Was man bei der Beantragung der Corona Neustarthilfe beachten sollte

Die Neustarthilfe ist eine der zahlreichen Hilfsmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung versucht, die Folgen der Corona Einschränkungen für die Betroffenen abzumildern. Mit ihr soll Soloselbständigen geholfen werden, die im Förderzeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 coronabedingt in ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind.

Grundsätzlich gilt: Zunächst sollte man prüfen, ob nicht die Überbrückungshilfe 3 für einen besser geeignet ist! Denn die auch Betriebskostenpauschale genannte „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige hat nur das Ziel, Soloselbständige, die im Rahmen der 3. Phase der Corona-Überbrückungshilfe keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen. Sprich: Hat man die Neustarthilfe geltend gemacht, ist es an sich ausgeschlossen, die Überbrückungshilfe 3 zu beantragen. Man muss sich also entscheiden, welche Hilfe für einen günstiger ist. Hierbei kann der Steuerberater helfen.

Kann die Neustarthilfe vom Steuerberater beantragt werden?

Wichtig ist weiter: Die Neustarthilfe kann nicht über einen Steuerberater beantragt werden, man muss sich als Betroffener selbst darum kümmern. Allerdings kann es notwendig sein, sich vorher entsprechende Unterlagen vom Steuerberater zu besorgen. „Was man bei der Beantragung der Corona Neustarthilfe beachten sollte“ weiterlesen