Was ist die Kapazitätsreserve im Strommarkt?

Mit der Kapazitätsreserve wird gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden.

Diese Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden.

Diese Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve dann zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.

Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen ÜNB – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.

Quelle: netztransparenz.de

CityEnergy24 kann Kunden im TransnetBW Bereich nicht mehr beliefern

Der Stromanbieter CityEnergy23 eG hat seit dem 19. Mai 2017 keinen Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW mehr.

Damit ist eine Belieferung der Kunden in der TransnetBW Regelzone nicht mehr möglich, die Kunden der Genossenschaft aus Sachsen fallen damit in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger.

Was viele nicht wissen: aus der Ersatzversorgung ist der nachträgliche Wechsel zu einem günstigeren Anbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich, so dass man gar nicht die meist deutlich teureren Ersatzversorgungstarife bezahlen muss.

CityEnergy24 sollten sich daher zügig für einen alternativen Versorger entscheiden und dann beim Wechsel darauf hinwirken, dass dieser rückwirkend zum 19. Mai 2017 erfolgt.