Gute Nachrichten für den Nordrhein-Westfälischen Einzelhandel: Künftig soll es dort an acht Sonntagen im Jahr möglich sein, ab 13 Uhr die Ladentür zu öffnen. Zudem sollen die Beschränkungen zur Ladenschließzeit an Werktagen, inklusive Samstag wegfallen und Öffnungszeiten bis 24 Uhr möglich machen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) ist von der schwarz-gelben Regierung im Rahmen des sogenannten „Entfesselungspaket I“ bereits auf dem Weg gebracht.
„Das Paket soll ein Signal für eine dynamische Wirtschaft sein“, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet in einer Pressemitteilung vom 29. August 2017. Im entsprechen Antrag (Drucksache 17/74) formuliert die schwarz-gelbe Landtagsfraktion die Gründe schärfer: NRW könne sich durch „unnötige bürokratische Hürden und Fesseln“ nicht angemessen entfalten und befinde sich in einem „Wachstums- und Wohlstandsrückstand“ gegenüber den anderen Bundesländern.
Ziel der von Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vorgelegten Gesetzesinitiative ist es den Einzelhandel gegenüber dem Onlinehandel zu stärken. Zur Begründung wird im „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ eine Studie des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) zitiert. Demnach sei für 2017 für den Einzelhandel lediglich ein Wachstum von zwei Prozent zu erwarten. Für den Onlinehandel dagegen sind 11 Prozent Wachstum prognostiziert. Der HDE und das Institut für Handelsforschung IFH Köln sehen dadurch in den nächsten fünf Jahren eine Gefährdung für 45000 bis 50000 lokale Geschäfte. Das könnte, so das Ministerium, zur einer Verödung der Innenstädte führen. Durch eine Ausweitung der Öffnungszeiten sollen daher auch die Kommunen indirekt durch ein größeres Geschäftsvolumen des ansässigen Einzelhandels finanziell gestärkt werden. Zudem gebe es dadurch individuelle Möglichkeiten die Attraktivität der Innenstädte zu steigern.
Von der Änderung konkret betroffen sind Artikel vier und sechs des LÖG. Künftig sollen Gemeinden die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr für fünf Stunden zu gestatten. Damit liegt ein verkaufsoffener Sonntag NRW zahlenmäßig deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt, da sich die meisten Länder nach der früheren bundesweiten Regelung von maximal vier Sonntagen im Jahr richten. Mit der späten Öffnungszeit will die Regierung Rücksicht auf die Hauptgottesdienstzeiten nehmen. Mit der Begrenzung auf fünf Stunden soll der Ausnahmecharakter der Regelung betont werden. Bisher konnten Gemeinden zudem bis zu elf verkaufsoffene Sonntage im Jahr freigeben, wenn die Ladenöffnungen in verschiedenen Stadtteilen stattfanden. Diese Zahl soll nun auf 16 erhöht werden.