Was tun, wenn man mit privaten Bildern erpresst wird?

Obacht beim privaten Bildertausch

Heutzutage ist es ganz normal, dass man übers Smartphone Bilder austauscht. Und auch ganz normal ist dabei, dass darunter privatere und vielleicht sogar erotische sein können.

Was man dabei aber immer bedenken sollte – diese Bilder können mit einem Klick in der digitalen Öffentlichkeit landen.

Und gerade, wenn Beziehungen und Freundschaften in die Brüche gehen, wird die Androhung der Veröffentlichung nicht selten als Druckmittel eingesetzt. Sei es, dass damit die Fortsetzung einer Beziehung, Geld oder etwas anderes erreicht werden soll.

Oft behaupten die Täter, man hätte ja ohnehin das Recht an seinem Bild aufgegeben, indem man es z.B. über Whatsapp oder den Facebook Messenger an ihn übertragen habe. Oft verweisen Sie dabei auf AGB Formulierungen der Dienste. Das ist nicht richtig. Wenn nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Bild auch weitergegeben werden darf, behält man das Recht daran und kein anderer darf es weitergeben.

Wichtig: Hat jemand anderer das Bild gemacht, ist er zunächst der Urheber. Es kann nicht schaden, zur Sicherheit klarzustellen, dass man mit einer Weitergabe des Bildes an Dritte nicht einverstanden ist – z.B. „Es ist ok, dass Du das Bild gemacht hast, aber bitte verschicke es nicht weiter. Das möchte ich nicht.“ Dann kann sich der „Täter“ später auch nicht damit herausreden, dass er ja der Bildurheber sei, was in der Praxis häufig versucht wird.

Die Strafbarkeit der Veröffentlichung an sich

Dabei ist die Weiterverbreitung privater Bilder, auf denen Dritte zu sehen sind, grundsätzlich strafbar und sogar strafbar. Dies ergibt sich aus § 33 KUG (auch KunstUrhG oder Kunsturhebergesetz):

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  2. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wichtig ist bei dem Verweis der erste Satz von § 22 Kunsturhebergesetz:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

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An Hape Kerkeling

Liebe Hape Kerkeling,

eigentlich wollte ich zu Wulff nicht mehr viel schreiben. Doch seit gestern juckt es mich in den Fingern, auf Ihre Wulff-Verteidigung (alternativer Link hier) zu antworten, da ich diese nicht unwidersprochen lassen kann.

Voranstellen möchte ich, dass Christian Wulff niemals hätte Bundespräsident werden dürfen. Einfach, da er nie das Format für das Amt hatte. Doch das ist ein anderes Thema.

Aber rund um den Präsidenten gibt es viele Skandale und Skandälchen, die ich hier ebenfalls gar nicht aufgreifen will, denn auch darüber wurde und wird genug geschrieben. Ob diese Anlässe – Urlaubsreisen, Flug-Upgrades, Kredite und vieles mehr – Grund genug für einen Rücktritt sind, darüber kann man trefflich streiten. Problematisch sind sie allemal. Und zumindest beim Flug hat er seinerzeit den Verstoß gegen das Ministergesetz von Niedersachsen eingestanden. Das war aber alles vor seiner Wahl zum ersten Mann im Staat. Und ob das für einen Rücktritt reicht? Wahrscheinlich für sich allein genommen nicht. Wulff hat aber Herrn Rau für weniger zum Rücktritt aufgefordert.

Was aber Christian Wulff zum Problempräsidenten macht, ist sein Umgang mit der Wahrheit. Wer hat ihm den Kredit gegeben? Wann sind die Kredite abgeschlossen worden? Wie kommt ein Kreditvertrag zustande? Was bezweckte er mit seinem Anruf bei Kai Diekmann? Auf all das und noch viel mehr kriegen wir keine, fragwürdige oder ganz offensichtlich falsche Antworten. Eine schöne Zusammenfassung gibt es übrigens beim ZDF.

Herr Wulff nimmt es mit der Wahrheit nicht genau, er ist für mich also ein notorischer Lügner. Allein schon deswegen ist sein Rücktritt überfällig.

Und er hat mindestens zwei mal massiv versucht, für ihn unliebsame Berichte zu verhindern – mit Methoden, die in keiner vernünftigen Mittel/Zweck Relation stehen. Das mag legitim sein, wenn man Präsident von Russland ist. Mit dem Amt des Bundespräsidenten ist das für mich aber nicht vereinbar. Auch das ist ein Grund für seinen Rücktritt.

Doch da gibt es noch einen dritten: Wulff spaltet das Land, wie es wohl noch nie ein Bundespräsident vor ihm getan hat. Gerade in Zeiten wie diesen sollte er das Land aber einen. Dass ihm dies noch gelingt, halte ich für faktisch ausgeschlossen.

Ach ja, lieber Hape Kerkeling. Es ist ganz egal, ob diese Skandale und Skandälchen von der Bild, dem Spiegel, der FAZ, der Süddeutschen oder dem Osnabrücker Kreisblatt ausgegraben werden. Das ändert nämlich nichts an den Fakten. Die Bild Zeitung ist den Kollegen vom Spiegel mit der Erstveröffentlichung eben nur kurz zuvorgekommen, wie man in der Branche munkelt. Sie müssen also nicht Ihre Abneigung gegen die Bild hier instrumentalisieren und daher jemanden verteidigen, der Ihre Verteidigung gar nicht verdient hat.

Und daher sage ich mit Überzeugung: Mach es, Kai!

Mit vielen Grüßen,

Ihr Severin Tatarczyk