Nach dem Regierungswechsel im Oktober 1982 verschwand die Aufklärungsreihe „Betrifft: Sexualität“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Verleih. Die Fragesteller wollten wissen, ob das Ministerium das angeordnet hatte, ob Material vernichtet werden sollte und was das kostet (Kleine Anfrage, Drucksache 10/581). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 22. November 1983 (Antwort (Drucksache 10/682)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Anfrage hatte keinen Vorspann. Gefragt wurde nach Weisungen seit dem 1. Oktober 1982, Auflagen, offenen Bestellungen, einer Vernichtung samt Kosten und nach der Begründung.
Was die Regierung antwortete
- Die Weisung: Ja. Das Ministerium wies die BZgA an, die 1976 produzierte siebenteilige Filmserie „Betrifft: Sexualität“ nicht mehr zu verleihen und die dazugehörige Arbeitsmappe nicht mehr zu verteilen. Es gab 219 Filmkopien, von der Mappe lagen bei der Weisung 79 400 Exemplare auf Lager.
- Weitere Filme: Fünf ältere Filme aus den Jahren 1970 bis 1978, etwa über Krebsfrüherkennung und Drogen, seien ohne Weisung aus dem Verleih genommen worden, weil sie fachlich überholt gewesen seien.
- Bestellungen: Für die Mappe lagen 11 000 Bestellungen vor, einige Besteller hätten gemahnt. Sie bekämen die Mitteilung, dass die Mappe nicht mehr zu haben sei. Beschwerden „in nennenswerter Zahl“ gebe es nicht.
- Vernichtung: Die 219 Filmkopien sollten zurückgerufen und die 79 400 Mappen vernichtet werden. Kosten entstünden dabei keine.
- Was es gekostet hatte: Produktion der Filme 350 000 DM, 219 Kopien 399 424 DM, Begleitmaterial samt 5 000 Exemplaren der Erstauflage 150 000 DM, Überarbeitung und Nachdruck der Mappe 176 836 DM.
- Begründung: Die Mappe sei für eine wertorientierte Sexualpädagogik ungeeignet. Ein Teil der Bögen propagiere nach Ansicht der Regierung Sexualität auch ohne Liebe, werte sittliche Normen ab und stelle Ehe und Familie in Frage. Als Beleg zitierte die Antwort einen Satz aus der Mappe, wonach „Sex nur bei Liebe“ keine moralische Forderung sein könne und die Jugendlichen das im Grunde nur miteinander entscheiden könnten.
- Buchempfehlung: Die Mappe empfahl außerdem ein Aufklärungsbuch, dessen Verbreitung das Oberlandesgericht Stuttgart verboten hatte. Weil Mappe und Filme ein Medienpaket seien, könnten auch die Filme nicht mehr eingesetzt werden.
Auffällig ist, dass die Antwort die Kosten nur einzeln aufzählt. Zusammengerechnet hatte das gestoppte Paket gut 1,07 Millionen DM gekostet, genau 1 076 260 DM. Die oft genannten 350 000 DM betreffen nur die Filmproduktion.
Späterer Stand
Sexualaufklärung ist seit 1992 gesetzlicher Auftrag der Bundeszentrale. Nach § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz erstellt sie Konzepte zur Sexualaufklärung für verschiedene Alters- und Personengruppen und verteilt die Materialien kostenlos. 2025 ging die BZgA im neuen Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf, das das Thema Sexualaufklärung weiterführt.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu einer Kampagne der Bundesregierung über Koffein in Energydrinks oder zu den Kosten der Verbraucherkampagne „Echt gerecht – clever kaufen“.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 10/581
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 10/682, Schreiben vom 22. November 1983
- § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
