In dieser Kleinen Anfrage vom 30. Mai 1961 (Kleine Anfrage, Drucksache 03/2778) fragten Abgeordnete die Bundesregierung nach kommunistischer Unterwanderung der bundeseigenen Bergwerksgesellschaft Hibernia AG. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 22. August 1961 durch den Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister (Antwort (Drucksache 03/2997)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller bezogen sich auf zwei Schachtanlagen. Sie fragten, ob es zutrifft, dass der Betriebsratsvorsitzende der einen Anlage, nach ihrer Darstellung früher Stadtverordneter und Landtagskandidat der damals verbotenen KPD, im Betrieb unangemeldet Teilbelegschaftsversammlungen in der Waschkaue abhalten könne. Sie fragten, ob der Betriebsrat dort die Zahl seiner Sitze ohne vorherige Abstimmung von 15 auf 19 erhöht habe und ob sich unter den Neugewählten ehemalige KPD-Mitglieder befinden. Weitere Fragen betrafen ein Ersuchen der IG Bergbau und Energie an die Verwaltung, das dem Betriebsratsvorsitzenden kurz darauf bekannt gewesen sei, das Verhalten eines Betriebsratsvorsitzenden auf der anderen Anlage und eine Grubenfahrt eines Betriebsratsmitglieds mit einem Besucher, bei dem es sich nach Darstellung der Fragesteller um einen sowjetzonalen Grubeningenieur und Agenten gehandelt habe.
Was die Regierung antwortete
- Gesamteinschätzung: Die Bundesregierung wisse, dass frühere Angehörige der verbotenen KPD und ihrer Tarnorganisationen, vermutlich auf Veranlassung sowjetzonaler Stellen, in den Unternehmen Einfluss gewinnen wollten. Sie verfolge das mit großer Aufmerksamkeit. Nach Prüfung und Erörterung mit den zuständigen Stellen glaube sie gemeinsam mit dem Vorstand, dass die Hibernia AG nicht als außergewöhnlicher Schwerpunkt kommunistischer Unterwanderungsversuche angesehen werden könne. Der Vorstand habe im Rahmen der geltenden Gesetze alles getan, um Ordnung im Unternehmen zu halten. Zugleich ist die Bundesregierung nach der Antwort überzeugt, dass es sich selbst bei einzeln betrachtet weniger wichtigen Fällen um Teile eines Gesamtplans handele, der letztlich auf eine Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet sei.
- Waschkaue: Der Betriebsratsvorsitzende der ersten Anlage war nach einem Vorfall am 14. Juni 1961 inzwischen fristlos entlassen worden. Am 13. Februar 1961 hatte ein Betriebsratsmitglied in seiner Gegenwart während des Schichtwechsels vor etwa 80 bis 100 Belegschaftsmitgliedern in der Waschkaue über eine kurz zuvor abgehaltene Gewerkschaftsversammlung gesprochen. Das sei keine Belegschaftsversammlung gewesen und auch nicht angemeldet worden. Beide seien schriftlich verwarnt worden, eine fristlose Entlassung allein deswegen hielt man nach Prüfung nicht für durchsetzbar.
- Betriebsrat mit 19 Mitgliedern: Der Betriebsrat hat laut Antwort seit der Wahl 1957 19 Mitglieder. Die Belegschaft habe vor der Wahl 1957 in einer Belegschaftsversammlung ohne zeitliche Begrenzung beschlossen, die Zahl auf 19 zu erhöhen. Das sei gesetzlich zulässig, der Vorstand habe sich damals nicht dagegen wenden können. 1959 und 1961 wurden ohne erneuten Beschluss wieder 19 Mitglieder gewählt, Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit wurden nicht laut. Ob die Belegschaft vor jeder Wahl neu beschließen muss, sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, die Kommentare vertreten unterschiedliche Auffassungen. Anfechtungsklagen wurden nicht erhoben. Zu den im Betriebsrat sitzenden früheren KPD-Mitgliedern nimmt die Antwort nicht gesondert Stellung.
- Schreiben der Gewerkschaft: Die Bundesregierung kann sich das Bekanntwerden nur mit einer Indiskretion erklären, der Schuldige konnte nicht ermittelt werden. Die Verwaltung hatte den damaligen Betriebsratsvorsitzenden nicht unterrichtet.
- Zweite Anlage: Weder der Regierung noch der Unternehmensleitung sei bekannt, ob sich der Betriebsratsvorsitzende dort heute öffentlich als Kommunist bezeichnet. Auch dass er sich mehr in der Gaststätte als auf der Anlage aufhalte, sei der Unternehmensleitung nicht bekannt. Im Sommer 1959 musste er einmal während der Arbeitszeit aus einer Gastwirtschaft geholt werden, der Werksdirektor verwarnte ihn ernsthaft. Laut Bericht des Vorstands ist das der einzige festgestellte Fall.
- Grubenfahrt: Im Sommer 1960 verhalf ein Betriebsratsmitglied einem angeblichen Schlosser aus einem Braunkohlentagebau der sowjetisch besetzten Zone, den er als seinen Vetter aus Kassel bezeichnet hatte, zu einer Grubenfahrt. Sie fand unter Führung einer Aufsichtsperson und nach Genehmigung durch den Grubenbetriebsführer. Politische Gespräche seien laut Vorstandsbericht nicht geführt worden. Der Werksleitung sei nicht bekannt, dass es sich bei dem Mann um einen Agenten (so die Wortwahl der Fragesteller) gehandelt habe. Ein Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts in Dortmund gegen das Betriebsratsmitglied wegen Verdachts der Staatsgefährdung wurde am 17. April 1961 eingestellt. Der Vorstand will Grubenfahrten von Besuchern weiter einschränken und die Identität der Besucher zuverlässiger prüfen.
Späterer Stand
Laut Wikipedia ging die Hibernia 1969 in der Ruhrkohle und der VEBA auf und wurde zum 30. September 1970 im Handelsregister gelöscht.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Disziplinarverfahren und Treuepflicht bei der Post.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 03/2778
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 03/2997, Schreiben vom 22. August 1961
- Hibernia AG (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
