritte: Ab dem Rechnungsjahr 1966 solle die Behandlung der Ausgleichsforderungen neu geregelt werden. Zwischen den Ressorts werde über eine Anpassung der Gebühren im Rentendienst verhandelt.
- Grenzen der Maßnahmen: Diese Maßnahmen reichten nicht aus, um die Finanzlage entscheidend zu verbessern. Rund 65 Prozent der betrieblichen Gesamtaufwendungen entfielen auf Personalkosten. Rationalisierung stoße in einem Dienstleistungsbetrieb an Grenzen, weil die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Bundespost der Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft und im übrigen öffentlichen Dienst folgen müsse. Die dadurch ausgelösten Kostensteigerungen seien in den letzten Jahren größer gewesen als die Rationalisierungserfolge.
- Frage 2, Konjunkturpolitik: Die Regierung habe zur Wahrung der Preisstabilität den Zuwachs der Haushaltsausgaben beschränkt. Eine Übernahme des Defizits der Bundespost auf den Bundeshaushalt wäre eine Ausgabensteigerung und stünde im Gegensatz zu den Stabilisierungsbemühungen. Als Bestätigung verweist die Antwort auf das konjunkturpolitische Programm des Rats der EWG vom 14. April 1964, das den Mitgliedsländern empfohlen habe, die Expansion der öffentlichen Ausgaben auf 5 Prozent zu beschränken und ein Defizit der öffentlichen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen durch Tariferhöhungen soweit wie möglich zu verringern. Die Entscheidung, dass die Benutzer die Kostenerhöhungen tragen, stehe daher nicht im Widerspruch zu den konjunktur- und währungspolitischen Zielen.
- Frage 3, Sachverständigen-Kommission: Die Regierung werde das Ergebnis der Untersuchung sorgfältig prüfen und dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Bundespost ihren Verpflichtungen weiter im nötigen Umfang nachkommen kann.
- Frage 4, Abgabe: Durch § 21 des Postverwaltungsgesetzes vom 24. Juli 1953 sei entschieden, dass die Bundespost einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen an die Bundeskasse abzuliefern hat. Nach Auffassung der Regierung könne dahingestellt bleiben, welche rechtstheoretische sowie wirtschafts- und finanzpolitische Begründung zurzeit für die Ablieferung gewählt wird. Für die Zukunft werde sie auch hier die Ergebnisse der Sachverständigen-Kommission prüfen und gegebenenfalls Vorschläge machen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 4/2484 vom 24.07.1964
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 4/2538 vom 20.08.1964
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
