Chemikalien im Rhein: Was der Bund 2010 gegen illegal gespülte Tankschiffe tun wollte

Frachtschiffe, die ihre Tanks spülen und das Abwasser samt Ladungsresten in den Rhein leiten: Über solche Fälle berichtete im November 2010 ein Fernsehmagazin. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4089) vom 1. Dezember 2010 fragte, was der Bund dagegen tut. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/4302) kam mit Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 16. Dezember 2010.

Worum es ging

Die Fragesteller berufen sich auf einen Beitrag des WDR-Magazins „Westpol“ vom 7. November 2010. Danach nehme das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen jährlich 15.000 Proben, 2010 seien bereits 17 Schadstoffwellen oberhalb der Meldeschwelle festgestellt worden. Die Polizei könne Verursacher oft nicht ermitteln, weil Daten über Schiffsbewegungen nach vier Stunden gelöscht werden müssten. Laut dem Beitrag würde sie die Daten gern mindestens acht Tage lang abfragen können.

Wie der Bund das Problem bewertet

Die Bundesregierung hält jede illegale Einleitung für inakzeptabel. Sie ist laut Antwort eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI), das am 1. November 2009 in Kraft trat, und grundsätzlich auch eine Umweltstraftat nach § 324 ff. Strafgesetzbuch.

Kurze Stoßbelastungen gefährden die Trinkwassergewinnung laut Antwort nicht, bei häufigen oder längeren Einträgen seien Gefahren aber nicht auszuschließen. Wird eine Belastung bekannt, greift der Warn- und Alarmplan Rhein, damit die Wasserwerke reagieren können. Den Vorwurf, der Rhein werde als Mülldeponie missbraucht, weist die Bundesregierung „entschieden“ zurück: Es handle sich, wenn überhaupt, um einzelne Verursacher.

Was über Messungen bekannt war

  • Gemessen wird von den Ländern, eine Gesamtzahl der Messungen hatte der Bund nicht.
  • Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins zählte 2009 insgesamt 41 Meldungen.
  • Bei den Stoffen MTBE und ETBE (Methyl- und Ethyltertiärbutylether) ging die Zahl der Überschreitungswellen im NRW-Abschnitt bis Ende September von 15 im Jahr 2009 auf zwei im Jahr 2010 zurück. Die Kommission führt das auch auf stärkere Kontrollen der Wasserschutzpolizei zurück.

Annahmestellen und Entladebescheinigung

Dass es am deutschen Rhein noch keine Annahmestellen für Ladungsreste gab, „bedauert“ die Bundesregierung sehr. Mit dem CDNI habe sich Deutschland aber verpflichtet, binnen fünf Jahren ein Netz von Annahmestellen zu schaffen. Betreiber von Umschlagsanlagen müssen solche Stellen bis spätestens Ende 2014 einrichten. Schon jetzt müssen sie Abfälle annehmen oder dem Schiffsführer eine Annahmestelle zuweisen.

Den Vorschlag, Schiffsbetreiber Entsorgungsnachweise vorlegen zu lassen, bewertet die Bundesregierung positiv. Das CDNI schreibe eine Entladebescheinigung vor, die an Bord mitgeführt werden muss. Fehlt sie, droht ein Bußgeld.

Länger speichern?

Die Daten des Melde- und Informationssystems Binnenschifffahrt werden laut Antwort zur Bekämpfung von Schiffsunfällen erhoben. Sie müssen gelöscht werden, wenn das Schiff das Revier verlassen hat oder die Ladung gelöscht ist. Eine längere Speicherung prüfte die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes. Sie müsse aber den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 genügen. Vorbilder könnten das Seeaufgabengesetz oder niederländische Regeln sein.

Andere Flüsse

An Main, Main-Donau-Kanal und Donau sind vergleichbare Probleme laut Antwort nur zum Teil bekannt. Ein Bund-Länder-Bericht von 2009 nennt auch Verschmutzungen von Elbe, Mosel und Saar, allerdings in deutlich geringerem Umfang als am Rhein.

Einordnung

Die Antwort setzt vor allem auf das damals neue Abfallübereinkommen und stellt eine längere Datenspeicherung in Aussicht, ohne sich festzulegen. Zum Übereinkommen selbst siehe die Website des CDNI. Weitere Schifffahrtsthemen bei uns: geparkte Containerschiffe in der Geltinger Bucht.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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