Strommarkt: Auch „Bürger speichern Energie“ ist raus

Der alternative Stromversorger „Bürger speichern Energie eG“ ist raus und teilt über seine Website mit, dass er wegen der Kündigung der Bilanzkreisverträge seine Kunden nicht mehr beliefern kann. Was in dieser Situation wichtig ist, lesen Sie hier.

Beendigung der Stromlieferung zum 02.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen wahrscheinlich bereits aus den Medien bekannt ist, haben sich die Energiepreise an der Börse in den letzten Monaten um teilweise über 400% erhöht.

Leider ging diese drastische Preissteigerung nicht spurlos an unserem Unternehmen vorbei.

Wir waren in den letzten Monaten bemüht, Maßnahmen gegen diese extremen Erhöhungen zu treffen, was uns leider nicht gelungen ist.

Aus diesem Grund wurden uns aus wirtschaftlichen Gründen die sogenannten Bilanzkreisverträge mit den Übertragungsnetzbetreibern (Tennet, Amprion, Transnet BW und 50Hertz) gekündigt, was zur Folge hat, dass wir keine Stromlieferberechtigung mehr haben.

Ihr jeweiliger Grundversorger wurde über die Kündigung bereits informiert.

Was müssen Sie nun tun?

Sie befinden sich seit dem 02.02.2022 in der Grundversorgung Ihres jeweiligen Netzbetreibers, welcher sich in den nächsten Wochen mit Ihnen in Verbindung setzten wird.

Sie haben ab dem 02.02.2022 eine Frist von 6 Wochen (bis zum 16.03.2022) um sich um ein Vertragsverhältnis mit einem neuen Stromlieferanten zu bemühen. Dieser kann Sie dann rückwirkend zum 02.02.2022 aus der Grundversorgung abmelden, sodass keine teureren Gebühren aus der Grundversorgung auf Sie zukommen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Grundversorger.

Bereits gekündigte Verträge, werden ebenso vorzeitig zum 02.02.2022 beendet.

Wir bedauern das plötzliche Beenden des Liefervertrages und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der „Bürger speichern Energie eG“

Was passiert, wenn mein Stromversorger insolvent wird?

Immer wieder kommt es vor, dass ein Stromanbieter insolvent wird und dann in der Folge auch die Belieferung einstellen muss. Viele Kunden fürchten dann, ohne Strom dazustehen. Diese Sorge ist allerdings unbegründet, denn die Belieferung mit Strom übernimmt dann der regionale Grundversorger.

Aber von vorne:

Wenn Ihr Stromversorger insolvent ist, wird er die Belieferung möglicherweise nicht direkt einstellen, sie erhalten Ihren Strom dann also zunächst zu den vereinbarten Konditionen. Erst wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist – z.B. wenn die sog. Bilanzkreisverträge oder Netznutzungsverträge gekündigt sind – fallen Sie in die Grundversorgung. Der Grundversorger, meist die regionalen Stadtwerke, wird sie darüber per Brief informieren. Aber obacht: Die Grundversorgungstarife sind in der Regel sehr teuer, so dass Sie sich schnell entweder einen neuen Stromversorger suchen sollten oder beim Grundversorger einen anderen Tarif wählen sollten, der günstiger ist.

Die Pleite des bisherigen Stromanbieters ist also keine großes Problem.

Folgende Probleme können aber eintreten und an folgendes sollten Sie denken:

Besonders gefährlich sind Stromverträge, die im voraus bezahlt werden. Seit der berüchtigten Teldafax Insolvenz, bei der viele Kunden den voraussichtlichen Stromverbrauch für ein Jahr im voraus bezahlt und dann das gesamte Geld für den Restzeitraum verloren haben, sind solche Verträge allerdings sehr selten.

Stromversorger: CityEnergy24

Die CityEnergy24 eG ist eine der zahlreichen Energiegenossenschaften.

Da dem Versorger die Bilanzkreisverträge gekündigt wurden, ist er derzeit nicht in der Lage, seine Kunden mit Strom zu beliefern. Sie fallen in die Ersatzversorgung bei ihrem Grundversorger.

CityEnergy24 eG
Postfach 1107
05401 Delitzsch

Telefon: 034202 964 152
Telefax: 03221 108 99 14 90
E-Mail:  info@cityenergy24.de
Vorstände: Rene Heinrich / Klaus Becker
Registergericht: Leipzig
Registernummer: GnR504