Eine Kleine Anfrage (Drucksache 3/2057) vom 7. September 1960 beantwortete die Bundesregierung am 14. September 1960 (Drucksache 3/2065): Es ging um eine Nesselfieberepidemie in Holland und die Frage, ob ein Zusatzstoff in Margarine dafür verantwortlich war. Die Antwort unterzeichnete Bundesinnenminister Dr. Schröder im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Wirtschaft.
Die Ausgangslage
Die Fragesteller schrieben, die Bevölkerung der Bundesrepublik sei über das Auftreten der Epidemie und die unterschiedlichen Pressemeldungen sehr beunruhigt. Sie fragten, ob Pressemeldungen zuträfen, wonach der Emulgator in der vom Unilever-Konzern in Holland hergestellten Planta-Margarine, den die niederländischen Behörden als Verursacher ansähen, in Deutschland entwickelt oder hergestellt worden sei (Frage 1). Weiter wollten sie wissen, ob die Krankheit mit der 1958 in der Bundesrepublik nach ihrer Darstellung weit verbreiteten sogenannten Bläschenkrankheit identisch oder vergleichbar sei und ob damals einer Margarinesorte der deutschen Tochtergesellschaft, der Margarine-Union GmbH, derselbe oder ein ähnlicher Emulgator beigefügt war (Frage 2). Schließlich fragten sie nach Möglichkeiten, Zusätze zu Nahrungsmitteln zu verhindern, deren Zusammensetzung den Behörden nicht bekannt ist (Frage 3).
Die Antwort
- Frage 1: Herkunft: Die Pressemeldungen träfen zu. Der Emulgator sei in Deutschland in einem Betrieb des Unilever-Konzerns entwickelt und hergestellt worden.
- Frage 2: Krankheit 1958: Die Symptome der 1958 in Deutschland aufgetretenen sogenannten Bläschenkrankheit seien die gleichen wie die jetzt in den Niederlanden beobachteten. Die Margarine-Union GmbH habe 1958 in der Zeit, in der die Krankheit auftrat, den Emulgator in ihren Sorten Rama und Sanella verwendet, aber nur in der Hälfte der Konzentration, die jetzt in den Niederlanden in der Sorte Planta verwendet worden sei.
- Frage 3: Zusätze zu Lebensmitteln: Der Zusatz von fremden Stoffen zu Lebensmitteln sei in der Bundesrepublik durch das Lebensmittelgesetz grundsätzlich untersagt. Ausnahmen seien nur nach gründlicher Vorprüfung durch wissenschaftliche Gutachter auf Grund von Rechtsverordnungen möglich. Zuwiderhandlungen aufzudecken gehöre zu den Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 3/2057 vom 07.09.1960
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 3/2065 vom 14.09.1960
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
