In dieser Kleinen Anfrage vom 5. Dezember 1952 (Kleine Anfrage, Drucksache 01/3943) fragten Abgeordnete die Bundesregierung, ob die Hopfenausfuhr beschränkt werden soll. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 18. Dezember 1952 durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Antwort (Drucksache 01/3978)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Kleine Anfrage besteht aus einer einzigen Frage: Ist es beabsichtigt, die Hopfenausfuhr zu beschränken?
Was die Regierung antwortete
- Grundsatz: Es sei grundsätzlich nicht beabsichtigt, die Hopfenausfuhr zu beschränken.
- Erntezahlen: Soweit sich das bisher überblicken lasse, habe die Hopfenernte 1952 rund 210 000 Zentner (Ztr.) betragen, die Erntevorschätzung habe 230 000 Ztr. ergeben. Der Bedarf der deutschen Brauereien könne mit rund 150 000 Ztr. angenommen werden. Im Braujahr 1951/52 habe die Hopfenausfuhr bei einer Ernte von 256 000 Ztr. 98 000 Ztr. betragen.
- Prüfung der Ausfuhranträge: Wegen der geringeren Ernte habe der Bundesminister bereits in einer Besprechung am 4. September 1952 mit den Verbänden der Hopfenwirtschaft dargelegt, dass eine sehr sorgfältige Prüfung der Ausfuhranträge erfolgen müsse und zunächst nur Genehmigungen bis zur Höhe der in den einzelnen Handelsverträgen vereinbarten Wertgrenzen erteilt würden. Bis zur Antwort seien Ausfuhranträge über 70 000 Ztr. genehmigt worden.
- Bestände und Verpflichtungen: Danach seien nur noch geringe Bestände vorhanden, die auf schätzungsweise 25 000 Ztr. angenommen werden könnten. Dem stünden ein noch ungedeckter Spitzenbedarf der deutschen Brauereien und unerfüllte handelsvertragliche Verpflichtungen von rund 25 000 Ztr. gegenüber.
- Zurückgestellte Anträge: Ausfuhranträge nach Ländern, bei denen die Vertragswertgrenze durch erteilte Exportgenehmigungen erreicht war, hätten zunächst zurückgestellt werden müssen. Um die bisherigen Absatzmärkte nicht zu verlieren, müsse dafür gesorgt werden, dass die in den Handelsverträgen, zum großen Teil auf deutschen Wunsch, festgesetzten Wertgrenzen nach Möglichkeit auch erfüllt werden.
- Ausblick: Es werde sich bald überblicken lassen, ob die noch offenen Kontingente in Anspruch genommen werden. Dann könne von den bisherigen Lenkungsmaßnahmen Abstand genommen werden.
Eigene Rechnung: 210 000 − 150 000 = 60 000 Ztr. Erntemenge über dem angenommenen Brauereibedarf. Die genehmigten 70 000 Ztr. Ausfuhr liegen 10 000 Ztr. darüber, entsprechen aber rund 33 Prozent der Ernte (70 000 : 210 000). Die Ernte lag rund 18 Prozent unter der des Vorjahres (256 000 auf 210 000 Ztr.), die Ausfuhr 1951/52 entsprach rund 38,3 Prozent der damaligen Ernte (98 000 : 256 000). Da 1 Ztr. 50 kg entspricht, sind 210 000 Ztr. rund 10 500 Tonnen.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 01/3943
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 01/3978, Schreiben vom 18. Dezember 1952
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
