Not der Krabbenfischer 1960: Rückgang der Fänge und Hilfen des Bundes

Eine Kleine Anfrage (Drucksache 3/2114) vom 6. Oktober 1960 beantwortete die Bundesregierung am 29. Oktober 1960 (Drucksache 3/2175): Es ging um die wirtschaftliche Lage der Krabbenfischer an der Nordseeküste. Die Antwort kam vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in Vertretung unterzeichnet von Dr. Sonnemann.

Die Ausgangslage

Die Fragesteller beschrieben eine wirtschaftliche Notlage der Krabbenfischerei durch Rückgänge der Fangerträge sowie Überalterung und Übersetzung der Flotte; hinzu kämen die Liberalisierung der Futtergarnelen zum 1. Januar 1961 und die Auswirkungen des Lebensmittelgesetzes. Sie fragten, ob die Bundesregierung weiterhin bereit sei, die Familienbetriebe zu stützen (Frage 1), welche Maßnahmen die Existenzbasis der Betriebe erweitern könnten (Frage 2), ob eine Verringerung der Flotte nötig sei (Frage 3) und welche Maßnahmen für den Absatz erforderlich seien (Frage 4).

Die Antwort

  • Lage der Fischerei: Die Krabbenfischerei umfasse rund 580 Betriebe, die in erster Linie in den kleinen Sielhäfen der ost- und nordfriesischen Küste beheimatet seien. Die Fänge beständen fast ausschließlich aus Krabben und seien als Saisonfischerei auf April bis November beschränkt.
  • Fangmengen: Die Anlandungen sanken laut Antwort von 42 922 Tonnen (1955) auf 25 686 Tonnen (1959), die Erlöse von 8 098 auf 7 015 Tausend DM. Das entspricht bei der Menge einem Rückgang um rund 40 Prozent (eigene Berechnung). Die Entwicklung habe 1960 angehalten. Als Ursache nennt die Antwort nach wissenschaftlichen Untersuchungen unter anderem biologische und hydrographische Faktoren.
  • Futter- und Speisekrabben: Von den Fangmengen entfielen mengenmäßig etwa 80 Prozent und wertmäßig etwa 40 Prozent auf Futterkrabben. Diese hätten bisher nur mit Hilfe eines gesetzlich angeordneten Beimischungszwangs zum Geflügelfutter abgesetzt werden können. Der Absatz von Speisekrabben sei durch das Verbot der Borsäure erschwert worden, für die noch kein gleichwertiger Ersatz gefunden worden sei.
  • Holländische Konkurrenz: Auf dem Futtermittelmarkt begegneten die deutschen Futterkrabben der holländischen Konkurrenz. Bis zu 80 Prozent der holländischen Futterkrabbenproduktion seien in der Vergangenheit auf dem deutschen Markt abgesetzt worden; durch die Lenkung der Einfuhr seien Schwierigkeiten vermieden worden. Da die Einfuhr ab 1. Januar 1961 liberalisiert werde, komme es nun darauf an, auf dem Verhandlungsweg eine Interessenabstimmung zwischen der deutschen und der holländischen Krabbenwirtschaft herbeizuführen.
  • Frage 1: Förderung: Die Bundesregierung sei in Zusammenarbeit mit den Küstenländern auch 1961 bereit, die Familienbetriebe zu fördern, soweit sie infolge des Borsäureverbots in Schwierigkeiten geraten seien. Im laufenden Haushaltsjahr seien rund 400 000 DM an Zuschüssen bereitgestellt worden, davon 300 000 DM für bessere hygienische Verhältnisse an Bord. Der Bundesdarlehensfonds für Betriebsumstellungen sei um 200 000 DM auf insgesamt 5,2 Millionen DM aufgestockt worden; die Küstenländer hätten rund 373 000 DM bereitgestellt. Für 1961 seien im Haushaltsentwurf weitere 150 000 DM für den Darlehensfonds und 200 000 DM für Zuschüsse veranschlagt, die Länder stellten voraussichtlich rund 438 000 DM zur Verfügung.
  • Frage 2: Existenzbasis: Die Anfälligkeit sei durch die Einseitigkeit der Betriebsform bedingt. Die Betriebe müssten künftig neben der Krabbenfischerei auch Fischfang betreiben, um die Fahrzeuge ganzjährig einzusetzen. Ein Versuchsfischereiprogramm mit Bundesmitteln von rund 87 000 DM (1958 bis 1960) habe Möglichkeiten gezeigt, etwa im Sprotten-, Makrelen- und Plattfischfang sowie in der Aalfischerei. Das erfordere Kuttergrößen von 14 bis 16 Metern; nur 15 Prozent der Flotte wiesen diese Größe auf.
  • Frage 3: Flotte: Die Flotte sei überaltert und übersetzt. Mit größeren Betrieben müsse daher eine Verringerung der Zahl der Betriebe einhergehen. Nach Unterlagen des fischereiwirtschaftlichen Beratungsdienstes seien derzeit etwa 60 Betriebe mit überalterten Fahrzeugen zu einer Stilllegung bereit; die nötigen Maßnahmen zu ergreifen sei zunächst Aufgabe der Länder.
  • Frage 4: Absatz: Eine Verbesserung des Absatzes erfordere eine Stärkung des Genossenschaftswesens und die Anpassung des Angebots an den Markt, also den Ausbau der Genossenschaften mit modernen Konservierungs- und Lagereinrichtungen und ihren Zusammenschluss zu einer zentralen Absatzorganisation.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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