Leitsätze
zum Beschluß des Ersten Senats vom 16. Mai 1995
– 1 BvR 1087/91 –
- Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
- § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
„Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: 1 BvR 1087/91 (Kruzifix Urteil)“ weiterlesen