Am 16. Januar 2015 veröffentlicht die FAZ ein Interview mit Angela Merkel, in dem es auch um den Islam und seine Rolle in Deutschland geht. Merkel betont „Eine Islamisierung Deutschlands sehe ich nicht“.
Hier finden Sie einen Gedankenanstoß zum Thema Islam und Deutschland, der zu einer ausgewogenen Diskussion beitragen mag.
Auf dem CDU Parteitag bekräftigt Angela Merkel am 14. Dezember 2015, den von ihr eingeschlagenen Weg einer unkontrollierten Zuwanderungspolitik über das Asylrecht. „Ich kann das sagen, weil es zur Identität unseres Landes gehört“.
Hier finden Sie noch eine detaillierte Betrachtung zum Spannungsfeld „Islam und Deutschland„.
Am 19. Oktober 2020 sprach Merkel anlässlich des 12. Integrationsgipfels. Ein großes Thema dabei war Bildung, darunter auch die Herausforderungen, die sich durch den Islam in diesem Bereich stellen.
Zum Thema Islam und Deutschland, der unter Merkel Kanzlerschaft ein immer größeres Thema wurde, haben wir hier einen speziellen Beitrag.
ZDF heute berichtet auf seiner Facebookseite über eine jungen Frau, Masha Amini, im Iran, die „wegen ihres ‚unislamischen‘ Outfits … von der iranischen Sittenpolizei festgenommen“ wurde und dann im Polizeigewahrsam stirbt.
Ein User kommentiert darauf: „Und bei uns behaupten die Woken, Kopftuch und Burka wären ein Zeichen für Freiheit. So kann man sich irren!“, worauf das Social Media Team des ZDF antwortet:
„Bei dem Vorfall handelt es sich um den Tod einer Frau in Polizeigewahrsam, dessen Umstände noch nicht aufgeklärt sind. Der Vorwurf von Polizeigewalt steht jedoch im Raum. Ihre Festnahme erfolgte unter den entsprechenden Gesetzen im Iran, die Sie berechtigterweise kritisieren. Ihre Kritik an den Gesetzen im Iran jedoch generell auf das Tragen eines Kopftuchs zu übertragen verlässt den hier besprochenen Kontext, diffamiert Kopftuchtragende und reproduziert antimuslimischen Rassismus.“
Wir lassen das einfach mal so stehen, jeder bilde sich sein eigenes Urteil.
Die Abkürzung AMR wird in Deutschland häufig für „Anti Muslimischer Rassismus“ verwendet.
Diesen kann es streng genommen nicht geben, da die Religion keine Rasse ist und es nach neuerem Verständnis auch keine Rassen gibt. Ebenso ist das alternativ oft verwendete „AIR“ (Anti Islamischer Rassismus) nicht korrekt.
Gemeint ist mit beiden Abkürzungen die Ablehnung des Islam bzw. von Muslimen.
Hier finden Sie weitere mögliche Bedeutungen von AMR oder AIR.
Hier dokumentieren wir das öffentliche Rücktrittschreiben von Hamed Abdel-Samad aus der Islamkonferenz. Er hatte dieses am 10. November zunächst auf facebook veröffentlicht.
Sehr geehrter Herr Innenminister Horst Seehofer,
hiermit trete ich aus der deutschen Islamkonferenz (DIK) zurück. Als ich vor 10 Jahren in dieses Forum eingeladen wurde, hatte ich die Hoffnung, Teil eines ehrlichen Dialogs über den Islam in Deutschland zu werden. Doch seit dieser Zeit konnten die Islamverbände alle kritischen Themen, die die kritischen Stimmen auf den Tisch gebracht haben, wie etwa das Thema Radikalisierung von jungen Muslimen oder die Stellung der Frau, aus der Tagesordnung verbannen. Am Ende blieben nur die Themen, die für die orthodoxen Verbände, nicht für die Gesamtgesellschaft, von Relevanzsind, wie Imamausbildung, Islamunterricht und muslimische Seelsorge. Mir wurde klar, dass die Verbände nur Geld vom Staat wollten, und dass der Staat nicht einmal wusste, was er von den Verbänden will!
Ich stellte fest, dass die staatlichen Vertreter ebenfalls keine kritischen Stimmen wirklich hören wollen. Man hat uns eingeladen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass alle Stimmen im Forum vorhanden sind. Doch die Realität ist: Der Staat biedert sich an den Vertretern des politischen Islam in dieser Konferenz an und ignoriert alle Warnungen und Vorschlägen der kritischen Stimmen. Bei der letzten öffentlichen Sitzung erklärte der DITIB-Chef, dass er Absolventen der Fakultäten für islamische Theologie der deutschen Universitäten nicht als Imame einstellen würde, weil diese die DITIB-Standards nicht erfüllen würden. Ich habe danach erwartet, dass die anwesenden Vertreter des Staates sich über diese Arroganz empören, doch dies ist nicht passiert. Stattdessen unterstützt der Staat nun, dass die DITIB und andere Vereine selbst ihre Imame ausbilden und zwar auf Kosten der Steuerzahler.
Nein, ich mache nicht mehr mit. Denn die DITIB-Standards sind: Loyalität zu Erdogan und zum türkischen Nationalismus.
Ja, lieber Herr Innenminister, ich mache auch die Islamkonferenz für die politische Aufwertung von DITIB und dem Zentralrat der Muslime verantwortlich, und somit für den Aufbau von Erdogan-Kult und die Stärkung des politischen Islam mitverantwortlich! Und ich halte die Unterstützung dieser Vereine nicht für Veruntreuung von Staatsgeldern, sondern auch für eine Gefahr für die Innere Sicherheit.
Deshalb nehme ich weder an der heutigen Sitzung noch an zukünftigen Sitzungen der Islamkonferenz teil und ziehe mich endgültig zurück.
Wir haben Sie oft gewarnt, unsere Warnung wurde nicht gehört. Nun tragen Sie die ganze Verantwortung alleine!
Das ZDF hat einen – aus meiner Sicht – äußerst unglücklich formulierten tweet zum 5. Jahrestag des Anschlags auf die Charlie Hebdo Redaktion abgesetzt:
Am 7. Januar 2015 wurde #CharlieHebdo angegegriffen. Von @SalmanRushdies „Satanischen Versen“ bis zum Angriff aufs @ArianeGrande Konzert in #Manchester2017 – das war der Streit zwischen islamischer und christlicher Welt.
Eine Todes-Fatwa gegen einen Autor, der heute noch Schutz benötigt, der Anschlag in Manchester mit über 800 Verletzten und 23 Toten oder der Anschlag auf die Charlie Hebdo Redaktion nur als „Streit“ zu bezeichnen, ist unangemessen. Und auch der verlinkte Artikel hieß „Fast 30 Jahre Streit im Rückblick“.
Das ZDF hat dies nach einiger Kritik auf twitter auch eingesehen und den tweet gelöscht. Ob es die korrigierte Fassung viel besser macht, wage ich aber zu bezweifeln:
Der #CharlieHebdo-Anschlag war eine Zäsur im Konflikt zwischen islamischer und christlicher Welt. Ein Überblick von Rushdies „Satanischen Versen“ bis zum Anschlag auf das @ArianaGrande-Konzert 2017.
Wie irre ist das denn? Ein Darsteller des heiligen St. Martin muß abtreten, nur weil er festgestellt hat, daß es sich beim St.-Martins-Fest um ein christliches Fest handelt. Darf man demnächst auch nicht mehr sagen, Weinachten sei ein christliches Fest?
Solche und ähnliche Kommentare konnte man heute allenthalben in sozialen Netzen lesen. Aufhänger war ein Artikel im Bonner General Anzeiger, in dem geschildert wurde, dass der Darsteller des Sankt Martin beim Rheidter Sankt Martin Umzug nächstes Jahr nicht mehr wieder auf dem Pferd sitzen werde, da er darauf hingewiesen, dass es sich bei Sankt Martin um ein christliches Fest handle. Über die genauen Hintergründe dort fand man nur wenig, so dass den Spekulationen freilich Tür und Tor geöffnet war.
Hätte der Darsteller z.B. gesagt, „Sankt Martin ist ein christliches Fest und zeigt uns, dass Mitgefühl, Hilsbereitschaft und Teilen zutiefst christliche Werte sind“ wäre die Empörung über seine Absetzung zweifelsohne gerechtfertigt. Anders, wäre die Aussage z.B. gewesen „Sankt Martin ist ein christliches Fest und daher gibt es für Juden, Moslems und Heiden hier und heute keinen Weckmann.“ Auf twitter machte ich den GA Bonn darauf Aufmerksam, dass der Artikel durchaus missverständlich sei, sofern man die Hintergründe nicht kenne. Mein tweet führte nicht nur zu einer recht kontroversen Diskussion, einiges an Aufklärung rund um das Geschehene sondern auch zu einer Anpassung des Artikels:
In einer vorherigen Version des Textes fehlte der Absatz mit den Äußerungen der Schwägerin auf Facebook. Um die Situation und die Umstände der Äußerung des Sankt Martins zu konkretisieren, haben wir uns entschieden, diese Schilderung noch mit in den Text aufzunehmen
Den ganzen den Vorfall schildernden Post – der von der Urheberin gleich in zwei Gruppen mit Bezug zu Rheidt veröffentlicht wurde – ist hier zu finden. Kernaussage ist,
Der „gute St. Martin“ sieht meine kopftuchtragende Schwägerin an, die der deutschen Sprache mächtig ist und auch alles versteht was der nette Mann von sich gibt, mit einer Aggressivität und hasserfüllten Stimme sagt er zu ihr „ sie wissen aber schon, dass es ein christliches Fest ist oder?“
Sollte sich dies so zugetragen haben, wäre die Reaktion des veranstaltenden Ortsrings – hier seine Stellungnahme auf Facebook – nachvollziehbar und richtig. Veranstaltungen wie ein Sankt Martin-Umzug können einen starken integrativen Charakter entfalten und Andersgläubige hier auszuschließen wäre bei solch einem Anlass zutiefst unchristlich.
Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier nur aufgrund eines Postings auf Facebook ohne weitere Einordnung und Aufklärung – was sagen z.B. der laut Posting wohl anwesende Polizist oder der Sankt Martin-Darsteller selbst dazu? – vorschnell geurteilt wurde. Man darf jedenfalls gespannt sein, ob sich noch weitere Aufklärung zum Sachverhalt ergibt – und wenn ja, ob diese noch wahrgenommen wird.
Alles in allem ist diese Geschichte aber ein gutes Beispiel dafür, wie es eben nicht ablaufen sollte: Möglicherweise überstürzte Entscheidungen und eine auf jeden Fall schlampige Berichterstattung darüber sorgen dafür, dass nun wegen des Rheitder Sankt Martins nun der Untergang des Abendlandes beschworen wird…
Beim Schächten handelt es sich um eine spezielle Methode des Schlachtens, die im Judentum und im Islam grundsätzlich vorgeschrieben ist. Wesentlicher Hintergrund ist, dass beide Religionen den Verzehr von Blut verbieten, beim Schächten blutet das Schlachttier weitgehend aus.
Den Tiere werden dazu mit einem speziellen Messer mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite die großen Blutgefäße, die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Das Tier stirbt und blutet dabei aus.
Die Rechtslage und Diskussion in Deutschland
Regeln zum Schlachten enthalten die §§ 4, 4a Tierschutzgesetz. Grundsätzlich darf ein Tier nicht ohne Betäubung geschlachtet werden (§4 TierschutzG) und muss auch vor dem Ausbluten betäubt werden (§4a Abs. 1 Tierschutzgesetz). Hiervon sind aber Ausnahmen möglich, § 4a Absatz 2 Nummer 2 lautet:
[wenn] die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen…
Unter welchen Voraussetzungen solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, kann man exemplarisch für Baden-Württemberg hier nachlesen.
An sich ist also alles klar: Sogar die Religionsgruppen, die das betäubungslose Schächten für erforderlich halten – Judentum und viele Richtungen des Islam, müssen derzeit – Stand August 2019 – also grundsätzlich auf geschächtetes Fleisch nicht verzichten.
Allerdings hat sich inzwischen wieder eine Diskussion entwickelt, ob das betäubungslose Schächten nicht doch zu untersagen ist. Wir bewegen uns hier im Spannungsumfeld zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit – Art. 4 GG – und dem Staatsziel Tierschutz, der sich insbesondere aus Artikel 20a GG ergibt.
Wie ist das Schächten ohne Betäubung zu beurteilen?
Ganz unproblematisch wäre das Schächten ohne Betäubung, wenn es für das Tier nicht mehr Schmerzen als die herkömmliche Form der Schlachtung verursachen würde. Dies ist aber tatsächlich umstritten, die Studienlage ist unübersichtlich.
Es spricht jedoch viel dafür, dass ein professionell durchgeführtes Schächten für ein Tier nicht unbedingt deutlich schmerzhafter und grausamer ist als herkömmliches Schlachten in industriellen Schlachtbetrieben.
Wie sollte also mit dem Schächten in Deutschland umgegangen werden?
Nach derzeitiger verfassungsrechtlicher Lage hat das Grundrecht der Religionsfreiheit einen sehr hohen wert, das Staatsziel Tierschutz ist demgegenüber deutlich schwächer.
Auch wenn nach hier vertretener Ansicht die derzeit weitgehende Gewährung der Religionsfreiheit nicht mehr zeitgemäß ist und der verfassungsgebende Gesetzgeber hier dringend notwendig werden sollte – an dieser verfassungsrechtlichen Realität kommt man wohl nicht vorbei.
Und so sehe ich nach derzeitiger Rechts- und Tatsachenlage keine Möglichkeit, §4a Tierschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass es keine Ausnahmeregelungen mehr für das Schächten – auch ohne Betäubung – gibt.
Sinnvoll und sogar für verfassungsrechtlich geboten hielte ich allerdings strengere Voraussetzungen, z.B. dass es keine Ausnahmegenehmigungen für privates Schächten z.B. beim Opferfest mehr gibt und dass Schächtungen z.B. von einer offiziellen Stelle begleitet werden müssen.
Sollte es hingegen eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage dafür geben, dass das Schächten ohne Betäubung deutlich belastender für das Tier ist, als normale Schlachtung, wäre wahrscheinlich schon nach derzeitiger Rechtslage, auf jeden Fall aber bei Hinzufügung eines Vorbehalts zu Artikel Art. 4 GG, ein Verbot des Schächtens möglich. Dabei darf nicht vergessen werden, dass zum einen ja eine vegetarische Ernährung oder im Zweifel auch ein Import geschächteten Fleischs möglich wäre.
Fazit
Derzeit sollten die Voraussetzungen verschärft werden, unter denen das Schächten ohne Betäubung möglich ist.
Weitergehend sollte eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden, um die Frage abschließend beurteilen zu können.
Und zuletzt sollte grundsätzlich auch aus anderen Erwägungen eine Abschwächung von Art. 4 Grundgesetz in Betracht gezogen werden.