Holzeinschlag – Lebensgefahr

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Gesehen im Kottenforst bei Bonn Röttgen.

§ 3 Landesforstgesetz NRW

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten sind Eingatterungen zulässig; bei Flächen von mehr als 10 ha Größe bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Für die Genehmigung, die Kennzeichnung der eingegatterten Flächen und die Beseitigung ungenehmigter Eingatterungen gelten die Vorschriften über das Sperren von Waldflächen (§ 4 Abs. 2 bis 5).

(3) Eingatterungen aus waldfremden Materialien sind mit dem Wegfall des Schutzzweckes von dem Waldbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt § 4 Absatz 5 entsprechend.

Weltnaturerbe Nationalpark Hainich

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Nationalpark Hainich. Die Buchenwälder dort sind seit 2011 Weltnaturerbe.

Bild: (c) 2005 Fritz Geller-Grimm

Buchenwälder im Steigerwald

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Frankens Naturerbe – Buchenwälder im Steigerwald

Bärlauchwald

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aboutpixel.de / wilder Bärlauch © HB1111

Nadelwald

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aboutpixel.de / Nadelwald © Marlene W.

Foto: Wald bei Judenburg

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Wald/Wood by Wolfgang Wildner

Deutschlands Wälder

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Deutschlands Wälder

Buchtipp: Der deutsche Wald

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Der deutsche Wald, Detlev Arens

Entdecken Sie unser Waldkulturerbe

wald

aboutpixel.de / Nebelwald © Robert Marggraff

Was bedeutet Waldscheißer?

Bei Waldscheißer handelt es sich um ein in Deutschland eher selten gebräuchliches Schimpfwort. Es beginnt mit dem Anfangsbuchstaben W und hat 12 Zeichen.

Es ist jemand, der in den Wald scheißt, oft auch im übertragenen Sinne für einen ungehobelten Menschen.

Bitte beachten Sie, dass auch die Beleidigung humorigen Schimpfworten wie diesem strafbar sein kann!

Hier finden Sie mehr deutsche Schimpfwörter, die mit W anfangen.

Bild: (c) Eva Maria Strobl (@lipsandskin)