Am 8. November 1963 fragten die Fragesteller, wann die Bundesrepublik zwei UN-Konventionen beitreten will (Kleine Anfrage, Drucksache 4/1616). Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 6. Dezember 1963; die Antwort (Drucksache 4/1736) kam aus dem Bundesministerium der Justiz, unterzeichnet von Minister Dr. Bucher.
Die Ausgangslage
Die Anfrage nannte zwei Übereinkommen. Das erste ist die Konvention über die politischen Rechte der Frauen, nach den Angaben der Fragesteller von der UN-Vollversammlung am 20. Dezember 1952 angenommen und am 7. Juli 1954 in Kraft getreten. Das zweite ist die Konvention über die Nationalität der verheirateten Frauen, angenommen am 29. Januar 1957 und in Kraft getreten am 11. August 1958. Die Fragesteller wollten wissen, wann die Bundesrepublik beitreten will.
Die Antwort
- Politische Rechte der Frauen: Vor Einbringung eines Beitrittsgesetzes hätten zwischen den beteiligten Ressorts verfassungsrechtliche Fragen grundsätzlicher Natur geklärt werden müssen. Diese Klärung sei nun herbeigeführt. Die Bundesregierung werde den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes beschleunigt zuleiten.
- Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen: Federführend sei der Bundesminister des Innern, der Justizminister antworte in seinem Namen und im Einvernehmen mit dem Auswärtigen. Die Bundesregierung sei grundsätzlich bereit, den Beitritt vorzuschlagen. Zuvor sei jedoch noch zu prüfen, ob es ratsam ist, von einem der in Artikel 8 zugelassenen Vorbehalte Gebrauch zu machen. Diese Prüfung sei im Gange.
- Abstimmung: Die Antwort zur ersten Konvention erging im Einvernehmen mit den Bundesministern des Auswärtigen und des Innern.
- Zeitpunkte: Konkrete Beitrittsdaten nennt die Antwort nicht.
Späterer Stand
Das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau datiert vom 25. September 1969 (Bundesgesetzblatt II 1969, S. 1929). Das Inkrafttreten wurde im Bundesgesetzblatt vom 20. Januar 1972 bekanntgemacht (BGBl. II 1972, S. 17). Dem Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen stimmte der Gesetzgeber mit dem Gesetz vom 27. August 1973 zu (BGBl. II 1973, S. 1249). Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten erschien am 25. Oktober 1974 (BGBl. II 1974, S. 1304). Nach der Vertragsliste der Vereinten Nationen ist der Beitritt der Bundesrepublik mit dem 7. Februar 1974 verzeichnet (UN Treaty Collection). Von der Antwort bis zu den Zustimmungsgesetzen vergingen damit nach eigener Rechnung knapp sechs Jahre (erste Konvention) beziehungsweise knapp zehn Jahre (zweite Konvention).
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 4/1616 vom 08.11.1963
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 4/1736 vom 06.12.1963
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten, BGBl. II 1972, S. 17
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten, BGBl. II 1974, S. 1304
- UN Treaty Collection: Convention on the Nationality of Married Women
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
