Liste: Bei der Europawahl 2019 in Deutschland zugelassene Parteien

Hier finden Sie die Liste der Parteien, die der Bundeswahlausschuss zur Europwahl 2019 in Deutschland zugelassen hat.

Zu Parteien, deren Kurznahmen verlinkt sind, finden Sie mehr Infos.

  1. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  2. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  3. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  4. Graue Panther (Graue Panther)
  5. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
  6. Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL (TIERSCHUTZ hier!)
  7. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  8. DER DRITTE WEG (III. Weg)
  9. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  10. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  11. DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
  12. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
  13. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  14. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
  15. Volt Deutschland (Volt)
  16. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  17. Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
  18. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  19. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
  20. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  21. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
  22. Bündnis Grundeinkommen (BGE)
  23. PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND (PARTEI FÜR DIE TIERE)
  24. Neue Liberale – Die Sozialliberalen (NL)
  25. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  26. Alternative für Deutschland (AfD)
  27. Demokratie in Europa – DiEM25
  28. Freie Demokratische Partei (FDP)
  29. Ökologische Linke (ÖkoLinX)
  30. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
  31. DIE LINKE (DIE LINKE)
  32. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
  33. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  34. LKR
  35. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  36. Bayernpartei (BP)
  37. Europäische Partei LIEBE (LIEBE)
  38. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
  39. Demokratie DIREKT! (DIE DIREKTE!)
  40. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    (in allen Ländern außer Bayern)
  41. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
    (in Bayern)

Liste: Parteien, bei der Bundestagswahl 2017

Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Parteien, die an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

Folgende Parteien wurden vom Bundeswahlleiter zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 zugelassen.

  1. AfD
    Alternative für Deutschland
  2. Allianz Deutscher Demokraten
  3. B*
    bergpartei, die – überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken
  4. BGE
    Bündnis Grundeinkommen (Die Grundeinkommenspartei)
  5. BP
    Bayernpartei
  6. Bündnis C
    Bündnis C – Christen für Deutschland
  7. BüSo
    Bürgerrechtsbewegung Solidarität
  8. CDU
    Christliche Demokratische Union Deutschlands
  9. CSU
    Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
  10. DiB DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
  11. DIE EINHEIT
  12. DIE FRAUEN
    Feministische Partei DIE FRAUEN
  13. Die Grauen
    Die Grauen – Für alle Generationen
  14. Die Humanisten
    Partei der Humanisten
  15. DIE LINKE
  16. Die PARTEI
    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  17. DIE RECHTE
  18. DIE VIOLETTEN
    Die Violetten für spirituelle Politik
  19. DKP
    Deutsche Kommunistische Partei
  20. DM
    Deutsche Mitte Politik geht anders…
  21. du.
    Die Urbane. Eine HipHop Partei
  22. FAMILIE
    Familien-Partei Deutschlands
  23. FDP
    Freie Demokratische Partei
  24. FREIE WÄHLER
  25. Gesundheitsforschung
    Partei für Gesundheitsforschung
  26. GRÜNE
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  27. MENSCHLICHE WELT
    Menschliche Welt für das Wohl und Glücklich-Sein aller
  28. MG
    Magdeburger Gartenpartei ökologisch, sozial und ökonomisch
  29. MIETERPARTEI
  30. MLPD
    Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  31. Neue Liberale – Die Sozialliberalen
  32. NPD
    Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  33. ÖDP
    Ökologisch-Demokratische Partei
  34. PIRATEN
    Piratenpartei Deutschland
  35. PDV
    Partei der Vernunft
  36. SGP
    Sozialistische Gleichheitspartei Vierte Internationale
  37. SPD
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  38. Tierschutzallianz
    Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
  39. Tierschutzpartei
    PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
  40. UNABHÄNGIGE
    UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
  41. V-Partei³
    V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  42. Volksabstimmung
    Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen

Parteien, die vom Wahlausschuss zugelassen wurden, aber nicht an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

  1. DEUTSCHE KONSERVATIVE
  2. DGP
    Die GERADE Partei
  3. JED
    Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands
  4. REP
    DIE REPUBLIKANER
  5. TPD
    Transhumane Partei Deutschland
  6. ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei
    Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

Parteien, der Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 vom Wahlausschuss abgelehnt wurde

  1. 1.U.d.M.
    1. Union der Menschlichkeit Bewegung zum Wohle Aller
  2. BGD
    Bund für Gesamtdeutschland
  3. DBD
    Demokratische Bürger Deutschland –
  4. DEGP
    Deutsche Gerechtigkeits Partei
  5. Demokratischer Frühling
  6. DIE MITTE
  7. DTS
    Deutsche Tradition Sozial
  8. Die PlanetBlauen
    WasserPartei Deutschland-WPD (Die NaturWeißen)
  9. Einiges Deutschland
  10. FHPG
    Freien Heiden Partei Germany
  11. Fokus Partei
  12. FWD Freie Wähler Deutschland
  13. HJZ
    Hier und Jetzt – Die Zukunft
  14. IDEALE
  15. INI146
    INITIATIVE146
  16. INTAKT
    Interaktive Demokraten
  17. KPD
    Kommunistische Partei Deutschlands
  18. KRD
    Konvent zur Reformation Deutschlands (Die Goldene Mitte)
  19. PARTEILOSE WG „BRD“
    PARTEILOSE WÄHLERGEMEINSCHAFT in der Bundesrepublik Deutschland
  20. PdAD
    Partei der Arbeit Deutschlands
  21. Schöner Leben
  22. SVP
    Sächsische Volkspartei

Liste: Parteien bei der Landtagswahl 2017 in Nordrhein Westfalen nach Bewerbern

Diese Liste zeigt die bei der Landtagswahl 2017 in NRW zugelassenen Parteien mit Anzahl der Bewerber und der Anteil der Frauen und Männer.

Den höchsten Frauenanteil hat die Tierschutzliste (100%), gefolgt von GRÜNE, Violetten und der Parteilosen Wählergemeinschaft BRD mit je 50%.

Am Ende finden wir die Republikaner (7%) und BIG sowie die RECHTE mit je 10% Frauenanteil.

Insgesamt treten von den Parteien 934 Bewerber an, von denen 275 Frauen sind (29%) und 275 Männer (71%).

Partei Bewerber Frauen Männer Frauen % Männer %
Tierschutzliste 2 2 0 100% 0%
GRÜNE 60 30 30 50% 50%
Violetten 8 4 4 50% 50%
Parteilose WG BRD 4 2 2 50% 50%
DIE LINKE 39 19 20 49% 51%
DKP 21 9 12 43% 57%
V-Partei³ 14 6 8 43% 57%
Gesundheitsforschung 7 3 4 43% 57%
JED 10 4 6 40% 60%
MLPD 26 10 16 38% 62%
SPD 130 49 81 38% 62%
 FBI/FWG 17 6 11 35% 65%
CDU 114 36 78 32% 68%
Schöner Leben 16 5 11 31% 69%
PAN 4 1 3 25% 75%
FDP 121 29 92 24% 76%
ÖDP 17 4 13 24% 76%
NPD 9 2 7 22% 78%
DBD 18 4 14 22% 78%
Zentrum 9 2 7 22% 78%
DIE PARTEI 45 9 36 20% 80%
Volksabstimmung 10 2 8 20% 80%
FREIE WÄHLER 42 8 34 19% 81%
AfD 59 11 48 19% 81%
PIRATEN 39 7 32 18% 82%
BGE 17 3 14 18% 82%
AD NRW 15 2 13 13% 87%
Aufbruch C 16 2 14 13% 88%
DIE RECHTE 10 1 9 10% 90%
BIG 21 2 19 10% 90%
REP 14 1 13 7% 93%

Übrigens, alles rund um die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2017 gibt es hier unter dem Tag LTWNRW17.

Liste: zugelassene Parteien bei der Landtagswahl NRW 2017

Folgende 31 Parteien sind bei der Landtagswahl in NRW 2017 zugelassen:

  1. SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  2. CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  3. GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  4. FDP – Freie Demokratische Partei
  5. PIRATEN – Piratenpartei Deutschland
  6. DIE LINKE
  7. NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  8. Die PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  9. FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen
  10. BIG – Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
  11. FBI/FWG – Freie Bürger-Initiative/ Freie Wähler FBI/ Freie Wähler
  12. ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei
  13. Volksabstimmung – Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen
  14. TIERSCHUTZliste – Aktion Partei für Tierschutz
  15. AD-Demokraten NRW – Allianz Deutscher Demokraten
  16. AfD – Alternative für Deutschland
  17. AUFBRUCH C – Christliche Werte für eine menschliche Politik
  18. BGE – Bündnis Grundeinkommen
  19. DBD – Demokratische Bürger Deutschland
  20. DKP – Deutsche Kommunistische Partei
  21. Zentrum – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 Zentrum
  22. DIE RECHTE
  23. REP – DIE REPUBLIKANER
  24. DIE VIOLETTEN – Die Violetten – für spirituelle Politik
  25. JED – Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands
  26. MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  27. PAN – die Parteilosen
  28. Gesundheitsforschung – Partei für Gesundheitsforschung
  29. PARTEILOSE WG „BRD“ – PARTEILOSE WÄHLERGEMEINSCHAFT in der Bundesrepublik Deutschland
  30. Schöner Leben
  31. V-Partei³ für Veränderung, Vegetarier und Veganer

Wahlvorschläge eingereicht haben folgende Parteien, wurden aber nicht zugelassen:

  1. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
  2. Bündnis C – Christen für Deutschland Bündnis C
  3. DIE EINHEIT
  4. LKR Liberal-Konservative Reformer

Hier noch eine Liste der Parteien nach Anzahl der Bewerber und Geschlecht.

Alles andere rund um die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2017 gibt es hier unter dem Tag LTWNRW17.

Das überraschende, möglicherweise richtige und letztlich doch falsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD Verbotsverfahren

npd-urteil-verfassungswidrig

Voranmerkung: Das Urteil des BVerfG zum NPD Verbot lässt mich in dieser Form recht ratlos zurück. In diesem Beitrag will ich darlegen, warum

  1. das Urteil für mich zunächst überraschend war.
  2. es juristisch nachvollziehbar sein kann.
  3. das gesetzte Signal dennoch problematisch ist.

und zuletzt, wie man das Dilemma anders hätte lösen können. Dazu ganz am Ende, wozu mich Meinungen von weiteren Juristen interessieren würden.

Ein überraschendes Urteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zum NPD Verbot hat mich zunächst sehr überrascht, stellt doch das Gericht in seinen Leitsätzen zum zweiten NPD Urteil klar fest:

Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.

Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.

Und in Art. 21 Absatz 2 des Grundgesetzes steht:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Soweit eigentlich alles klar, oder? Also: NPD verbieten.

Aber nein, denn auf einmal folgt ein weiterer Leitsatz:

Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.

Letztlich hängt das ganze Urteil an der Auslegung von zwei kleinen Worten in Art. 21 GG:

darauf ausgehen

In meinen Sprachverständnis war dies im weitesten Sinn ein Synonym für „planen“ oder „vorhaben“. Zur Sicherheit fragte ich noch bei Anatol Stefanowitsch nach, der es mit „darauf anlegen“ definierte. Das ist vielleicht noch etwas konkreter als „planen“ – aber ein Zweifel daran, dass es die NPD es auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anlegt, besteht nicht.

Die Verfassungsrichter laden das „darauf ausgehen“ mit etwas auf, das gar nicht darin enthalten ist – der Potentialität:

…kann ein „Darauf Ausgehen“ allerdings nur angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann (Potentialität).

Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einem „Darauf Ausgehen“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG. An der hiervon abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (vgl. BVerfGE 5, 85 ), hält der Senat nicht fest.

Dies ist nicht nur ein klarer Bruch mit der älteren Rechtsprechung des Senats, sondern erweitert Art. 21 Abs. 2 GG auch gleich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Potentialität – was vom Gericht freilich gleich in weiser Voraussicht im Urteil selbst bestritten wird.

Der Wortlaut des Artikel 21 GG deckt das Urteil daher auf den ersten Blick nicht.

…das auf den zweiten Blick richtig sein kann…

Vom Grundsatz her kann man das Urteil dennoch mit guten Gründen juristisch für richtig halten.

Muss es eine Demokratie nicht aushalten, dass es auch extreme Meinungen und Parteien gibt? Ist unsere Demokratie nicht so gefestigt, dass sie vor einer Splitterpartei NPD keine Angst haben muss?

Ja, wahrscheinlich schon.

Vielleicht ist es sogar verfassungsrechtlich geboten, solche Parteien als Bestandteil des demokratischen Spektrums zu dulden? Nicht völlig abwegig. Konsequent wäre dann aber gewesen, Art. 21 Abs. 2 in dieser Form als verfassungswidriges Verfassungsrecht für nichtig zu erklären und dem Gesetzgeber aufzugeben, eine entsprechende Änderung herbeizuführen.

Und was in der gesamten Diskussion weitgehend untergeht – das Bundesverfassungsgericht erteilt der NPD ja gerade keine Absolution und keinen Freifahrschein:

Der Senat verkennt nicht, dass die von einem einschüchternden, gezielt provokativen oder die Grenzen der Strafbarkeit überschreitenden Verhalten der Mitglieder oder Anhänger der Antragsgegnerin Betroffenen sich in ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsäußerungs- und Handlungsfreiheit schwer und nachhaltig beeinträchtigt sehen können.

Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der Antragsgegnerin Betroffene wirkungsvoll zu schützen.

Insoweit kann man vom juristischen Standpunkt aus mit diesem Urteil leben: Ja, unsere Demokratie kann und muss eine radikale Splitterpartei aushalten. Ein Parteiverbot ist ultima ratio, gegen Auswüchse im Parteispektrum ist mit dem bestehenden Strafrecht vorzugehen.

…von der Konsequenz her aber falsch

Allerdings: solche Zwischentöne werden in der öffentlichen Diskussion inzwischen kaum mehr wahrgenommen. Was bleibt ist die Feststellung, dass die NPD keine verfassungswidrige Partei ist.

Die Folgen können gravierend sein: Die NPD wird versuchen, ihre Grenzen weiter auszuloten und auch Pegida, Legida und besonders der radikale Flügel der AfD werden ihr Koordinatensystem weiter nach rechts verschieben. Höcke lässt grüßen.

Es ist ein bedenkliches Signal, dass die NPD nicht verboten wurde.

Eine persönliche Anmerkung

Bei dem obigen Text wollte ich nur aufzeigen, warum das Urteil zwar juristisch vertretbar sein kann, es aber gesellschaftlich problematisch ist. Es ist da und wir müssen damit leben – die normative Kraft des Faktischen eben.

Persönlich und nach einigem Nachdenken sowie der Lektüre des Urteils halte ich es nicht nur gesellschaftlich sondern auch juristisch für falsch:

  • Der Wortlaut des Art. 21 Abs. 2 gibt die Voraussetzung der Potentialität für ein Parteiverbot nicht her.
  • Das Grundgesetz verlangt im Umkehrschluss auch nicht, dass demokratiefeindliche Parteien toleriert werden müssen.
  • Art. 21 Abs. 2 ist kein Meinungs- oder Gesinnungsverbot. Es bleibt jedem im Rahmen des StGB frei, auch eine demokratiefeindliche Meinung zu vertreten. Es gibt aber gerade keinen Anspruch darauf, diese Meinung durch eine Partei zu vertreten und die Abschaffung der Grundordnung durch eine Partei zu betreiben.
  • Das Urteil ist ein Bruch mit der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 21 Abs. 2 GG.

Das Gericht hat in der Begründung teilweise ziemliche Verrenkungen angestellt, die NPD nicht verbieten zu müssen. Die Argumentation hinsichtlich der Potentialität in Art. 21 Abs. 2 GG halte ich zudem für schwach und vom Wortlaut des Gesetzes her nicht gedeckt – das hat das Gericht wohl auch erkannt, in dem es vorgreifend in den Leitsätzen schreibt

Für die Annahme ungeschriebener Tatbestandsmerkmale ist im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG kein Raum.

Mich persönlich wundert, dass das Gericht so geurteilt hat. Noch mehr wundert mich, dass es zumindest kein Minderheitsvotum gegeben hat.

Bevor ich öffentlich über mögliche Gründe schreibe, lasse ich einige Tage ins Land gehen. Dass man nicht vorschnell spekulieren sollte, haben ja einige Eilmeldungen nach der Urteilsverkündung gezeigt…

Nachtrag zur persönlichen Anmerkung

Das Bundesverfassungsgericht hätte es sich mE viel leichter machen können:

Aus Art. 21 Abs 2 GG folgt zwar, dass es über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet, aber strenggenommen nicht, was mit einer verfassungswidrigen Partei geschieht. Von einem Verbot ist dort nicht die Rede.

Auch aus § 32 ParteienG folgt mE nicht zwingend, dass eine verfassungswidrige Partei zwingend verboten werden muss. Aus § 33 Parteiengesetz lässt sich zwar schließen, dass eine verfassungswidrige Partei verboten werden kann, zwingend ist dies aber nach dem Wortlaut der Norm nicht.

Vielmehr lässt § 32 Parteiengesetz so interpretieren, dass das Bundesverfassungsgericht auch anders entscheiden könnte:

(1) Wird eine Partei oder eine Teilorganisation einer Partei nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, so treffen die von den Landesregierungen bestimmten Behörden im Rahmen der Gesetze alle Maßnahmen, die zur Vollstreckung des Urteils und etwaiger zusätzlicher Vollstreckungsregelungen des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind. Die obersten Landesbehörden haben zu diesem Zweck unbeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Behörden und Dienststellen des Landes, die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständig sind.
(2) Erstreckt sich die Organisation oder die Tätigkeit der Partei oder des für verfassungswidrig erklärten Teils der Partei über das Gebiet eines Landes hinaus, so trifft der Bundesminister des Innern die für eine einheitliche Vollstreckung erforderlichen Anordnungen.
(3) Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollstreckung nach § 35 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht abweichend von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 regeln.

Zwar fordert § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

Mit der Feststellung ist die Auflösung der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden. 

Das ist aber nur einfaches Recht. Das Gericht hätte also ohne die angesprochenen Verrenkungen argumentieren können:

  • die NPD ist verfassungswidrig
  • bei Parteien, bei denen nicht absehbar ist, dass sie die verfassungsgemäße Ordnung wirklich beseitigen können (mangelnde Potentialität), ist ein Parteiverbot aber unverhältnismäßig und ergibt sich auch nicht als zwingende Folge aus Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes.
  • § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
  • der Staat muss jedoch verfassungswidrige Parteien nicht finanzieren, daher wird angeordnet, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen.

Was meinen Staatsrechtler, andere Juristen oder interessierte Laien zu diesem Ansatz?

Der Weg in den Bundestag als unabhängiger Kandidat

einzelkandidaten-bundestagDie Einzelbewerber

Immer wieder treten in einzelnen Wahlkreisen bei Bundestagswahlen von den Parteien unabhängige Kandidaten an, die auch Einzelbewerber, Parteilose oder einfach Unabhängige genannt werden.

Dies sind Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis und können mit der Erststimme gewählt werde. Erreicht ein Direktkandidat in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der Stimmen ist er als Abgeordneter in den Bundestag gewählt.

Bei der Bundestagswahl 2013 gab es immerhin 81 solche Einzelbewerber – von denen es aber keiner ins Parlament schaffte.

Voraussetzungen

Doch was muss man tun, um selber als unabhängiger Kandidat anzutreten? Zunächst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Passiv wahlberechtigt – also als Kandidat wählbar – ist grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der volljährig ist. Es ist nicht erforderlich, dass man seinen Wohnsitz in dem Wahlkreis hat, in dem man antreten will.
  • Spätestens am 66. Tag vor dem vorgesehenen Wahltermin muss man bis 18h beim zuständigen Kreiswahlleiter seine Anmeldung abgegeben haben. Hierfür gibt es ein Formblatt (Formblatt Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO), das die notwendigen Angaben aufführt. Angeben muss man insbesondere den Familiennamen, die Vornamen, den ausgeübten Beruf oder anderen Stand (z.B. Student, Rentner…), das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift der Hauptwohnung. Daneben kann man statt des Parteinamens ein „Kennwort“ angeben, das dann auf dem Wahlzettel erscheint; z.B. „Ihr unabhängiger Kandidat für Bonn“ oder „Für Volksentscheide“.
  • Weiter braucht man 200 Unterschriften von Unterstützern, die in dem Wahlkreis, in dem man antritt, wahlberechtigt sind. Diese müssen die Erklärung auf einem Formblatt (Anlage 14 zu § 34 BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind dabei der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Da die Wahlberechtigung der Unterstützerstimmen überprüft wird, empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen mehr als 200 Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriften müssen ebenfalls innerhalb der genannten Frist beigebracht werden.
  • Wenn alle Voraussetzungen passen, steht man als Direktkandidat auf dem Wahlschein.

Welches der zuständige Kreiswahlleiter ist, findet man auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters. Der Kreiswahlleiter kann einem auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellen.

Hilfen für Einzelbewerber

Als unabhängiger Kandidat kann man nicht auf die Unterstützung der Parteien zurückgreifen. Dennoch gibt es bestimmte Formen und Möglichkeiten der Unterstützung.

  • Zunächst hat jeder, der „sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, … Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub“, was sich aus dem Grundgesetz ergibt (Art. 48 GG). Dies sollte man mit seinem Arbeitgeber abstimmen.
  • Wahlkampfkosten sind möglicherweise steuerlich absetzbar; hier sollte man im Vorfeld mit seinem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen.
  • Spenden an Einzelbewerber sind anders als Parteispenden steuerlich nicht absetzbar. Möglich wäre es ggf. einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der dann den Direktkandidaten unterstützt. Spenden an diesen Verein könnten dann von der Steuer abgesetzt werden. Auch dieses Konstrukt sollte man vorher mit seinem Steuerberater, ggf. Rechtsanwalt und zuständigem Finanzamt absprechen, damit es nachträglich keine bösen Überraschungen gibt.
  • Unterstützung durch bestehende Vereine und Zusammenschlüsse ist ebenfalls möglich; so traten 1987 245 unabhängige Kandidaten der Friedensliste an; 2009 hatten 62 Kandidaten das Kennwort „Willi Weise Projekt“ angegeben, das für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintritt. 22 Kandidaten wurden in diesem Wahljahr von der Wählervereinigung „Für Volksentscheide“ unterstützt.
  • Nach der Wahl ist eine staatliche Zuwendung in Höhe von 2,80 Euro je gültige Stimme für den Einzelbewerber möglich. Diese wird aber nur gezahlt, wenn im Wahlkreis mindestens 10% der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht wurden. Diese Hürde ist vergleichsweise hoch und wurde bisher nur von wenigen Kandidaten erreicht. Nähers regelt § 49b BWG.

Ein Fazit

Bisher haben es erst drei Einzelbewerber in den Deutschen Bundestag geschafft, was 1949 der Fall war. Möglich war dies an sich nur durch das damals noch andere Wahlrecht sowie den Umstand, dass diese nur formell unabhängig waren, de facto aber von Parteien unterstützt wurden. Seit der Bundestagswahl 1953 erreichte kein Einzelbewerber mehr die relative Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis und nur neun mal wurden die für die Wahlkampfkostenerstattung notwendigen 10% erreicht.

Man möchte also meinen, dass es von vornherein aussichtslos ist, als Einzelbewerber anzutreten – dennoch kann dies lohnend sein, was ich in einem späteren Artikel hier betrachten werden.

Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen 1949 bis 2013

wahlbeteiligung-deutschland-1949-2013

1949 78,5%
1953 86,0%
1957 87,8%
1961 87,7%
1965 86,8%
1969 86,7%
1972 91,1%
1976 90,7%
1980 88,6%
1983 89,1%
1987 84,3%
1990 77,8%
1994 79,0%
1998 82,2%
2002 79,1%
2005 77,7%
2009 70,8%
2013 71,5%

.
Angesichts der Umstände war die Wahlbeteiligung bei der ersten Bundestagswahl 1949 mit 78,5% schon vergleichsweise hoch. In den nächsten Jahren sollte sie sich bis zum Höchststand von mehr als 90% in den 1970er Jahren steigern. CDU/CSU einerseits und SPD andererseits positionierten sich gegensätzlich, die FDP war als liberale Partei das Zünglein an der Waage.

Anfang der 1980er kamen die Grünen dazu und sorgten für frischen Wind im Parlament, indem sie Themen besetzt haben, die bei den anderen Parteien so nicht vorkamen. Sicher hat auch das zu einem weiter starken Interesse an der parlamentarischen Demokratie geführt. Bis 2005 schwankten die Beteiligungswerte zumindest um die 80%.

Bis 2009 – nur noch 70,8% der wahlberechtigten Bundesbürger gaben ihre Stimme ab. 2013 sollten es nur 0,7 Prozentpunkte mehr sein, was für eine anhaltende Politikmüdigkeit spricht.

Auf die Entwicklung bei der nächsten Bundestagswahl angesichts der aktuellen Ereignisse darf man gespannt sein.

Liste: Parteien in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Hier entsteht eine Liste aller Parteien, die es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.

Diese Liste ist in Arbeit.

A

  • AB – Alternatives Bündnis für soziale Gerechtigkeit
  • ADd – Aktive Demokratie direkt
  • AfD – Alternative für Deutschland
  • APPD – Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands
  • APD Arbeiter-Arbeiterinnen Partei Deutschland
  • ARMINIUS – Bund ARMINIUS – Bund des deutschen Volkes
  • AViP Autofahrer- und Volksinteressenpartei

B

  • B – Bergpartei, die „ÜberPartei“
  • BGD – Bund für Gesamtdeutschland
  • BIG Partei – Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit
  • BP – Bayernpartei
  • Bündnis C Bündnis C – Christen für Deutschland
  • BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
  • BVB / FREIE WÄHLER Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler

C

  • CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • CSU Christlich-Soziale Union in Bayern

D

  • Der III. Weg
  • Deutsche Konservative Deutsche Konservative
  • Die Achtsamen Achtsame Demokraten
  • Die Einheit
  • DIE FRANKEN Partei für Franken
  • DIE FRAUEN Feministische Partei Die Frauen
  • DIE LINKE Die Linke
  • Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • Die Rechte
  • Die Violetten Die Violetten – für spirituelle Politik
  • Die Westfalen – Regionalpartei
  • DIREKTE DEMOKRATIE Initiative Direkte Demokratie
  • DKP Deutsche Kommunistische Partei
  • DL Demokratische Linke
  • DSU Deutsche Soziale Union

F

  • FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
  • FBM Freie Bürger Mitteldeutschland
  • FDP Freie Demokratische Partei
  • Freie Union
  • FREIE WÄHLER Freie Wähler
  • Freier Horizont

G

  • Gesundheitsforschung – Partei für Gesundheitsforschung
  • Graue Panther
  • GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen

H

  • HUMANWIRTSCHAFT Humanwirtschaftspartei

K

  • KPD – Kommunistische Partei Deutschlands

L

  • LD – Liberale Demokraten – die Sozialliberalen
  • LIBERALE – Neue Liberale
  • LKR – Liberal-Konservative Reformer
  • LUPe – Lärmfolter-Umwelt-Politik-ehrlich

M

  • MENSCHLICHE WELT – Menschliche Welt für das Wohl und Glücklich-Sein aller
  • MG – Magdeburger Gartenpartei
  • MIETERPARTEI – Mieterpartei / Bündnis Berlin
  • MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  • MUD – Maritime Union Deutschland

N

  • Nichtwähler – Partei der Nichtwähler
  • NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands

O

  • ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei

P

  • PARTEI DER VERNUNFT – Partei der Vernunft
  • PETO – Die junge Alternative
  • PIRATEN – Piratenpartei Deutschland
  • POP – Pogoanarchistischen Pogo-Partei
  • pro Deutschland – Bürgerbewegung pro Deutschland
  • pro NRW – Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen
  • PSG – Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale

R

  • REP – Die Republikaner
  • RWVP – Rheinisch-Westfälische Volkspartei

S

  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • SRP – Sozialistische Reichspartei
  • SSW – Südschleswigscher Wählerverband
  • Statt Partei

T

  • Team Todenhöfer
  • Tierschutzallianz – Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
  • Tierschutzpartei – Partei Mensch Umwelt Tierschutz

U

  • UNABHÄNGIGE – Unabhängige … für bürgernahe Demokratie

V

  • Volksabstimmung Ab jetzt … Demokratie durch Volksabstimmung

Z

  • ZENTRUM – Deutsche Zentrumspartei

Meinung: Für freie Abgeordnete

Das Abstimmungsproblem

Drastisch gesehen könnte man sich einen großen Bundestag (oder auch Landtage) mit vielen Abgeordneten sparen:

Nach den Wahlen entsenden die Parteien, die es ins Parlament geschafft haben, einfach einen Vertreter, der dann dem Wahlergebnis entsprechend viele Stimmen bekommt, die er dann bei den Abstimmungen entsprechend der Parteitagsbeschlüsse und des jeweiligen Koalitionsvertrages einsetzt. Die Ergebnisse wären nicht anders als derzeit, da die Fraktionen im Regelfall ja ohnehin blockweise abstimmen. Gut, das ist jetzt etwas polemisch und es gibt durchaus Sternstunden des Parlaments, in denen der Fraktionszwang aufgehoben ist, aber er ist leider der Regelfall und die Abgeordneten halten sich daran.

Hauptgrund dafür, dass die Abgeordneten sich den Abstimmungswünschen Ihrer Fraktionsführung unterwerfen, ist sicherlich, dass sie z.B. Sorge haben, nur auf einem schlechten Platz oder sogar gar nicht auf der nächsten Wahlliste zu stehen, wenn sie entgegen der Parteilinie abstimmen.

Die in Artikel 38 GG beschriebenen Abgeordneten, die „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, sind mithin in der Realität kaum mehr zu finden.

Kein Wunder also, dass die Reden und Debatten im Bundestag inhaltsleer sind und das Interesse der Bürger daran kontinuierlich nachlässt, was auf Dauer gefährlich für die Demokratie ist.

Doch wie kann man das ändern?

Mehr geheime Abstimmungen

Eine naheliegende Lösung könnte sein, mehr geheime Abstimmungen durchzuführen – sie sind an sich nur für wenige Fallgruppen wie z.B. die Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen.

So könnte man daran denken, dass grundsätzlich oder auf Antrag eines oder mehrerer Abgeordneter die Abstimmungen geheim erfolgen müssen.

Auch wenn man damit dem einzelnen Abgeordneten mehr Freiheit geben würde, werfen einige ein, dass die vom Grundgesetz beschriebene Demokratie Transparenz bedinge. Dazu gehöre eben auch, dass der Bürger wisse, wie sein Abgeordneter abstimme. Und tatsächlich wird bei besonders wichtigen Entscheidungen oftmals sogar namentlich abgestimmt und die Namenslisten sind online abrufbar.

Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob nicht doch eher geheime Abstimmungen geboten wären – doch halte ich eine dementsprechende Änderung der GeschOBT und ggf. sogar des Grundgesetzes angesichts der dargestellten Bedenken für sehr unwahrscheinlich.

Fraktionen auflösen – oder zumindest verändern

Ein weiterer Ansatz ist, die Macht der Fraktionen in der derzeitigen Form zu beschränken.

Vorgebracht wird immer, diese wären für eine effiziente politische Arbeit notwendig. Und in der Tat sorgen Sie für eine hocheffiziente Politik – bei der alle Abgeordneten der vorgegebenen Parteilinie folgen. Angesichts neuer technischer Möglichkeiten halte ich Fraktionen grundsätzlich nicht mehr für notwendig. Zudem könnte der Bundestag seinen wissenschaftlichen Dienst ausbauen und damit den Abgeordneten die für ihre Arbeit benötigten Ressourcen zur Verfügung stellen.

Interessant könnte auch ein System sein, bei dem die bisherigen Ausschüsse durch themenbezogene Fraktionen ersetzt werden – z.B. die „Fraktion der Außenpolitiker“ oder gleich auch die „Fraktion der transatlantischen Außenpolitiker“, die „Fraktion der ostorientierten Außenpolitiker“, die „atomstromfreundlichen Energiepolitiker“ und die „bayerischen Bienenfreunde“.

Egal wie – eine Abschaffung der Fraktionen in der derzeitigen Form dürfte eine der wichtigsten Maßnahmen zur Belebung der politischen Kultur sein.

Wer kann überhaupt in den Bundestag?

Bleibt das Problem, dass letztlich die Parteien entscheiden, wer als Direktkandidat eines Wahlkreises oder über die Landeslisten in den Bundestag einziehen kann. Freilich können sich schon jetzt unabhängige Direktkandidaten zur Wahl stellen, doch haben diese in der Regel keine Chancen, da sie nicht über die Ressourcen verfügen, die die Parteien bieten können.

Vorstellbar wäre, eine dritte Kategorie an Abgeordneten einzuführen – die der unabhängigen Direktkandidaten. Bei der Bundestagswahl hätte man dann zusätzlich eine „Drittstimme“, mit der man einen unabhängigen Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises in den Bundestag wählen kann.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass man ähnlich wie bei einigen Primaries oder Caucuses in den USA die Kandidaten der Parteien durch alle Wähler bestimmen lässt – also echte Vorwahlen.

Die radikalste Form wäre schließlich, die Parteien in der derzeitigen Form abzuschaffen. Auch wenn ich dies für wünschenswert hielte, ist mir bewusst, dass dies weder verfassungsrechtlich noch politisch durchsetzbar wäre.

Beschränkung der möglichen Legislaturperioden

Sinnvoll könnte zudem eine Beschränkung der möglichen Legislaturperioden des jeweiligen Abgeordneten sein, dies in Kombination mit der Verlängerung einer Legislaturperiode auf fünf Jahre und eine Begrenzung der Wiederwahlen des Kanzlers.

Ein MdB das weiß, dass es nur zwei oder drei mal in den Bundestag gewählt werden kann, wäre (zumindest in seiner letzten) Legislaturperiode gegen Fraktionszwang immuner. Zudem würde diese Einschränkung die Entstehung von karrieristischen „Berufspolitikern“ erschweren und zu „Abgeordneten“ im ursprünglichen Sinne des Wortes führen.

Aber auch hier ist zu befürchten, dass die Abgeordneten aus Eigeninteresse einer solchen Änderung nicht zustimmen werden.

Mehr Bürgerentscheide

Manche werden nun einwerfen, Bürgerentscheide auf Bundesebene würden doch auch für mehr Demokratie sorgen. Mir geht es hier jedoch um die Freiheit des einzelnen Abgeordneten und die würde dadurch allenfalls mittelbar betroffen.

Passieren wird nichts

Es gäbe viele Möglichkeiten, die Unabhängigkeit der einzelnen Bundestagsabgeordneten zu stärken. Passieren wird jedoch wohl nichts – denn diese Änderungen liegen nicht im Interesse der Fraktionsspitzen.

Langfristig wird dies jedoch dazu führen, dass politische Diskussionen nicht mehr im Bundestag geführt werden, sondern nur noch auf der Straße, im Internet und in Talkshows und sich das Parlament von der Lebenswirklichkeit mehr und mehr entkoppelt.

An David Precht, Jürgen Milski, Harald Welzer und die anderen Nichtwähler. Oder – warum Nischenparteien wichtig sind

Anmerkung: Diesen Artikel habe ich anlässlich der Bundestagswahl 2013 geschrieben. Einen aktuellen Beitrag zur Bundestagswahl 2017 gibt es hier.

Die Nichtwähler sind da

In der Zeit zeigt der Boulevard-und Mainstream-Philosoph Richard David Precht Sympathien für Nichtwähler: „So gesehen, ist selbst die Wahl zwischen Wählen oder Nichtwählen nicht wirklich wichtig.“ schwurbelt er.

Bei Markus Lanz gesteht der wohl erfolgreichste ehemalige Big-Brother-Bewohner Jürgen Milski, dass er ein überzeugter Nichtwähler sei – obwohl ihm die Demokratie wichtig sei.

Und der Sozialpsychologe Harald Welzer darf im gedruckten Spiegel reüssieren, „Allein der Entzug der Zustimmung nötigt die Parteien, sich ihrem Legitimationsverlust zu stellen und sich daran zu erinnern, wer in der Demokratie der Souverän ist.“ Mit dem Entzug der Zustimmung meint er Nichtwählen.

Damit stehen die drei nicht allein. Bei der Bundestagswahl 2009 sind fast 30% der Wahlberechtigten nicht zur Urne gegangen. Alle frei nach dem Motto: „Egal was man wählt, am Ende wird es doch wieder nur Mutti. Also spar ich mir das.“

Wahlverweigerung bringt nichts

Klar, wenn alle so denken ändert sich auch nichts. Und Frau Merkel ist es am Ende egal, ob sie die 41% für CDU/CSU bei einem hohen Anteil an Nichtwählern einfährt. Dagegen fände sie eine hohe Wahlbeteiligung gar nicht gut, wenn es dann nur noch für 38% oder gar weniger reichte.

Gut, dass man eigentlich gar nicht wählen gehen will, kann ich an sich gut nachvollziehen. Lesen Sie die Euro Parabel und Sie wissen, warum ich mich von der Politik nicht ernstgenommen fühle.

Nichtwählen ist dann aber der falsche Weg. Denn wenn Sie aber nicht wählen gehen, ändert sich erst recht nichts. Ich kann es Ihnen nicht oft genug sagen: Auch wenn die Politiker eine niedrige Wahlbeteiligung nach vorne hin bedauern werden – „schade für die Demokratie“ – ist es ihnen doch lieber, dass sie wiedergewählt werden – „Puh, zum Glück haben die 30% Nichtwähler nicht für was anderes gestimmt.“

Die Lösung für die Zweitstimme: Nischenparteien

Dabei ist die Lösung ganz einfach. Es müssen ja nicht immer die alten eingefahrenen Parteien sein. Sie haben je nach Wahlkreis immerhin die Wahl aus bis zu 34 bei der Bundestagswahl 2013 zugelassenen Parteien. Und darunter gibt da viele interessante Möglichkeiten, von denen ich vier vorstellen möchte:

  • Für Eurokritiker – die AfD. CDU/CSU reden sich die Eurokrise schön, die FDP hat sie nicht verstanden, die SPD traut sich nicht die Wahrheit zu sagen… Also wählen Sie eine Partei, die die Probleme des Euro verstanden hat – die AfD (Alternative für Deutschland). Und damit geben Sie an die etablierte Politik auch das Signal, dass Sie mit der laufenden Euro-Dauerkrisen-Rettungspolitik nicht einverstanden sind. Die AfD hat sich nach vielen Querelen als nicht wählbar erwiesen. Ob sich die von Bernhard Luke (ex AfD) gegründete Alfa Partei etablieren kann, ist noch unklar. (Update vom 20. Oktober 2015)
  • Für Internet-Freiheitskämpfer – die Piraten. Sie sind gegen die NSA Überwachung, Vorratsdatenspeicherung und für Netzneutralität? Das weitgehende Totschweigen des Überwachung-Skandals durch die etablierten Parteien nervt Sie? Internet-Freiheit ist Ihn wichtig? Dann ist die Piratenpartei richtig für Sie.
  • Für überzeugte Nichtwähler – die Partei der Nichtwähler. Mit der Wahl der Partei der Nichtwähler macht man es als an sich überzeugter Nichtwähler richtig. Die Partei schreibt selbst, sie gebe „Nichtwählern das gute Gewissen, dass sie ihre Stimme einer unabhängigen Kraft geben können, die den etablierten Parteien sagt: ‚Stopp, sonst wenden sich immer mehr enttäuscht von der Politik ab'“. Und das ist ein klares Statement.
  • Oder Sie wählen die Satire-Partei „Die Partei“ und zeigen damit, dass Sie den ganzen Politikbetrieb nicht ernst nehmen.

Dass sollte es erstmal an Nischenparteiempfehlungen sein. Wobei es natürlich für jeden Geschmack etwas gibt: Tierschutzpartei, Bibeltreue Christen, Marxisten, Partei der Vernunft…

Damit ist schon klar, was Sie mit Ihrer Zweitstimme wählen können, die ja gemeinhin als die wichtigere „Kanzlerstimme“ gilt.

Was mit der Erststimme wählen?

Bleibt die Erststimme, mit der Sie Ihren Direktkandidaten für den Bundestag wählen. In einigen wenigen Wahlkreisen gibt es unabhängige Wahlbewerber, die an keine Partei gebunden sind. Zugegeben, darunter sind einige, die man nicht ernst nehmen kann oder Rechtsausleger wie Henry Nitzsche in Sachsen. Viele der Direktkandidaten bringen aber engagiert frischen Wind in die Politik wie z.B. der „Journalitiker“ Martin Kissel in Freiburg, der Ihre Stimme verdient hat. Eine Übersicht der parteilosen Direktkandidaten 2013 habe ich für Sie zusammengestellt.

Wenn es in Ihrem Wahlkreis aber keinen unabhängigen Direktbewerber gibt, können Sie sich für einen Vertreter der Nischenparteien entscheiden. Oder Sie geben Ihre Erststimme dem weniger aussichtsreichen Kandidaten in Ihrem Wahlkreis. Auch so ärgern Sie die etablierte Politik.

Und „ungültig wählen“?

Manchmal wird empfohlen, den Stimmzettel ungültig zu machen, z.B. indem man „Alle korrupt!“ darauf schreibt oder einfach mehrere Parteien ankreuzt. Allerdings hat das den gleichen Effekt wie Nichtwählen. Mit dem kleinen Unterschied, dass die ungültigen Stimmen halt nochmal gesondert aufgelistet werden. Aber ob eine ungültige Stimme aus Protest oder aus Versehen abgegeben wurde, weiß dann auch keiner.

„Ungültig wählen“ ist also Blödsinn.

Starke Nischenparteien wären ein Gewinn für die Demokratie

Was glauben Sie, was los wäre, wenn es die AfD und die Piratenpartei knapp in den Bundestag schafften? Die etablierten Parteien wären gezwungen, neue Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten, da die bisherige Koalitionsarithmetik nicht mehr aufginge. Und vieles, was von hauptberuflichen Politikern nicht offen angesprochen wurde, käme endlich vom Rednerpult unter dem Bundesadler. Und Angela Merkel würde vielleicht endlich mal Klartext reden, als es allen Recht machen zu wollen.

Um nochmal auf Harald Welzer zurückzukommen: er irrt, wenn er postuliert, Wahlenthaltung tue den etablierten Parteien weh. Starke Nischenparteien tun es.

Verändern ist auch gar nicht schwer

Ansonsten ist wählen gehen auch gar nicht schwer. Machen Sie einfach einen gemütlichen Sonntagsspaziergang zu Ihrem Wahllokal. Und wenn Sie am Sonntag nicht aus dem Haus gehen wollen, kümmern Sie sich schnell um Briefwahl. Wie das geht, steht alles auf den Wahlunterlagen, die Sie von Ihrer Gemeinde zugeschickt bekommen haben.

Also, tun Sie was, damit sich etwas ändert in unserem Staat. Gehen Sie wählen. Und zwar eine Nischenpartei.

Bild: (c) Allposters.de