Dünndruckzeitungen für Deutsche im Ausland 1957: Kleine Anfrage

In dieser Kleinen Anfrage vom 10. April 1957 (Kleine Anfrage, Drucksache 02/3388) fragten Abgeordnete die Bundesregierung nach einer Erleichterung des Luftpostbezuges von Dünndruckzeitungen für Deutsche im Ausland. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 18. Juli 1957 durch den Bundesminister des Auswärtigen (Antwort (Drucksache 02/3744)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller schilderten, dem Auswärtigen Amt und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seien in den vergangenen Jahren von verschiedenen Verlagen Vorschläge unterbreitet worden, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Luftpostbezug von Dünndruckzeitungen für Deutsche im Ausland zu verbilligen. Die Verwirklichung sei bislang in der Hauptsache an der Höhe der für den Luftpostversand benötigten Mittel gescheitert. Sie fragten, ob die Bundesregierung es grundsätzlich für wünschenswert hält, dass solche Zeitungen herausgebracht werden, ob sie Möglichkeiten sieht, solche Pläne durch Mittel zur Verbilligung der Luftpost-Versandkosten zu fördern, und ob dafür Haushaltstitel beim Auswärtigen Amt und beim Presse- und Informationsamt vorhanden sind.

Was die Regierung antwortete

  • Zu Frage 1: Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für wünschenswert, dass Zeitungen auf Dünndruckpapier für die Deutschen im Ausland herausgebracht werden.
  • Zu Frage 2: Sie sehe zur Zeit keine Möglichkeit, die an sie in der Vergangenheit herangetragenen Vorhaben dieser Art zu fördern. Die hohen Luftportokosten hätten sich als unüberwindliches Hindernis erwiesen. Ein großer Zeitungsverlag der Bundesrepublik habe geplant, eine Dünndruck-Ausgabe in Höhe von 2000 Stück täglich herauszubringen. Da die Luftportokosten, deren Übernahme durch das Presse- und Informationsamt der Verlag erwartete, sich auf jährlich 360 000 DM belaufen hätten, habe das Vorhaben nicht ausgeführt werden können. Weitere Projekte ähnlicher Art befänden sich noch in der Schwebe.
  • Zu Frage 3: Haushaltsmittel für die Bewilligung des Luftpostversandes seien bisher weder beim Auswärtigen Amt noch beim Presse- und Informationsamt vorgesehen. Im Falle der Unterstützung eines Verlages mit einer Anzahl weiterer ähnlich gelagerter Projekte sei hierfür mit jährlich etwa 2 Mio. DM zu rechnen. Dies sei wegen der Höhe des Betrages im Haushalt 1957/58 nicht mehr möglich. Die Frage solle bei der Beratung des Haushaltsplanes 1958/59 erneut aufgegriffen werden.

Eigene Rechnung: 360 000 DM Luftportokosten bei 2000 Stück täglich entsprechen rechnerisch 180 DM Luftportokosten pro Jahr und täglich geliefertem Exemplar (360 000 : 2000). Die Antwort nennt diesen Wert nicht.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Regierungsanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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