Woraus der Strompreis besteht – und wie der Staat diesen etwas senken könnte

Steigende Strompreise sind für viele Haushalte im Spätsommer 2022 ein großes Thema. Die Kilowattstunde kostet nahezu überall in Deutschland auch bei günstigen Anbietern für Neuverträge deutlich über 50 Cent. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis.

Wie könnte der Staat die Bürger beim Strompreis schnell entlasten?

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Meinung: Wie der Staat den Strompreis senken könnte – über die EEG Umlage hinaus

Steigende Strompreise sind für viele Haushalte Anfang 2022 ein Thema. Die Kilowattstunde kostet nahezu überall in Deutschland auch bei günstigen Anbietern deutlich über 30 Cent, bei Neuverträgen teilweise sogar 40 Cent und mehr. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis.

Ähnlich wie beim Preis für Kraftstoffe setzt sich der Strompreis aus zahlreichen Elementen zusammen. Die Stromerzeugung machte 2021 im Mittel rund 8ct je kWh aus, ist aber gewissen Schwankungen unterworfen, derzeit kann es aber auch deutlich mehr sein. Neben der Abschaltung von Kohle- und Atomkraftwerken spielen die Unsicherheiten am Gasmarkt eine große Rolle. In dieser Betrachtung schauen wir aber auf die gemittelten Werte 2021.

Als nächster großer Posten kommen die Netzentgelte, die ebenfalls bei rund 8 ct liegen. Hier gibt es tatsächlich wenig Spielraum, auch wenn die Energiewende die Kosten für den Netzausbau teilweise in die Höhe getrieben hat. Die Stromnetze müssen nun einmal für die Energiewende fit gemacht werden.

Dann die EEG Umlage, die 2021 bei 6,5ct pro kWh lag, 2022 aber bereits auf  3,723 ct gesunken ist. Ziel der Umlage ist die Förderung der erneuerbaren Energien, wobei deren Sinnhaftigkeit aber breit diskutiert wird. Eine recht passende Aussage ist, dass mit der EEG Umlage die Bürger in der Mitte Deutschlands den Eigenheimbesitzern im Süden das Solardach und den Landbesitzern im Norden die Windkraftanlage finanzieren… Immerhin, über eine komplette Streichung wird zur Zeit – Anfang 2022 nachgedacht. Sie ist sinnvoll und gar nicht mal so unwahrscheinlich, möglicherweise schon ab Mitte des Jahres.

Nicht wirklich diskutieren kann man hingegen über die Konzessionsabgabe, derzeit 1,66ct je kWh. Dieses Entgelt für die Einräumung von Wegerechten wurde mit dem Energiewirtschaftsgesetz 1935 eingeführt und geht an die Kommunen. Da es für diese eine der wichtigsten Finanzquellen ist, kann man hier wohl nicht auf die Schnelle eingreifen.

Dann gibt es diversere kleinere Umlagen, wie die KWK-Umlage (Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Deckung von Schadensersatzkosten, die durch Probleme bei Offshore-Windparks entstehen können können) und die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit dient. All das könnte man besser durch den Markt regeln lassen – einmal abgesehen davon, dass diese kleineren Umlagen auch nur 1,09 ct pro kWh ausmachen und im Gegenzug hohe Verwaltungskosten verursachen. Weg damit.

Ein etwas größerer Posten ist dann wieder die Stromsteuer, die 2,05 Cent je kWh ausmacht und nicht nur der Durchsetzung klimapolitischer Ziele sondern auch der Stabilisierung der Rentenbeiträge dient. Rund Ca. 90 % der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die Rentenkasse… Dies ist eine absolut nicht sachgerechte Quersubventionierung, allein schon deswegen gehört sie abgeschafft.

Nachdenken könnte man weiter darüber, ob man für Strom zumindest für Privathaushalte nicht den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Anschlag bringt, was ebenfalls sachgerecht wäre.

Alles in allem wäre so eine deutliche Entlastung der Verbraucher von rund 10ct je kWh möglich. Bei einem typischen 4 Personen Haushalt wären das dann rund 400 EURO im Jahr.

Ist 2021 Aktuelle EEG Streichung EEG zus. Kleinumlagen zus. Stromsteuer 7% MwSt.
Erzeugung 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7
Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 0 0
Umsatzsteuer 5,09 4,56 3,86 3,65 3,26 1,2
EEG Umlage 6,5 3,72 0 0 0 0
Konzessionsabgabe 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66
Offshore Umlage u.a. 1,09 1,09 1,09 0 0 0
Netzentgelte 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8
Gesamt 31,89 28,58 24,16 22,86 20,42 18,36

 

Infografik – die Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland

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Diese Infografik zeigt, woraus sich der Strompreis in Deutschland zusammensetzt. Ähnlich wie beim Benzin machen die staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern auch hier einen Großteil aus.

Quelle: Antoine Beinhoff

Pressemitteilung: Strompreise und die Fehler der Politik

Köln, 19.10.2012 – Strom wird aus vielfältigen Gründen immer teurer. almado-ENERGY Vorstand Antoine Beinhoff weist darauf hin, dass ein Großteil der Gründe dafür direkt bei der Politik liegt.

Schaut man näher hin, woraus sich der Strompreis genau zusammensetzt, ist man überrascht, da Erzeugung, Transport und Vertrieb nur gut die Hälfte der monatlichen Stromrechnung ausmacht. Der Rest setzt sich aus Steuern und Abgaben zusammen, die der Staat direkt beeinflusst.

Aber auch auf die Produktionskosten sind mittelbar der Kontrolle des Gesetzgebers unterworfen, da dieser den Netzbetreibern auf Neuanlagen eine Mindestrendite von rund 9% zusichert. almado-ENERGY Vorstand Antoine Beinhoff erklärt: „Würde diese Garantie wegfallen oder zumindest gesenkt, könnten die Stromkosten schon niedriger sein.“

Bei den Abgaben ist die EEG Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) ganz aktuell in der Diskussion. Mit dieser Umlage wird die Erzeugung von Ökostrom subventioniert. Die Höhe dieses „Zuschusses“ wird nach den tatsächlichen Kosten und der erzeugten Strommenge ermittelt. Da in Deutschland mehr und mehr Ökostrom produziert wird, steigt die EEG Umlage dementsprechend im Jahr 2013 auf 5,277 Cent pro kWh. Aktuell sind es lediglich 3,592 Cent. „Allerdings ist die Art und Weise der Berechnung der Umlage fragwürdig. Und es wäre ja ein leichtes für den Gesetzgeber, diese zu deckeln. Zudem ja noch die Stromsteuer (Ökosteuer) erhoben wird.“ argumentiert Beinhoff.

Was in diesem Zusammenhang den meisten Verbrauchern gar nicht klar sein dürfte: „Auch auf die EEG Umlage wird die Mehrwertsteuer berechnet. Berücksichtigt man das, steigt die Umlage im Endeffekt nicht auf 5,277 Cent, sondern sogar auf 6,3 Cent je kWh“, so Beinhoff. Ohnehin macht die 19%-Mehrwertsteuer einen nicht unerheblichen Teil an den monatlichen Stromkosten aus. Beinhoff schlägt daher vor, dass es sachgerecht wäre, auf Strom nur den ermäßigten Steuersatz anzusetzen: „Das würde gerade private Verbraucher entlasten“. Gewerbekunden würden ohnehin den Vorsteuerabzug nutzen, so dass sich der Mindereinnahmen für den Staat hier in Grenzen hielten.

Eine weitere Abgabe, die die Stromverbraucher bezahlen, ist die KWK-Umlage, die mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführt wurde und mit der entsprechende Anlagen gefördert werden sollen; deren Anteil ist jedoch nur marginal. Aus diesem Grunde meint Beinhoff, dass es hier ebenso wie bei der Konzessionsabgabe, von der die Gemeinden profitieren, derzeit nur wenig Anpassungsbedarf gebe.

Für besonders unfair für die Verbraucher hält Beinhoff aber die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV, mit der die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe gegenfinanziert wird. „Hiermit wird durch Familien die Industrie subventioniert“, schränkt aber auch gleich ein, dass diese Umlage nur rund 0,6% der Stromrechnung ausmache. „Verfehlt ist der Ansatz gleichwohl.“

„Würde die Politik die Stromnetze weiter liberalisieren, auf den hohen Mehrwertsteuersatz verzichten und die EEG-Umlage reformieren, könnte der Strompreis für Familien viel niedriger sein“ fasst Antoine Beinhoff zusammen.

(Quelle: Antoine Beinhoffs Blog).