Diese Kleine Anfrage vom 4. Juli 1956 (Kleine Anfrage, Drucksache 02/2609) betrifft die Beseitigung der Trümmer gesprengter Bunker und Festungsanlagen in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 15. Dezember 1956 durch den Bundesminister der Finanzen (Antwort (Drucksache 02/3029)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller stellten sechs Fragen:
- wie viele gesprengte Bunker und andere zerstörte oder nutzlose Festungsanlagen es im Gebiet der Bundesrepublik gibt,
- wie groß die von diesen Trümmern bedeckte Fläche an Waldland und an Acker- und Wiesenland ist,
- welchen Anteil Bund, Länder, Gemeinden und private Eigentümer an diesem Land haben,
- wie hoch die Kosten der Beseitigung der Trümmer eines durchschnittlichen Bunkers beim Einsatz modernster Mittel geschätzt werden,
- welcher durchschnittliche Anteil dieser Kosten durch Schrott und Ähnliches gedeckt würde,
- welcher Anteil durch die Veräußerung der enttrümmerten Grundstücke wieder hereinkäme.
Was die Regierung antwortete
- Zahl: Es gibt 20 387 Bunker und andere Festungsanlagen sowie 150 Kilometer Höckerlinie (Westwall).
- Fläche: Die Trümmer bedecken 1 232,37 Hektar Waldland und 1 209,51 Hektar Acker- und Wiesenland. Zusammen sind das 2 441,88 Hektar (eigene Berechnung), davon etwa 50,5 Prozent Wald und 49,5 Prozent Acker und Wiese (eigene Berechnung).
- Eigentümer: Auf den Bund entfallen 353,15 Hektar, auf die Länder 790,80 Hektar, auf die Gemeinden 372,12 Hektar und auf private Eigentümer 925,81 Hektar. Das sind rund 14,5 Prozent beim Bund, 32,4 Prozent bei den Ländern, 15,2 Prozent bei den Gemeinden und 37,9 Prozent bei Privaten (eigene Berechnung). Die vier Zahlen ergeben zusammen wieder 2 441,88 Hektar.
- Kosten: Einen einfachen Durchschnittsbetrag nennt die Antwort nicht. Der Begriff des „durchschnittlichen Bunkers“ sei problematisch, weil es Munitions-, Flak-, Artillerie-, Luftschutz- und Röhrenbunker gibt und Lage und Einsatz der Mittel stark abweichen. Es seien nur sehr grobe Schätzungen möglich gewesen: In den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Hannover, Münster, Düsseldorf und Köln etwa 25 000 bis 30 000 DM je Bunker, in Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Nürnberg und München etwa 10 000 bis 12 000 DM. Die Oberfinanzdirektion Kiel rechnet mit 75 bis 80 DM je Kubikmeter Bunkerrest, Koblenz mit 50 DM.
- Höckerlinie: Die Kosten schwanken nach Breite und Bauart. Bei 14 Metern mittlerer Breite ergaben sich nach Berechnungen des Landwirtschaftsministeriums von Rheinland-Pfalz 300 DM je laufendem Meter.
- Schrott: Der Erlösanteil schwankt je Oberfinanzdirektion zwischen 0,5 und 10 Prozent. Viele Bunker waren in den Nachkriegsjahren bereits entschrottet worden, wertvolle Teile wie Türen und Versorgungsleitungen entfernt.
- Grundstücke: Die Antwort kann sich nur auf bundeseigenes Gelände beziehen. Der Erlös hänge vom Einzelfall ab, im Allgemeinen seien 0,20 bis 2 DM je Quadratmeter zu erzielen. Viele dieser Flächen seien aber Teile größerer Besitztümer, etwa von Flug- und Übungsplätzen, ein Verkauf komme dann nicht infrage.
Die Antwort ist „In Vertretung“ von Hartmann unterzeichnet. Eine Gesamtsumme der Kosten nennt sie nicht.
Späterer Stand
Nach Darstellung der Wikipedia wurden viele Bunker später gesprengt oder zugeschüttet, und die Höcker der Höckerlinie werden auch Drachenzähne genannt. In Rheinland-Pfalz stehen demnach sämtliche erhaltenen Anlagen des Westwalls unter Denkmalschutz. Das ist nicht der Stand der Drucksache.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu einem Pionierübungsplatz bei Köln 1961.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 02/2609
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 02/3029, Schreiben vom 15. Dezember 1956
- Westwall (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
