Durch Annalena Baerbock ist er in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, der sogenannte Corona Bonus. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zu 1.500 Euro steuerfrei auszahlen.
Voraussetzungen für die Gewährung sind:
- Die Zahlung wird zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 geleistet.
- Sie ist explizit als Bonus bzw. Ausgleich für die besonderen Belastungen durch die Auswirkungen der Corona Maßnahmen vorgesehen.
- Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile ist nicht möglich.
Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten des Finanzministeriums zum Thema aufgearbeitet: „FAQ: Corona Bonus – was ist das, was bringt das und bekomme ich das auch?“ weiterlesen