Wer früher einen Brief einwarf, konnte am Briefkasten oft ablesen, ob die Leerung schon vorbei war. Diese Anzeige „Nächste Leerung“ verschwand 2001 in Hannover, und eine Kleine Anfrage (Drucksache 14/6497) vom 27. Juni 2001 wollte wissen, ob das rechtens ist. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/6701) übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie laut Drucksache mit Schreiben vom 16. Juli 2001.
Der Anlass
Laut den Fragestellern stellte die Deutsche Post AG damals in Hannover die Briefkastenleerung um, wodurch die Information „Nächste Leerung …“ wegfiel. Schon 1996 habe ein ähnlicher Versuch dort zu massiven Bürgerprotesten geführt, und die Post habe eingelenkt. Die Fragesteller zitierten die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ vom 2. August 1996, wonach ein Postsprecher einräumte, man habe die Bedeutung des sogenannten Leerungskranzes unterschätzt. Fünf Jahre später werde die Änderung nun ohne Information der Kunden umgesetzt.
Kein Verstoß gegen Vorschriften
Die Bundesregierung sah laut Antwort keinen Verstoß gegen die damalige Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Diese verlange nur, dass die Leerungszeiten auf den Briefkästen angegeben werden, und das bleibe so. Einen Hinweis auf die nächste Leerung schreibe sie nicht vor. Auch gegen Verbraucherrecht werde nicht verstoßen.
Was die Post als Grund nannte
Die Begründung stammte von der Post selbst. Die Drehkranzvorrichtung sei wegen veralteter Mechanik sehr reparatur- und störanfällig. Regen, Schnee, Frost und Sonne setzten ihr zu, die Anzeige werde unleserlich und unansehnlich. Weil der Kranz von Hand verstellt werden müsse, verzögerten Störungen oft die Leerung und brächten den Ablauf durcheinander.
Einen Zusatznutzen für Kunden sah die Post nicht: Der Kranz zeige nur den Tag der nächsten Leerung an, geleert werde aber ohnehin täglich, viel genutzte Kästen sogar mehrmals. Entscheidend sei, dass die letzte Leerung des Tages nicht vor der angegebenen Uhrzeit stattfinde, und das werde intern kontrolliert. Auf einen verspäteten Briefkastenleerer habe man sich als Kunde ohnehin nicht verlassen können.
Nicht nur Hannover
Laut Antwort hatte die Post schon 1998 beschlossen, die Drehkränze nach und nach zu entfernen, vor allem dort, wo sie nicht mehr funktionierten. Ausgestattet gewesen seien ohnehin nie alle Briefkästen. In den Ballungsräumen Berlin, Frankfurt am Main, Dortmund/Essen und München hätten die Kästen in der Regel nie eine solche Anzeige gehabt.
Kein Eingriff des Bundes
Den Verweis auf Artikel 87f Grundgesetz, der dem Bund eine angemessene Postversorgung aufträgt, ließ die Regierung nicht gelten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überwache die PUDLV. Aus Kundensicht sei es zwar „möglicherweise wünschenswert“ zu erkennen, ob schon geleert wurde. Nach geltendem Recht lasse sich die Praxis aber nicht beanstanden, ein Einwirken auf die Post wäre ein „unverhältnismäßiger Eingriff“ in deren unternehmerische Freiheit.
Späterer Stand
Die Universaldienstpflichten regelt heute das neue Postgesetz vom 15. Juli 2024. Nach § 17 Abs. 3 PostG sind Briefkästen jeden Werktag zu leeren, und weiterhin gilt: „Die Leerungszeiten sind auf den Postbriefkästen anzugeben.“ Eine Pflicht zur Anzeige der nächsten Leerung enthält auch diese Vorschrift nicht.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 14/6497 vom 27. Juni 2001
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 14/6701 vom 18. Juli 2001
- § 17 Postgesetz (aktuelle Fassung)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
