Diese Anfrage (Kleine Anfrage) vom 16. März 1950 (Anfrage, Drucksache 01/815) betrifft Beschlagnahmen der Besatzungsmächte in deutschen Badeorten. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 4. Mai 1950 durch den Bundesminister für Wirtschaft (Antwort (Drucksache 01/915)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller beriefen sich darauf, dass die Beschlagnahmen von gewerblichen und privaten Unterkünften sowie ärztlichen und sanitären Einrichtungen in den Bädern (genannt wurden Bad Oeynhausen, Bad Nauheim, Bad Wildungen, Baden-Baden und andere) kaum zurückgingen. Wertvolle Anlagen des Staatsbades Bad Oeynhausen verfielen. Laut Anfrage sollte die Bundesregierung rasch berichten, welche Schritte unternommen wurden, damit die Badestädte wieder am internationalen Reiseverkehr teilnehmen und Devisen einbringen können.
Was die Regierung antwortete
- Lage: Die Beschlagnahmen gehen laut Antwort nur geringfügig zurück. Fast alle wichtigen Bade- und Kurorte seien noch weitgehend besetzt. Das beeinträchtige ihren Zweck und koste Devisen.
- Zuständigkeit: Primär seien die Wirtschaftsministerien der Länder dafür zuständig gewesen, mit den örtlichen und regionalen Besatzungsstellen über Freigaben zu verhandeln, bislang ohne durchschlagenden Erfolg.
- Bad Oeynhausen: Nur das kleinste der sechs Badehäuser sei kürzlich freigegeben worden. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident wolle sich an General Bishop wenden, damit wenigstens der Stacheldraht um Bad Oeynhausen entfernt wird.
- Bad Mergentheim: In der amerikanischen Zone könne Bad Mergentheim (wichtig für Leber- und Gallenkranke, nach dem Verlust von Karlsbad und Marienbad) nur 40 Prozent für Kur und Fremdenverkehr nutzen. Ein Antrag im Landtag von Württemberg-Baden und eine Eingabe des Staatsministeriums an den amerikanischen Hohen Kommissar McCloy hätten nichts geändert. Entscheiden könne nur die amerikanische Armee, sie habe nur geringe Erleichterungen zugesagt.
- Oberammergau und Garmisch-Partenkirchen: Der Bundeskanzler habe am 25. November 1949 an McCloy geschrieben und um eine weitgehende Freigabe von Unterkünften im Raum Oberammergau und Garmisch-Partenkirchen für die Oberammergauer Passionsspiele gebeten, für die ausländische (vor allem amerikanische) Besucher erwartet würden. McCloy sei dem bisher nicht nachgekommen.
- Zusage: Die Bundesregierung werde ihre Bemühungen fortsetzen.
Die Antwort des Bundesministers für Wirtschaft (Aktenzeichen II 3 – 8610/50) nennt keine Zahlen zu beschlagnahmten Betten oder Häusern. Sie beschreibt die Lage anhand einzelner Orte und nennt die laufenden Schritte gegenüber den Besatzungsmächten.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Paketdienst der Bundespost 1976.
Quellen
- Anfrage, Drucksache 01/815
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 01/915, Schreiben vom 4. Mai 1950
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
