Was ist die Kapazitätsreserve im Strommarkt?

Mit der Kapazitätsreserve wird gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden.

Diese Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden.

Diese Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve dann zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.

Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen ÜNB – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.

Quelle: netztransparenz.de