10 Fakten zum 16. April

  1. Die WHO hat den heutigen Tag zum „World Voice Day“ erklärt, an dem auf Probleme aufmerksam gemacht wird, die mit der Stimme zusammenhängen. So sollte unbedingt zum Arzt gehen, wer länger als drei Wochen heiser ist, da dies ein Hinweis auf einen Kehlkopftumor sein kann.
    Ungarn begeht heute in Erinnerung an die Errichtung des ersten Ghettos in Munkacs im Jahre 1944 seinen Holocaust-Gedenktag.
    Bernadette, Benedikt und Paul haben heute Namenstag.
  2. In Jahre 1871 wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet, die auch „Bismarcksche Reichsverfassung“ genannt wird. Die Verfassung enthält im wesentlichen organisatorische Regelungen, da die wesentlichen Kompetenzen der Gesetzgebung bei den Ländern liegt.
  3. Lenin kehrt 1917 nach der Februarrevolution in Russland aus dem Schweizer Exil nach Petrograd zurück. Die mehrtägige Zugfahrt durch Deutschland, Schweden und Finnland wird im wesentlichen von der deutschen Obersten Heeresleitung unterstützt.
  4. Bernard Baruch verwendet 1947 zum ersten mal die Bezeichnung „Kalter Krieg“ zur Charakterisierung des Verhältnisses zwischen USA und UdSSR.
  5. Im Jahr 1972 startet mit Apollo 16 eine weitere Mondlande-Mission der NASA. An Bord sind John Young, der als Kommandant fungiert, Charles Duke als Pilot der Mondlandefähre und Ken Mattingly als Pilot des Kommandomoduls.
  6. Das erste deutsche „Retortenbaby“, Oliver, wird heute im Jahr 1982 an der Universitätsklinik in Erlangen geboren.
  7. Mit der Resolution 819 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird an diesem Tag im Jahr 1993 Srebrenica im Bosnienkrieg zur UN-Schutzzone erklärt. Und genau neun Jahre später – 2002 – tritt die niederländische Regierung unter Wim Kok wegen der Mitverantwortung der niederländischen „Blauhelme“ von Dutchbat für das Massaker von Srebrenica zurück.
  8. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt 2003 mit, dass ein Coronavirus Auslöser der Infektionskrankheit SARS ist.
  9. Sir Peter Ustinov kommt 1921 auf die Welt.
  10. Joseph Alois Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., wird 1927 geboren.

Hier finden Sie noch mehr Beiträge zum 16. April.

Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

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Immer wieder wird aus den Kreisen der Reichsbürger behauptet, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, so z.B. auch von den Anhängern des Königreichs Deutschland.

Begründet wird dies mit verschiedenen Argumenten:

  • allein schon der Name Grundgesetz solle deutlich machen, dass es eben keine Verfassung sei
  • über eine Verfassung habe immer eine Volksabstimmung, ein Referendum aller Bürger etc. stattzufinden, was beim Grundgesetz nicht der Fall gewesen sei

Zum letztgenannten Punkt kann schnell erwidert werden, dass eine Volksabstimmung keine Voraussetzung für eine Verfassung ist und auch nicht der deutschen Verfassungstradition entspricht. So sind schon die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung durch Nationalversammlungen erarbeitet und verabschiedet worden – ohne Volksabstimmung. In dieser Tradition steht auch das Grundgesetz, das durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, der sich aus gewählten Abgeordneten der westdeutschen Landesparlamente rekrutierte und im Bonner Museum König tagte. Auch wenn das Grundgesetz ursprünglich nicht von allen als Verfassung bezeichnet und gesehen werden sollte und wollte, hat es die Funktion einer Verfassung – das zentrale Rechtsdokument eines Staates zu sein – von Anfang an erfüllt.

Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich das Grundgesetz auch in der politischen,  juristischen und öffentlichen Sicht mehr und mehr weg vom Provisorium, das es ursprünglich – so wie Bonn als Hauptstadt – sein sollte

Spätestens seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 dürfte ausweislich der neuen Präambel und des neu gefassten Artikel 146 GG kein Zweifel mehr bestehen, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist – „das Deutsche Volk“ hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Zwar wurde in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung des Grundgesetzes als Verfassung vermieden. Dadurch sollte in erster Linie nur der provisorische Charakter betont werden, da dieses Gesetz eben nicht für das gesamte deutsche Volk galt. Aber schon in der ursprünglichen Fassung der Präambel war von der „verfassungsgebenden Gewalt“ die Rede.

Übrigens kommt der Begriff Verfassung im Grundgesetz aktuell 67 mal vor, was weiter unterstreicht, dass sich das Grundgesetz an sich schon von Anfang an als Verfassung im engeren Sinne verstanden hat und verstanden wurde: „verfassungebenden Gewalt“ (s.o.), „verfassungsmäßige Ordnung“, „Verfassung“, „Bundesverfassungsgericht“, „verfassungswidrig“, „Verfassungsschutz“, „Verfassungsbeschwerde“, „Verfassungsstreitigkeiten“…

Weiter ist anzumerken, dass eine Verfassung nicht zwingend Verfassung genannt werden muss. So heißt z.B. die dänische Verfassung „Danmarks Riges Grundlov“ (Grundgesetz des Reichs Dänemark“), die ungarische Verfassung wird „Alaptörvénye“ (Grundgesetz) genannt und Teile des österreichischen Verfassungsrechts heißen auch Grundgesetz (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger – StGG). Historische Bezeichnungen für Verfassungen sind u.a. Patent, Diplom, Konstitution oder auch Akte. Auch aus dem Namen allein lassen sich also keine Rückschlüsse auf den verfassungsrechtlichen Status ziehen.

Festzuhalten bleibt also, dass das Grundgesetz die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist.

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