Impfung gegen Kinderlähmung 1955: Antwort zu Salk-Impfstoff und Forschung

Diese Kleine Anfrage vom 6. Mai 1955 (Kleine Anfrage, Drucksache 02/1381) handelt von der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung und dem damals viel diskutierten Salk-Impfstoff. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 20. Mai 1955 durch den Bundesminister des Innern (Antwort (Drucksache 02/1422)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller schrieben, die teils widersprüchlichen Meldungen über das sogenannte Salkserum und Nachrichten über die Entwicklung eines deutschen Serums hätten in der Öffentlichkeit große Hoffnungen, aber auch Befürchtungen geweckt. Sie stellten drei Fragen:

  • was die Bundesregierung unternommen hat, um die Forschung an einem wirksamen Impfstoff zu unterstützen,
  • ob daran gedacht ist, die Herstellung des Salkserums auch in Deutschland zu fördern,
  • was sie tun will, um mit den Ländern schnellstens eine generelle Schutzimpfung aller Kinder durchzuführen, falls sich die neuen Impfstoffe als wirksam und unschädlich erweisen.

Was die Regierung antwortete

  • Forschungsgeld: In den letzten drei Jahren standen 190 000 DM aus Bundes- und ERP-Mitteln und 280 000 DM von der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus Mitteln der Bundesregierung für die Erforschung der Kinderlähmung zur Verfügung. Es handle sich nur um Grundlagenforschung. Die Mittel für die industrielle Herstellung eines Impfstoffs aufzubringen, könne nicht Sache der Bundesregierung sein.
  • Behringwerke: Im Juli 1954 wurde das Bundesinnenministerium erstmals von einem Vertreter der Behring-Werke unterrichtet, dass dort ein Impfstoff in Arbeit sei, der im Prinzip dem amerikanischen von Salk gleiche. Danach gab es in den Behring-Werken zwei Arbeitsbesprechungen ärztlicher Sachverständiger, die zweite am 27. November 1954.
  • Genehmigung: Der Hessische Minister des Innern erlaubte mit Schreiben vom 12. November 1954 die gewerbsmäßige Herstellung, Aufbewahrung und den Vertrieb des von den Behring-Werken in Marburg (Lahn) hergestellten Impfstoffs. Am 28. März 1955 erließ er „Vorläufige Vorschriften über die staatliche Prüfung von Impfstoffen gegen Kinderlähmung“. Als Datum ihres Inkrafttretens nennt die Drucksache den 1. April 1954. Das liegt vor dem Erlassdatum und ist vermutlich ein Druckfehler (eigene Einschätzung).
  • Förderung: Der Minister hält es für notwendig, die Herstellung eines wirksamen Impfstoffs auch in Deutschland weiter zu fördern. Die Impfung sei nach Ansicht der Wissenschaft die größte Hoffnung im Kampf gegen die Kinderlähmung. Eine finanzielle Unterstützung der Impfstoffindustrie komme aber nicht infrage.
  • Impftermine: Öffentliche Impftermine, also Impfungen ganzer Bevölkerungsgruppen auf öffentliche Kosten, seien weiterhin nicht möglich. Ob und in welchem Umfang das in den ersten Monaten des nächsten Jahres geschehen kann, hänge auch vom Ergebnis der bisherigen Impfungen von etwa 30 000 Kindern ab. Verwertbare wissenschaftliche Angaben seien frühestens im Herbst 1955 zu erwarten.
  • USA: Wichtig für die weiteren Entschlüsse sei auch die Untersuchung der Erkrankungs- und Todesfälle nach Impfungen in den USA. Dort schlossen die Behörden zunächst eine Produktionsstätte, und die angelaufenen öffentlichen Impfaktionen wurden zunächst eingestellt.

Späterer Stand

Nach Darstellung der Wikipedia wurde in Westdeutschland 1962 die Polio-Schluckimpfung (orale Polio-Vakzine) eingeführt, in der DDR und in West-Berlin 1960. Die Zahl der im Bundesgebiet erfassten Neuerkrankungen sei von 4 670 im Jahr 1961 auf unter 50 im Jahr 1965 gesunken. Das ist nicht der Stand der Drucksache.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zur Pocken-Wiederimpfung 1968.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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