10 Dinge, die man in Frankfurt gemacht haben sollte – Vorschläge von Omid Nouripour

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  1. Waldstation
    Die Bundesliga nennt es Commerzbank-Arena, wir in Frankfurt wissen, es heißt Waldstation: das Stadion der Eintracht. Wer kann sollte unbedingt einmal die Atmosphäre bei einem Heimspiel unserer Eintracht erleben.
  2. Paulskirche
    Der Grundstein der Deutschen Demokratie wurde in Frankfurt gelegt. Von 1848 bis 1949 tagte die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche, dem damals modernsten und größten Saal in Deutschland. Die Nationalversammlung verabschiedete am 28. März 1849 die Frankfurter Reichsverfassung (Verfassung des deutschen Reiches). Die Paulskirche steht Besuchern offen.
  3. Das Mainufer
    Lange Zeit wurde das Mainufer sträflich vernachlässigt. Ende der 1990er Jahre wurde den Menschen das Kleinod Stück für Stück zurückgegeben. Vor allem im Sommer kommen die Frankfurter am Mainufer zusammen um den Feierabend und die Aussicht auf die Skyline zu genießen.
  4. Kleinmarkthalle
    Auf 1.500 qm Fläche werden Waren aus der Region und aus aller Welt in der Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Kleinmarkthalle angeboten. Was es hier nicht gibt, gibt es nicht. Als Bonus gibt es Frankfurter Mundart und hervorragende Grie Soß (Frankfurter Nationalgericht).
  5. Goetheturm
    Frankfurt ist eine grüne Stadt. 50 Prozent der Stadt sind Parks, Grünflächen, Acker oder Wald. Die größte Fläche nimmt der Stadtwald ein, an deren nördlichen Zipfel der Goetheturm steht. Ein 43 Meter hoher Aussichtsturm komplett aus Holz. Der Blick von der Aussichtsplattform auf Frankfurt ist einmalig!
  6. Chinesischer Garten im Bethmannpark
    Wer es nicht selbst erlebt hat wird es kaum glauben. Eingerahmt von zwei Verkehrsadern erlebt der Besucher im Chinesischen Garten eine Ruhe, die in Frankfurt seines gleichen sucht und sich wohlig auf die Seele legt. Eine Stunde im Chinesischen Garten gibt Energie für eine ganze Woche.
  7. Ebbelwei Express
    Ein Sightseeing-Highlight in Frankfurt ist eine Rundfahrt im Ebbelwei-Expreß, hochdeutsch: Apfelwein-Express, einer historischen Straßenbahn. Bei Musik, Brezeln und „Ebbelwei“ – dem Frankfurter Nationalgetränk Apfelwein – steigt die Stimmung schnell. Die beste Art eine Stadtrundfahrt zu machen.
  8. Aylan-Graffiti
    Um die Ecke des Hafenparks haben die Künstler Justus Becker und Oguz Sen den syrischen Flüchtlingsjungen Aylan auf einem Graffiti verewigt. Auf dem ersten Gemälde wurde Aylan tot am Strand von Griechenland gezeigt. Nachdem das Graffiti beschmiert wurde zeigt das neue Bild nun einen glücklichen, freudig lächelnden Aylan. Das Bild bewegt, macht nachdenklich.
  9. Alter Flugplatz Bonames
    Es war einmal ein alter Militärflugplatz, den keiner mehr brauchte, der Flugplatz wurde 1992 geschlossen. Aus dem ehemaligen Militärgelände ist ein offenes Landschaftsschutzgebiet geworden mit toller Gastronomie und vielen Freizeitangeboten geworden. Eine besondere Attraktion sind die Störche, die sich seit einigen Jahren hier blicken lassen.
  10. Hauptfriedhof
    Der 1828 eröffnete Hauptfriedhof ist allein wegen seiner monumentalen Portalbauten und der Landschaftsarchitektur sehenswert. Daneben ist der Hauptfriedhof bekannt für seine „Bewohner“. Von Friedrich Stolze über Theodor W. Ardono bis Marcel Reich-Ranicki.

Diese Liste mit 10 Dingen für Frankfurt am Main hat Omid Nouripour erstellt. Der Bundestagsabgeordnete lebt in der Mainmetropole.

Omid Nouripour MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Stefan Kaminski
Omid Nouripour MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Stefan Kaminski

Alle 10 Dinge Listen – und Infos, wie Sie selber mitmachen können, gibt es hier.

Bild oben: Pixabay

Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

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Immer wieder wird aus den Kreisen der Reichsbürger behauptet, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, so z.B. auch von den Anhängern des Königreichs Deutschland.

Begründet wird dies mit verschiedenen Argumenten:

  • allein schon der Name Grundgesetz solle deutlich machen, dass es eben keine Verfassung sei
  • über eine Verfassung habe immer eine Volksabstimmung, ein Referendum aller Bürger etc. stattzufinden, was beim Grundgesetz nicht der Fall gewesen sei

Zum letztgenannten Punkt kann schnell erwidert werden, dass eine Volksabstimmung keine Voraussetzung für eine Verfassung ist und auch nicht der deutschen Verfassungstradition entspricht. So sind schon die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung durch Nationalversammlungen erarbeitet und verabschiedet worden – ohne Volksabstimmung. In dieser Tradition steht auch das Grundgesetz, das durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, der sich aus gewählten Abgeordneten der westdeutschen Landesparlamente rekrutierte und im Bonner Museum König tagte. Auch wenn das Grundgesetz ursprünglich nicht von allen als Verfassung bezeichnet und gesehen werden sollte und wollte, hat es die Funktion einer Verfassung – das zentrale Rechtsdokument eines Staates zu sein – von Anfang an erfüllt.

Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich das Grundgesetz auch in der politischen,  juristischen und öffentlichen Sicht mehr und mehr weg vom Provisorium, das es ursprünglich – so wie Bonn als Hauptstadt – sein sollte

Spätestens seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 dürfte ausweislich der neuen Präambel und des neu gefassten Artikel 146 GG kein Zweifel mehr bestehen, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist – „das Deutsche Volk“ hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Zwar wurde in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung des Grundgesetzes als Verfassung vermieden. Dadurch sollte in erster Linie nur der provisorische Charakter betont werden, da dieses Gesetz eben nicht für das gesamte deutsche Volk galt. Aber schon in der ursprünglichen Fassung der Präambel war von der „verfassungsgebenden Gewalt“ die Rede.

Übrigens kommt der Begriff Verfassung im Grundgesetz aktuell 67 mal vor, was weiter unterstreicht, dass sich das Grundgesetz an sich schon von Anfang an als Verfassung im engeren Sinne verstanden hat und verstanden wurde: „verfassungebenden Gewalt“ (s.o.), „verfassungsmäßige Ordnung“, „Verfassung“, „Bundesverfassungsgericht“, „verfassungswidrig“, „Verfassungsschutz“, „Verfassungsbeschwerde“, „Verfassungsstreitigkeiten“…

Weiter ist anzumerken, dass eine Verfassung nicht zwingend Verfassung genannt werden muss. So heißt z.B. die dänische Verfassung „Danmarks Riges Grundlov“ (Grundgesetz des Reichs Dänemark“), die ungarische Verfassung wird „Alaptörvénye“ (Grundgesetz) genannt und Teile des österreichischen Verfassungsrechts heißen auch Grundgesetz (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger – StGG). Historische Bezeichnungen für Verfassungen sind u.a. Patent, Diplom, Konstitution oder auch Akte. Auch aus dem Namen allein lassen sich also keine Rückschlüsse auf den verfassungsrechtlichen Status ziehen.

Festzuhalten bleibt also, dass das Grundgesetz die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist.

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