Bettina Wulff verklagt Google (und Jauch)

Wie die „Süddeutsche“ berichtet, hat Bettina Wulff Klage gegen Günther Jauch und Google eingereicht. Hintergrund sind die Gerüchte, „Tattoo Betty“ habe als Hure gearbeitet.

Bettina Wulff geht schon lange massiv juristisch gegen diese Behauptung vor und hat wohl schon über 30 einstweilige Verfügungen gegen entsprechende Berichte erwirkt. Viele Medien haben auch schon jeweils in fünfstelliger Höhe Schadensersatz an Frau Wulff gezahlt.

Jauch sei von ihren Anwälten bereits im Mai aufgefordert worden, entsprechende Äußerungen nicht zu wiederholen, habe sich aber geweigert, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.

Sollte es sich nun tatsächlich um eine falsche Tatsachenbehauptung handeln, müsste Herr Jauch aber nun zu recht in den sauren Apfel beißen. Das Problem hier dürfte hier nämlich sein, dass es sich bei der Aussage, Bettina Wulff sei eine Prostituierte gewesen, zwar möglicherweise um eine wahre, aber eben nicht gerichtsfest belegbare Tatsachenbehauptung handelt.

Denn auf der einen Seite wird diese Episode aus Bettina Wulffs (geborene Körner)  Vergangenheit von zu vielen Quellen aus verschiedensten Bereichen nach wie vor hinter vorgehaltener Hand immer wieder kolportiert, auf der anderen Seite ist das Rotlichtmilieu aber auch einfach zu verschwiegen, als dass man hier konkretes erführe. Und Bettina Wulff selbst hat eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass sie nie als Escort gearbeitet habe.

Es wäre also mehr als verwunderlich, bekäme Bettina Wulff gegen Jauch nicht recht.

Anders liegt es bei der Klage gegen Google. Gibt man zur Zeit bei Google „Bettina Wulff“ ein, macht die Suchmaschine wie allgemein üblich Vorschläge, was man denn wahrscheinlich suchen will:

Autocomplete (Autovervollständigung) nennt sich dieses Google-Feature. Wie üblich schlägt Google hier die häufigsten weiteren Suchbegriffe rund um ein Keyword, hier eben Bettina Wulff, vor.

Und dagegen wendet sich die Frau des Ex-Präsidenten.

Vielleicht macht Google damit sogar eine Tatsachenbehauptung – aber eben nur diese, welche Begriffe in Verbindung mit Bettina Wulff am meisten gesucht werden. Google behauptet damit aber eben nicht, dass „Betty“ eine Prostituierte im Artemis war, im Chateau angeschafft hat oder als Escort Girl tätig war oder sonst eine Rotlicht-Vergangenheit hatte.

Die Google-Autocomplete Funktion weist nur darauf hin, dass dies die wahrscheinlichsten weiteren Suchbegriffe zu „Bettina Wulff“ sind.

Sollte ein Gericht der Wulff gegen Google – ich betone, anders als gegen Jauch – Recht geben, wäre dies eine willkürliche Entscheidung, auf deren Begründung ich dann sehr gespannt wäre.

Aber wahrscheinlich will Bettina Wulff nur PR für Ihr angekündigtes Buch erreichen…

Und unabhängig davon… Wie sagte jemand mal so schön: „Frauen mit Tätowierung gehören in den Sauna-Claub und nicht in Schloss Bellevue.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

…doch – eins noch: hätte sie nicht geklagt, wäre das Thema nicht mehr hochgekocht. Jetzt ist es wieder in aller Munde… Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Barbra Streisand Effekt„.