Silbersammlung in New York 1950: Antwort der Bundesregierung

Diese Anfrage (Kleine Anfrage) vom 21. Juli 1950 (Anfrage, Drucksache 01/1267) betrifft eine Silbersammlung in New York, die nach Angaben der Anfrage für die Internationale Flüchtlingsorganisation verkauft werden sollte. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 23. November 1950 durch den Bundeskanzler (Antwort (Drucksache 01/1682)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller beriefen sich auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Januar 1950. Laut Anfrage war dort eine der größten Silbersammlungen der Welt in einer „Galerie der Vereinigten Staaten“ in New York zu sehen. Sie sollte zugunsten der Internationalen Flüchtlingsorganisation (IRO) verkauft werden, wobei frühere Eigentümer zuvor Rückgabeansprüche geltend machen könnten, wenn sie diese nachweisen. Das Silber sei beim Einmarsch der Alliierten in einem Salzbergwerk gefunden worden. Die Anfrage enthielt folgende Fragen:

  • ob die Bundesregierung darüber unterrichtet ist,
  • was sie getan hat, damit frühere Eigentümer ihre Rechte geltend machen können,
  • falls sie nicht unterrichtet ist, was sie unternehmen will, auch zur Wahrung von Hoheitsrechten.

Was die Regierung antwortete

  • Bericht des Generalkonsulats: Der Antwort liegt ein Bericht des deutschen Generalkonsulats New York vom 27. September 1950 bei. Danach gibt es in New York keine „Galerie der Vereinigten Staaten“.
  • Versteigerungen 1948: Die Parke-Bernet Galleries, Inc. führte 1948 im Auftrag der Internationalen Flüchtlingsorganisation mehrere Versteigerungen von Gold- und Silbergegenständen und Kunstobjekten durch. Über einen späteren Verkauf sei nichts bekannt gewesen, auch andere Händler wüssten nichts.
  • Brief der IRO: Aus einem Brief der IRO an Parke-Bernet vom Mai 1948 gehe hervor: Die alliierten Armeen hätten Eigentum geborgen, das die Nationalsozialisten ihren Opfern weggenommen hatten. Der Teil, der weder einem einzelnen Eigentümer noch einem Herkunftsland zugeordnet werden konnte, sei einer internationalen Flüchtlingsorganisation zum Verkauf übergeben worden, und zwar nach Artikel 8 von Teil I der Schlussakte der Pariser Reparationskonferenz und dem Fünf-Mächte-Abkommen vom 14. Juni 1946 („nicht monetäres Gold“). Der Erlös diene der Rehabilitierung und Wiederansiedlung nicht rückführbarer Opfer.
  • Schmucksachen: Laut dem Begleitschreiben konnten weder die Eigentümer noch das Herkunftsland der Schmucksachen festgestellt werden, sie seien deshalb der IRO übergeben worden.
  • Einschätzung des Generalkonsulats: Offenbar sei in jedem Einzelfall vor dem Verkauf erfolglos versucht worden, die ursprünglichen Eigentümer oder das Herkunftsland zu ermitteln.
  • Weiteres Vorgehen: Das Generalkonsulat regte an, bei der IRO in Genf nach weiteren geplanten Verkäufen zu fragen. Die Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt klärt den Sachverhalt weiter und behält sich weitere Nachricht vor.

Die Antwort des Bundeskanzlers (Aktenzeichen 518 – 01/80 – III a 2007/50) gibt im Wesentlichen den Bericht des Generalkonsulats wieder. Eigene Feststellungen der Bundesregierung zur Herkunft einzelner Stücke enthält sie nicht, die Frage nach dem Schutz der Rechte früherer Eigentümer bleibt dort offen und ist laut Antwort Gegenstand weiterer Klärung.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Paketdienst der Bundespost 1976.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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