Job: Gute Interviewfragen bei Steuerfachgehilfen

Hier finden Sie gute Interviewfragen, die sie einem Steuerfachgehilfen oder einer Steuerfachgehilfin, natürlich m/w/d, stellen können, der sich in Ihrer Steuerberatungskanzlei vorstellen.

Und wenn Sie sich als Steuerfachgehilfin oder Steuerachgehilfin bewerben, lesen Sie hier, welche Fragen Sie im Vorstellungsgespräch erwarten können.

Warum haben Sie sich gerade bei unserer Kanzlei beworben?

Haben Sie auch Erfahrung mit Lohnbuchhaltung gemacht?

Wir haben einen Mandanten, bei dem Baulohn gebucht werden muss. Verfügen Sie hier über Kenntnisse?

Es kann sein, dass Sie auch manchmal Telefondienst machen müssen. Ist das ein Problem für Sie?


Sind Sie auch bereit, z.B. bei Steuerprüfungen, vor Ort bei unseren Mandanten zu arbeiten?

Wäre es für Sie in Ordnung, bei Beratungsgesprächen mit wichtigen Mandanten auch außerhalb der Kernarbeitszeiten dabei zu sein?

Hier ist es wichtig als Arbeitnehmer, ehrlich zu sein. Wenn Sie gut begründen können, warum es nicht möglich ist, wird es Ihr potentieller Arbeitgeber gut finden – jedenfalls viel besser, als eine spätere Enttäuschung.


Dieser Artikel ist in Arbeit und wird fortlaufend ausgebaut.

FAQ: Corona Bonus – was ist das, was bringt das und bekomme ich das auch?

Durch Annalena Baerbock ist er in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, der sogenannte Corona Bonus. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zu 1.500 Euro steuerfrei auszahlen.

Voraussetzungen für die Gewährung sind:

  • Die Zahlung wird zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 geleistet.
  • Sie ist explizit als Bonus bzw. Ausgleich für die besonderen Belastungen durch die Auswirkungen der Corona Maßnahmen vorgesehen.
  • Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile ist nicht möglich.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten des Finanzministeriums zum Thema aufgearbeitet: „FAQ: Corona Bonus – was ist das, was bringt das und bekomme ich das auch?“ weiterlesen

Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer beim französischen Finanzamt?

Mit dem französischen Finanzamt hat man normalerweise auch als deutscher Händler nichts zu tun und keine Probleme. Es sei denn, man verkauft online, auch über Amazon. Überschreitet man dann bestimmte Umsatzgrenzen, benötigt man eine französische Umsatzsteuer ID und muss dementsprechend auch französische Umsatzsteuer abführen. Dies gilt insbesondere für Amazon Händler auch beim künftigen MOSS Verfahren!

In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob man für die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen beim französischen Finanzamt eine Fristverlängerung oder gar Daurfristverlängerung erhalten kann. Auf Anfrage dazu teilte die zuständige Behörde mit, dass dies nicht möglich sei:

Bonjour

La date de dépôt des déclarations de TVA est fixée au 19 du mois suivent pour toutes les sociétés gérées par le SIEE.
Ainsi la TVA réalisée au cours du mois de mars par exemple doit être déclarée jusqu’au 19 avril .
Si vous rencontrez des difficultés pour déposer vos déclarations il convient de nous en faire part afin que nous en tenions compte lors de votre demande de remise gracieuse suite à l’application des pénalités pour retard de dépôt.

cordialement

Guten Tag

Der Termin für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist der 19. des Folgemonats für alle von der SIEE verwalteten Unternehmen.
So muss z.B. die im Monat März erwirtschaftete Umsatzsteuer bis zum 19. April erklärt werden.
Sollten Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung auf Schwierigkeiten stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir sie bei der Beantragung einer Steuerrückerstattung nach Anwendung von Strafen für verspätete Abgabe berücksichtigen können.

Mit freundlichen Grüßen

Man kann daher online Händlern nur empfehlen, sich professionelle Hilfe zu holen, wenn es um den innergemeinschaftlichen Handel gibt. Viele Steuerberater bieten inzwischen auch einen online Steuerservice an, so dass sie nicht erst vor Ort zum Steuerberater müssen.

Ratgeber: Besserungsabreden als Methode der stillen Sanierung in Krisenzeiten

Die Ausgangssituation – das Unternehmen in der Krise

Ist ein Unternehmen in der Krise, werden Gesellschafter und Geschäftsführer primär bemüht sein

  • ei­nen Zahlungsaufschub zu erhalten,
  • die in der Überschuldungsbilanz zu passivierenden Verbind­lich­keiten zu reduzieren
  • und haftendes Ka­pital zuzuführen

um zu vermeiden, dass es zu einer Gesamtsituation kommt, die zu einer Insolvenzantragspflicht führt.

Besserungsabreden

Ein besonders geeignetes Mittel, die ersten beiden Punkte zu erreichen, sind sog. Besserungsabreden, die man in erster Linie dann einsetzen wird, wenn man als Unternehmer große Verbindlichkeiten gegenüber engen Partnern wie wichtigen Lieferanten, Dienstleistern oder auch Vermietern und Verpächtern hat.

Doch was ist eine Besserungsabrede? Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, in der der Gläubiger auf die Geltend­ma­chung seiner For­de­rung zunächst verzichtet, um sie bei ei­ner Besserung der Vermögens­ver­hält­nisse des Schuldners gel­tend zu machen.

Dieses Vorgehen ist nicht neu: Schon das Preussische Obertribunal hatte 1851 über eine Verein­barung zu urteilen, in der sich ein Schuldner gegenüber einem seiner Gläubiger verpflichtete, eine Ver­bindlichkeit zu erfüllen, „sobald er in bessere Vermögensverhältnisse“ gelangt. Besserungsabreden sind naheliegenderweise immer wieder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gefragt: nach dem ersten Weltkrieg und der Inflation in der 1920er hatten sie eine Blüte. Danach gerieten sie etwas in Vergessenheit, könnten aber gerade jetzt in der Corona Krise wieder ein Comeback erleben.

Sie bietet Vorteile für Schuldner und Gläubiger:

  • Wesentliches Interesse der Schuldner-GmbH ist dabei, sich von einer sofor­tigen Zahlungs­pflicht zu befreien und hier­durch die (drohende) Zah­lungsun­fähigkeit und ggf. sogar Über­schuldung zu vermeiden oder zu beseitigen.
  • Der Gläubiger wird in dem Besserungsschein in erster Linie die Mög­lichkeit sehen, seine derzeit faktisch un­einbringliche Forderung ggf. später realisieren zu können und einen Kunden, Pächter oder Mieter enger an sich zu binden.

Wie sollte man Besserungsabreden ausgestalten?

Eine Besserungsabrede sollte immer schriftlich abgefasst sein. Das entsprechende Dokument wird dann als Besserungs­­schein bezeichnet. Sie können sogar als indossable kaufmännische Ver­pflich­tungs­scheine ausgestaltet werden, was heutzutage in der Praxis aber nicht mehr sonderlich relevant sein dürfte. Interessant sind sie im weiteren auch im Rahmen eines Insolvenzplans nach §§ 217 ff InsO, ist dann aber eben keine Methode der stillen Sanierung mehr.

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COVID-19: Weitere Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen

Viele kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind immer noch von den COVID-19 Schutzmaßnahmen betroffen.

Aus diesem Grund legt die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm mit Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aufgelegt. Die Förderhöhe für die drei Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 beträgt maximal 150.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb, deren Umsätze aufgrund von teilweisen oder vollständigen Schließungen wegen der Corona Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019 um mindestens 60 % eingebrochen sein.

Förderfähig sind nicht einseitig veränderbare Fixkosten wie z.B. Miete, Pacht, Versicherungen, Abos, laufende Lizenzgebühren oder Zinsaufwendungen.

Wichtig für Sie dabei:

Bereits bei Antragstellung müssen die erstattungsfähigen Fixkosten mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft gemacht werden!

Weitere Informationen finden Sie auch online direkt vom Bundesfinanzministerium.

Wenn Sie den Kontakt zu einem klassischen Steuerberater scheuen – der ja aber in dem Fall grundsätzlich obligatorisch ist – können Sie auch einen reinen online-Steuerberater konsultieren.

Köpfe: Eike Priel

Eike Priel ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Kopf der OPS Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Standorten in Köln und Hennef.

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